Wer bezahlt was? Versicherungen bei Sturmschäden und anderen Naturgewalten
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27. Oktober 2020, 15:00 Uhr
Ein kaputtes Dach nach einem heftigen Sturm, Überschwemmung durch sintflutartige Regenfälle oder ein Erdrutsch hinter dem Haus: Naturgewalten können innerhalb kurzer Zeit immense Schäden an Gebäuden und Einrichtungen verursachen, für die Hauseigentümer und Mieter in der Regel selbst aufkommen müssen. Um auf den Kosten für die Instandsetzung nicht vollständig sitzen zu bleiben, hilft nur ein entsprechender Versicherungsschutz. Diese Versicherungen greifen im Schadensfall.
Wohngebäudeversicherung (Hausbesitzer)
Die Wohngebäudeversicherung bindet drei Versicherungen: Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung und Sturmversicherung. Sie deckt damit Schäden an Gebäuden ab, die durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Je nach Versicherungsvertrag können die Risiken auch einzeln versichert werden. Versichert sind jeweils die im Versicherungsschein vermerkten Gebäude und das Gebäudezubehör, wie Gartenhaus, Carport, Terrasse, Klingel und Briefkasten oder auch die für das Gebäude gefertigte Einbauküche. Den Inhalt der Wohnung deckt die Versicherung nicht ab, dazu ist eine Hausratversicherung notwendig.
Elementarschadenversicherung (Hausbesitzer und Mieter)
Die Elementarschadenversicherung kann nur zusätzlich zu einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Sie ist als Paket mit Schutz durch Erdbeben sowie durch Erdsenkung oder Erdrutsch zu haben. Auch Schneedruck und Lawinen sowie Hochwasser fallen darunter. Schäden, die durch Sturmfluten oder durch den Rückstau von Wasser entstehen, sind dagegen nicht abgesichert. In einigen neueren Versicherungsangeboten sind allerdings Rückstauschäden eingeschlossen - aber nur, wenn der Versicherungsnehmer eine Rückstausicherung eingebaut hat. Je nach Lage kostet sie zwischen 50 und 250 Euro im Jahr.
Probleme mit der Versicherung |
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Nicht jeder, der eine Elementarschadenversicherung abschließen möchte, bekommt auch eine. Die Versicherer sind zum Abschluss eines Vertrages nicht verpflichtet. In besonders gefährdeten Regionen bieten sie Versicherungen oft nur gegen höhere Prämien an. Dann kostet der Versicherungsschutz schnell 300 bis 400 Euro im Jahr. In stark gefährdeten Gebieten verweigern die Versicherungen allerdings den Zusatzschutz, weil das Risiko für den Konzern zu groß ist. Wie hoch das Risiko für eine Überschwemmung in einer Region ist, legen die Versicherer anhand eines Zonierungssystems fest, ZÜRS genannt. Unterschieden werden vier verschiedene Gefährdungsklassen (GK): GK 4 - statistisch ein Hochwasser in 10 Jahren GK 3 - statistisch ein Hochwasser in 10–300 Jahren GK 2 - statistisch ein Hochwasser in 100–200 Jahren GK 1 - statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser Wer in einer Region mit Gefährdungsklasse 3 wohnt, muss mindestens mit einem Prämienzuschlag rechnen. In Gefährdungsklasse 4, mit mehr als einem Hochwasser in zehn Jahren, ist es fast aussichtslos, eine Elementarschadenversicherung zu bekommen. |
Tipp:
Verbraucherschützer empfehlen Hauseigentümern, nicht vorschnell zu kündigen, wenn die Versicherung nach einem Schaden die Prämien erhöht. Prüfen Sie zuerst, ob ein anderer Anbieter mit Ihnen einen günstigeren Vertrag abschließen will. Genau das könnte sich in der Praxis aber als schwierig herausstellen. Wenn nämlich Ihr Grundstück aufgrund einer veränderten Einstufung der Gefährdungszonen nun in einer negativer bewerteten Zone liegt, nimmt die Wahrscheinlichkeit ab, einen neuen Versicherer zu finden. Betroffene können dann froh sein, wenn die alte Versicherung unter diesen Umständen weiter mitspielt. Erhöhte Prämien sind dann - bis zu einem gewissen Punkt - das kleinere Übel. |
Alte DDR-Policen
Viele Versicherte in Ostdeutschland haben ihre alte DDR-Haushalts- und Gebäudeversicherung durch den Allianz-Konzern fortführen lassen. In diesen Verträgen sind Elementarschäden, ausgelöst durch Hochwasser, gleich mitversichert.
Hausratversicherung (Hausbesitzer und Mieter)
Die Hausratversicherung deckt Risiken durch Schäden ab, die durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl entstehen. Versichert ist alles, was zum Hausrat gehört. Dazu gehören neben den Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen oder Haushaltsgeräten auch Teppiche, Gardinen und Wäsche. Wertgegenstände wie Sparbücher, Schmuck oder Wertpapiere sind in der Regel bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme mitversichert, wenn sie besonders gesichert sind (zum Beispiel in einem Tresor).
Die Hausratversicherung zahlt für Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser, Starkregen oder Schneedruck normalerweise nicht. Nur in der so genannten erweiterten Haushaltsversicherung der ehemaligen DDR sind Schäden durch Überschwemmungen automatisch im Versicherungsschutz enthalten. Ansonsten muss – analog zur Wohngebäudeversicherung – zusätzlich zur Hausratversicherung eine erweiterte Elementarschadenversicherung abgeschlossen sein.
Kaskoversicherung (Fahrzeugbesitzer)
Schäden an Autos und Motorrädern durch Naturkatastrophen – außer Erdbeben - begleicht die Voll- oder Teilkaskoversicherung. Reparaturkosten werden bis zum Wiederbeschaffungswert gezahlt, abzüglich der Selbstbeteiligung. Auch für vom Hochwasser verschmutzte Innenausstattungen gibt es Geld. Wichtig: Der Schadensfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird dabei nicht belastet. Eine Ausnahme gibt es: Der Besitzer war rechtzeitig gewarnt und hat sein Fahrzeug nicht in Sicherheit gebracht. Wenn wegen einer Naturkatastrophe ein Unfall geschieht, hat der Unfallverursacher den Schaden zu tragen. Für fremde Schäden zahlt die eigene Haftpflichtversicherung. Ersatz von Schäden am eigenen Fahrzeug erhalten Inhaber von Vollkasko-Versicherungen.
Wichtig für die Schadensmeldung bei der Versicherung |
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Melden Sie einen Schaden so schnell wie möglich. Der Bund der Versicherten rät, die Schadensmeldung per Einschreiben mit Rückschein zu senden. Sinnvoll ist es, den Schaden detailliert zu fotografieren und die Fotos der Schadensmeldung beizulegen. Außerdem wird eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände benötigt. |
Staatliche Hilfen
Der Staat hilft bei außergewöhnlichen Notständen, die durch Elementarschadenereignisse von überörtlicher Bedeutung verursacht werden, wie Hochwasser, Unwetter, Erdebeben oder Waldbrände, und auch nur dann, wenn Betroffene unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Dazu zählt auch, dass sich Betroffene nicht zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen gegen Risiken versichern können. Wer sich um eine Versicherung bemüht hat, aber keine abschließen konnte oder sie sich nicht leisten kann, kann im Schadensfall zinsgünstige Darlehen beantragen.
Steuererklärungs-Tipp für Nichtversicherte |
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Der Bund der Versicherten empfiehlt Nichtversicherten außerdem, bei der nächsten Steuererklärung die Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Kleidung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. |
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Umschau | 27. Oktober 2020 | 20:15 Uhr