Nahaufnahme von Akten, an denen ein Schildchen mit der Aufschrift "Arbeitsunfälle" haftet. 14 min
Video: Nach einem Wegeunfall streitete sich eine Altenpflegerin aus Sachsen mit der Berufsgenossenschaft um die Versicherungsleistung. Zu Recht, wie "Voss & Team" klarstellt und ihr so helfen konnte. Bildrechte: IMAGO / Steinach

MDR-Magazin hilft Streit um Versicherung nach Wegeunfall

30. April 2025, 11:26 Uhr

Annette Mühlpfordt stürzte auf dem Heimweg nach der Arbeit und verletzte sich. Die zuständige Berufsgenossenschaft übernahm zunächst die Kosten für die danach nötige Behandlung und den Verdienstausfall. Doch nach einem Blick in den Unfallmeldebogen hatte die Genossenschaft Zweifel daran, ob es sich wirklich um einen Arbeitsunfall handelte. Annette Mühlpfordt hat sich an Voss & Team gewandt. Das MDR-Magazin konnte ihr helfen.

Annette Mühlpfordt aus Sachsen hat ihr Leben lang als Altenpflegerin in ganz Deutschland gearbeitet. Mit 65 ging sie in Altersrente, aber entschied sich, weiter zu arbeiten. Sie nahm ab März 2024 einen Job als Altenpflegerin in Frankfurt am Main an. Jeden Tag machte sie Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen. Bis zu jenem Tag als sie auf dem Nachhauseweg nach der Arbeit stürzte. Da der Unfall von Annette Mühlpfordt auf dem Weg zu ihrer Unterkunft passiert war, handelte es sich laut dem 7. Sozialgesetzbuch um einen Arbeitsunfall, denn der Nachhauseweg gehört demnach zum Arbeitsweg.

Ablehnungsgrund: Unfall auf einem Abweg

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) übernahm die Kosten für Behandlungen und Reha. Aber: Nach über zehn Wochen erhielt die Rentnerin Post von der BGW. Darin hieß es plötzlich, dass es sich doch nicht um einen Arbeitsunfall handele. Ihr Arzt müsse die Behandlung abbrechen und Anette Mühlpfordt solle das bereits gezahlte Verletztengeld in Höhe von 3.502,44 Euro zurückzahlen. Den Grund für diese Entscheidung konnte die Rentnerin nicht erkennen. Deswegen wandte sie sich an Voss & Team.

Eine Begründung der BGW erfolgte dann noch später: "Der Unfall geschah auf einem Abweg", hieß es da. Darunter versteht man, dass der Arbeitnehmer seinen üblichen Nachhauseweg verlässt. Damit wäre der Unfall kein Arbeitsunfall mehr. Allerdings: Die Rentnerin beteuerte, dass sie ihren üblichen Nachhauseweg nicht verlassen hatte. Damit wäre sie nicht auf einem Abweg gewesen.

Annette Mühlpfordt
Annette Mühlpfordt hat sich an Voss & Team mit der Bitte um Hilfe gewandt. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Arbeitgeber hatte Wegeunfallbogen nicht korrekt ausgefüllt

Erst vier Monate nach dem ersten Schreiben erhielt die Rentnerin einen weiteren Brief der BGW. In diesem erklärte die Berufsgenossenschaft, wie sie zu dem Schluss kam, dass die Altenpflegerin sich auf einem Abweg befunden habe. "Aus dem Wegeunfallbogen vom 1. Juli 2024, der uns von Ihrem Arbeitgeber übersandt wurde, geht hervor, dass Sie am 2. Mai 2024 von Ihrem üblichen Weg abgewichen sind, um Einkäufe zu erledigen", hieß es in dem Schreiben.

Den Wegeunfallbogen hatte der Arbeitgeber von Annette Mühlpfordt ausgefüllt. Sie wurde dazu nach eigenen Angaben aber nicht befragt und hat den Fragebogen auch nicht unterschrieben. In dem Bogen hieß es, dass sie auf ihrem Arbeitsweg unter anderem eine andere U-Bahn-Linie benutzt hätte. Zudem sei sie einkaufen gewesen. Das bestreitet die Rentnerin im Interview mit Voss & Team. Der Bogen war vom Arbeitgeber rund zwei Monate nach dem Unfall ausgefüllt worden. Nachfragen von Voss & Team blieben unbeantwortet.

Die Berufsgenossenschaft hingegen reagierte auf die Bitte um eine Stellungnahme. Die BGW schrieb, dass es sich um einen Irrtum handele: "Das entspricht nicht unseren Ansprüchen an die Bearbeitungsqualität und tut uns sehr leid. Wir haben Frau Mühlpfordt mitgeteilt, dass [...] die Behandlung zu Lasten der BGW wieder aufgenommen wird."

Allerdings schrieb die BGW, dass die Prüfung, ob es sich um einen Wegeunfall handelte, noch nicht vollständig abgeschlossen war.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Krankenschein in Deutschland 5 min
Bildrechte: IMAGO/Zoonar

BGW spricht von Missverständnis

Nach acht Wochen meldete sich die Berufsgenossenschaft wieder bei Voss & Team. Die Prüfung sei abgeschlossen: "Die Arbeitgeberin hat inzwischen die Angaben aus dem Wegeunfall-Fragebogen bekräftigt."

Die Konsequenz: Annette Mühlpfordt musste zwar das bereits gezahlte Verletztengeld nicht zurückzahlen. Sie sollte aber auch keine weiteren Bezüge mehr bekommen, die ihr bei einem Arbeitsunfall zustehen würden.

Annette Mühlpfordt
Nach dem Eingreifen von Voss & Team erhielt die Rentnerin erneut Post von der Berufsgenossenschaft. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Daraufhin stellte Voss & Team der BGW die Frage, warum sie dem Arbeitgeber glaubt, ohne Frau Mühlpfordt befragt zu haben. Die Antwort: Die BGW wollte sich in Kürze mit Frau Mühlpfordt in Verbindung setzen.

Tatsächlich meldete sich die Berufsgenossenschaft bei der Rentnerin. Ein Mann sprach mit ihr am Telefon über den Weg, den sie nach Hause genommen hatte. "Er hat gesagt, das war ein Missverständnis. Hat das eigentlich ein bisschen heruntergespielt. Warum das ein Missverständnis sein soll, das habe ich nicht verstanden", so Mühlpfordt.

Inzwischen hat sie einen Brief bekommen, in dem auch von einem Missverständnis die Rede ist. Annette Mühlpfordt ist zuversichtlich, dass der Unfall nun als Wegeunfall anerkannt wird und sie jetzt wieder Verletztengeld bekommt. Voss & Team bleibt dran.

MDR (jvo)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Voss & Team | 22. April 2025 | 20:15 Uhr

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