PKW in Autowaschanlage 4 min
Audio: In den Urteilen der Woche geht es auch um einen Vorfall in einer Autowaschanlage. Bildrechte: IMAGO / Jürgen Ritter

Urteile der Woche Scheibenwischer müssen in der Waschanlage in Ruhestellung stehen

27. Juli 2024, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


In Waschanlage müssen Scheibenwischer in Ruhestellung stehen

Landgericht Frankfurt an der Oder  (Az.: 16 S 137/22)

Walter Wagenbrett fährt mit seinem SUV bei Minustemperaturen in eine automatische Waschanlage. Dabei vergisst er, dass die Scheibenwischer noch in der sogenannten Winterposition stehen – also weit abgeklappt von der Scheibe. Zuvor hatte befürchtet, dass diese wegen der aufkommenden Nässe an der Scheibe anfrieren könnten. Nun aber knicken die Wischer in der Waschanlage ab und beschädigen dabei auch die Motorhaube. Vom Betreiber der Waschanlage fordert Herr Wagenbrett Schadenersatz.

Am Landgericht Frankfurt an der Oder war man nicht auf seiner Seite: "Dem Betreiber der Waschanlage ist hier keine schuldhafte Pflichtverletzung vorzuwerfen: Wenn der Fahrzeugführer in die Waschanlage einfährt, muss er selbst darauf achten, dass sich die Scheibenwischer in der Ruheposition befinden.  Tut er dies nicht, ist er für Schäden am eigenen Auto selbst verantwortlich."

Herr Wagenbrett geht hier also leer aus.


Kein Anspruch auf Ersatzreise ohne Mehrkosten bei wesentlichen Änderungen

Amtsgericht München (Az. 161 C 3714/22)

Familie Palmenwind hat diesmal für die Herbstferien eine luxuriöse Pauschalreise für 14 Tage nach Ägypten gebucht – Kostenpunkt immerhin 5.500 Euro. Weil ein Teil der Flüge nach Scharm-el-Scheich gestrichen wurde, müssen Hin- und Rückreise um drei Tage nach hinten verschoben werden. Für die Familie des schulpflichtigen Sohnes ist das wegen der Ferien keine Option. Nun kann sie entweder zurücktreten oder ein neues Angebot akzeptieren: Sie soll von einem anderen Flughafen abfliegen, dafür aber einen Aufpreis von 1.210 Euro leisten. Sie willigt "unter Vorbehalt" ein, fordert später den Aufpreis vor Gericht aber zurück.

Das Amtsgericht München wies die Klage ab. In der Begründung heißt es: "Die Familie hatte hier drei Möglichkeiten: Sie hätte eine kostenlose Änderung um drei Tage beziehungsweise den Aufpreis akzeptieren, oder auch gänzlich von der Reise zurücktreten können. All das tat sie nicht. Eine darüber hinaus gehende Pflicht des Reiseveranstalters, dem Reisenden eine zeitgleiche Alternativverbindung ohne Aufpreis zu ermöglichen, sieht das Gesetz nicht vor."

Die Familie hat sich hier aus freien Stücken für die teurere Ersatzreise entschieden und muss deshalb den höheren Preis zahlen.


Wohnungseigentümergemeinschaften zahlen Prozesskosten immer anteilig

Bundesgerichtshof (Az. V ZR 139/23)

Jana, Jandra und Janina gehören zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft von insgesamt acht Wohneinheiten. Die drei haben vor Gericht erfolgreich einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft angefochten, in der sie ja selbst Mitglied sind. Das Gericht verurteilt die unterlegene Gemeinschaft dazu, die Prozesskosten zu tragen. Zahlen sollen nun aber alle Mitglieder der Gemeinschaft – jeweils 800 Euro. Die drei erfolgreichen Damen setzen sich dagegen zur Wehr, schließlich hätten sie ja vor Gericht einen Sieg errungen.

Doch am Bundesgerichtshof entschied man abschließend so: "Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2020 richten sich Klagen gegen Beschlüsse der Gemeinschaft nicht mehr gegen die übrigen Wohnungseigentümer, sondern gegen die Gemeinschaft als solche. Die Prozesskosten zählen außerdem zu den im Gesetz geregelten Verwaltungskosten. Als solche dürfen sie, sofern keine andere Regelung vereinbart wurde, nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel auf alle Mitglieder der Gemeinschaft umgelegt werden."

Das sind hier also auch die vor Gericht siegreichen Eigentümerinnen.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 27. Juli 2024 | 08:20 Uhr

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