Ein Pkw ist auf einen anderen Pkw aufgefahren
Wer haftet für Schäden von Helfern am Unfallort? Bildrechte: Colourbox.de

Der Redakteur | 22.01.2025 Absicherung von Unfallhelfern - Wie ist das geregelt?

22. Januar 2025, 15:40 Uhr

Der Fall hat Schlagzeilen gemacht: Drei Autofahrer bemerkten im April 2024 auf der A4 bei Weimar, dass ein Fahrzeug führerlos unterwegs war. Der Autofahrer hatte einen Anfall erlitten. Per Handzeichen verständigten sie sich und keilten mit ihren Autos das Fahrzeug ein und brachten es zum Stillstand. Zweifelsohne eine filmreife Heldentat, doch sehen das auch die Versicherungen so?

Menschen, die in Notsituationen eingreifen, stehen vor schwierigen Entscheidungen. Es muss schnell gehen, man ist komplett überfordert, will sich selbst nicht gefährden und auch sonst nichts falsch machen. Doch Gerhard Hillebrand, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, kann beruhigen. Nothelfer sind in Deutschland ziemlich gut abgesichert.

Unfallhelfer sind gesetzlich abgesichert.

Gerhard Hillebrand, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Grundlage hierfür ist § 2 Nr. 13 des Sozialgesetzbuches VII. Hiernach sind Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten, automatisch unfallversichert. Die Berufsgenossenschaft bietet eine zentrale Anlaufstelle für Ansprüche: "Man schreibt einfach die Berufsgenossenschaft an, schildert den Vorfall und bittet um Regulierung der Schäden", so Hillebrand.

Ob es sich um Behandlungskosten, Reha-Maßnahmen oder Sachschäden wie zerrissene Kleidung handelt, die Berufsgenossenschaft prüft und leitet weiter. Der Einfachheit halber wendet man sich an die Berufsgenossenschaft, an die der eigene Arbeitgeber Beiträge zahlt.

Noch einfacher ist der Weg zum Anwalt, so Hillebrand, denn auch dessen Kosten sind durch die bestehenden Versicherungen gedeckt.

Polizei-Fahrzeug mit Blaulicht hinter einem Absperrband 15 min
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15 min

Ist man als Unfallhelfer automatisch versichert? Welche Möglichkeiten es für Schadenersatz gibt, erklärt Gerhard Hillebrand. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.

MDR THÜRINGEN - Das Radio Mi 22.01.2025 16:40Uhr 15:00 min

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Wer reguliert den Schaden an den Fahrzeugen der drei Helden?

"Hier haftet die Haftpflichtversicherung des bewusstlosen Fahrers, da die sogenannte Gefährdungshaftung greift", erklärt Hillebrand. Bedeutet: Man "gefährdet" quasi schon, wenn man mit seinem Auto am Straßenverkehr teilnimmt. Ein mögliches Verschulden des Fahrers ist dabei unerheblich.

"In meiner Praxis empfehle ich, beide Wege parallel zu verfolgen", rät Hillebrand. Während die Berufsgenossenschaft medizinische Kosten abdeckt, bietet die Haftpflichtversicherung eine umfassendere Regulierung von Sach- und Personenschäden.

Ein großer Vorteil der gesetzlichen Unfallversicherung ist ihre Niedrigschwelligkeit: "Man muss keinen Antrag stellen oder Mitglied sein. Der Schutz besteht per Gesetz", betont der Fachanwalt. Dies gilt für jeden, der spontan und ohne beruflichen Bezug hilft.

Sach- und Personenschäden sind abgedeckt

Bei Sachschäden, wie einer beschädigten Kleidung, wird in der Regel der Zeitwert ersetzt. Auch Personenschäden sind abgedeckt, etwa bei Verletzungen während der Hilfeleistung. Hillebrand hebt hervor, dass selbst bei rechtlich komplexen Fällen, wie bei Wiederbelebungsmaßnahmen mit eventuellen Verletzungsfolgen für die gerettete Person, die Haftung des Helfers ausgeschlossen ist. Also wenn bei der Herzdruckmassage Rippen brechen.

Niemand muss Angst haben, Fehler zu machen, wenn er in einer Notsituation hilft.

Gerhard Hillebrand, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Hillebrand schildert einen Fall, der vor dem Bundesgerichtshof landete: Ein Helfer wurde verletzt, als ein weiteres Fahrzeug in das Unfallauto schleuderte. Die Versicherung argumentierte, der Helfer hätte die Unfallstelle ungenügend abgesichert.

Der BGH entschied, dass der Helfer keinen Mitverschuldensvorwurf zu befürchten habe. "Solche Urteile sind essenziell, damit Menschen nicht aus Angst vor Konsequenzen auf Hilfe verzichten", betont Hillebrand.

Herz-Lungen-Wiederbelebung
So funktioniert die Herz-Lungen-Wiederbelebung. Bildrechte: Johanniter

Und er hat noch einen Tipp aus 30 Jahren Berufserfahrung als Fachanwalt für Verkehrsrecht: Die Rettungsleitstellen, also die Kollegen, die über die 110 oder 112 erreichbar sind, die sind in der Lage, Ersthelfer am Telefon zu unterstützen. Also sie können ganz konkrete Tipps geben, wie angesichts des konkreten Unfall- oder Verletzungsbildes zu verfahren ist. Auch hier werden Nothelfer nicht alleine gelassen.

MDR (dvs)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 22. Januar 2025 | 16:40 Uhr

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