Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand 4 min
Audio: Die Urteile der Woche zum Nachhören. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche Fehlende Werbekennzeichnungen: Instagram-Influencerin muss Tausende Euro Bußgeld zahlen

12. April 2024, 11:39 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Influencerin muss wegen fehlender Werbekennzeichnungen bei Instagram Bußgeld zahlen

Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 6 ORbs 24 Ss 89/23)

Sandra Sandmann* hat ihren eigenen Instagram-Kanal und arbeitet dort als Influencerin. Auf dem Kanal macht sie immer wieder Werbung für verschiedene Produkte. Dabei gibt es klare Regeln: Der Bundesgerichtshof hatte 2021 entschieden, dass Influencer zwar nicht alle vorgestellten Produkte oder Dienstleistungen als Werbung kennzeichnen müssen. Erhalten Influencer allerdings eine Gegenleistung von einem Unternehmen oder ist die Produktpräsentation übertrieben werblich gestaltet, dann sei die Kennzeichnung als Werbung Pflicht. Andernfalls liege eine verbotene Schleichwerbung vor, die abgemahnt werden dürfe. Und das passiert nun auch Frau Sandmann. Die Landesanstalt für Kommunikation schickt ihr einen entsprechenden Bußgeldbescheid. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied:

"Dem Kanal der Influencerin folgen 400.000 Follower. Insgesamt sind dort 19 Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht für Werbung festgestellt worden. Laut Medienstaatsvertrag hätte die Werbung aber klar erkennbar und gekennzeichnet sein müssen. Das ist hier nicht geschehen."

Die Influencerin muss deshalb ein Bußgeld von 9.500 Euro zahlen.


Halter haftet nicht immer bei Schäden durch brennenden Roller

Oberlandesgericht Bremen (Az. 1 U 12/23)

Robin Robbenbach* hat einen uralten Motorroller, den er direkt neben einer Trafostation über Nacht abstellt. Als er am nächsten Morgen zu seinem Fahrzeug zurückkehrt, staunt er nicht schlecht: Der Roller ist komplett abgebrannt. Doch damit nicht genug: Offenbar hat das Feuer auch die daneben liegende Trafostation erheblich beschädigt.

Die Feuerwehr hat den Brand zwar löschen können, doch der Schaden an der Station ist immens. Nun ist die Frage, wer dafür aufkommt. Der Motorroller-Fahrer wird vor Gericht beschuldigt: Dort behaupten die Kläger, ein technischer Defekt sei die Brandursache gewesen. Zumindest aber müsse der Fahrer wegen der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges haften. Am Oberlandesgericht Bremen schüttelte man den Kopf:

"Ein technischer Defekt am Motorroller konnte nicht nachgewiesen werden, auch eine betriebsbedingte Gefahr lag nicht vor. Denn der Roller war abgestellt. Insofern kann der Schaden nicht durch den Betrieb des Motorrollers verursacht worden sein."

Der Fahrer des Motorrollers muss sich zwar ein neues Fahrzeug kaufen, für die Schäden an der Trafostation haftet er aber nicht.

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Künstler muss auf Kunstpreis keine Einkommensteuer zahlen

Sächsisches Finanzgericht (Az. 4 K 156/21)

Die "Leipziger Volkszeitung" vergibt Jahr für Jahr einen Kunstpreis – und das schon seit 1994. Er wird an junge Künstlerinnen und Künstler aus der Region verliehen. Eine Bewerbung auf den Preis ist nicht möglich, er wird auf Vorschlag einer Jury verliehen. Der Künstler oder die Künstlerin erhält dann ein Preisgeld von immerhin 10.000 Euro. Muss darauf eigentlich Einkommensteuer gezahlt werden? Das Finanzamt hatte diese Frage noch klar mit "Ja" beantwortet. Sie sah das Preisgeld als Teil der Einkünfte des freiberuflichen Künstlers und bat ihn deshalb zur Kasse. Das sächsische Finanzgericht sah es aber völlig anders:

"Es besteht kein ausreichender Zusammenhang zwischen dem Schaffen des Künstlers und dem Preisgeld. Denn die 10.000 Euro sind keine Gegenleistung für ein künstlerisches Werk. Auch hat der Künstler für den Preis kein besonderes Werk geschaffen. Zwar erhält er durch die Auszeichnung eine erhöhte Aufmerksamkeit. Das ist für eine Besteuerung aber nicht ausreichend."

Der Künstler zahlt also keine Einkommenssteuer auf den Kunstpreis.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 24. Februar 2024 | 08:24 Uhr

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