Urlaub Mehr Insolvenzschutz für Pauschalreisende
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29. Juli 2024, 19:17 Uhr
In bestimmten Fällen sollen Urlauber nach der Insolvenz des Reiseveranstalters Geld zurückbekommen – auch wenn sie zuvor selbst von der Reise zurückgetreten sind. Diese Hoffnung hat der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil zu zwei Reisenden aus Belgien und Österreich gestärkt.
- Der Europäische Gerichtshof hat im Fall von zwei Pauschalreisenden geurteilt und Reiseversicherer in größere Haftung genommen.
- Nach Ansicht des Gerichts herrschten durch Corona "unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände".
Bessere Chancen für Urlauber auf "Geld zurück": Die Insolvenzversicherer von Reiseunternehmen müssen auch dann einspringen, wenn Reisende vorher aus außergewöhnlichen Umständen zurückgetreten sind. Das hat der EuGH heute entschieden und so den Insolvenzschutz für Pauschalreisen gestärkt (Az. C-771/22 und C-45/23).
Rücktritt wegen Corona + Insolvenz = keine Erstattung?
Verhandelt wurden zwei Fälle von Pauschalreisenden aus Österreich und Belgien. Diese waren im Jahr 2020 wegen der Corona-Pandemie von ihren Pauschalreisen zurückgetreten. Danach ging der Reiseveranstalter pleite, die Versicherer verweigerten die Erstattung, weil der Grund für den Reiseverzicht nicht die Insolvenz, sondern der Reiserücktritt gewesen sei.
Der EuGH widersprach dem. Sofern die Reisenden vor dem Eintritt der Insolvenz nicht bereits eine vollständige Erstattung wegen des Reiserücktritts erhalten hätten, stehe diese ihnen zu.
Zur Begründung hieß es, EU-Recht sehe vor, dass Reisende im Fall eines Rücktritts wegen "unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände" alle getätigten Zahlungen erstattet bekommen. "Diesem Anspruch würde seine praktische Wirksamkeit genommen", sollte die Versicherung in den vorliegenden Fällen nicht zahlen müssen.
EU-Länder müssen noch selbst urteilen
Sowohl in Belgien als auch in Österreich müssen nun noch nationale Gerichte eine finale Entscheidung treffen – und dabei das Urteil des EuGH beachten. EU-Recht zufolge sollen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Pauschalreisende in vollem Umfang vor der Insolvenz des Veranstalters geschützt sind.
dpa/AFP (cga)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 29. Juli 2024 | 13:30 Uhr