Deutsche Bahn Verbraucherschützer klagen gegen Kündigungsfrist bei Bahncard
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05. Februar 2024, 08:23 Uhr
Bisher verlängert sich eine Bahncard ohne Kündigung automatisch um ein Jahr. Thüringer Verbraucherschützer wollen nun durchsetzen, dass eine monatliche Kündigung möglich ist. Auch bei der Probe-Bahncard sehen sie Verbesserungsbedarf. Unterdessen wird Kritik an Sparplänen bei der Bahn laut.
- Verbraucherschützer erwarten Urteil mit Auswirkungen auf Tausende Bahncard-Abos.
- Verband kritisiert "politischen Vandalismus bei der Entwicklung der Schieneninfrastruktur".
Die Verbraucherzentrale Thüringen hat nach eigenen Angaben die Deutsche Bahn verklagt. Aus Sicht der Verbraucherschützer sind die Regelungen zur Kündigung der Bahncard unzulässig. So werde die Probe-Bahncard automatisch in eine Bahncard 25 oder 50 mit einjähriger Laufzeit umgewandelt. Erst dann könnten Kunden kündigen. Rechtsexperte Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen betonte zudem, die Bahncard müsse binnen vier Wochen kündbar sein und nicht erst zum Ende der einjährigen Laufzeit.
Statista: Rund 3,8 Millionen Menschen mit Bahncard 25
Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte, eine entsprechende Klage gegen den DB Fernverkehr erhalten zu haben. Für Juni ist ein mündlicher Verhandlungstermin angesetzt. Weinsheimer betonte, die Entscheidung des Gerichts dürfte Auswirkungen auf Tausende Bahncard-Abos haben. Im Zweifel solle am Bundesgerichtshof Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Bahn äußerte sich zunächst nicht zu dem Fall. Eine Bahnsprecherin sagte, man habe bislang keine Klage der Verbraucherzentrale Thüringen zugestellt bekommen und könne sich daher dazu derzeit nicht äußern. Nach Daten von Statista hatten im Jahr 2022 allein rund 3,8 Millionen Menschen eine Bahncard 25.
Eine Probe-Bahncard konnte früher bis zu sechs Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit gekündigt werden. Inzwischen ist diese Frist auf vier Wochen verkürzt. Weinsheimer erklärte, das sei aber nicht rechtssicher. Zudem müsse der Anschlussvertrag jeden Monat kündbar sein. Der Verbraucherschützer verweist auf ein im März 2022 in Kraft getretenes Gesetz, wonach Abo-Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden können.
Kritik an Sparplänen bei der Bahn
Die Klage fällt inmitten jüngster Sparpläne bei der Bahn, die im Zuge der Haushaltskrise des Bundes mit deutlich weniger Geld auskommen muss. Nach den neuen Haushaltsplänen des Bundes soll die Bahn bis 2027 nur noch 27 Milliarden Euro erhalten – statt der ursprünglich geplanten 40 Milliarden Euro. Der Geschäftsführer des Verbands der Güterbahnen, Peter Westenberger, sprach am Wochenende von einem "politischen Vandalismus bei der Entwicklung der Schieneninfrastruktur".
Zuvor war bekannt geworden, dass die neue Infrastruktur-Gesellschaft DB InfraGo zahlreiche Modernisierungsmaßnahmen in der Priorität zurückgestellt hat. Nach einem Schreiben an den Aufsichtsrat will die DB InfraGo zunächst vor allem das bestehende Netz sanieren. Das Bundesverkehrsministerium erklärte, aus dem Schreiben lasse sich keine Streichung einzelner Projekte ableiten. Auch die Bahn betonte, man halte unverändert an den Neu- und Ausbauvorhaben fest. Es bestehe aber zumindest die Gefahr einer großen zeitlichen Verschiebung von Projekten.
dpa (rnm)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 04. Februar 2024 | 12:30 Uhr