Eine Person hält eine transgender pride Flagge hoch.
Der Name und das Geschlecht können ab November einfacher geändert werden. Bildrechte: Colourbox.de

Änderungen im Pass Knapp 1.500 Anmeldungen in den 10 größten Städten Mitteldeutschlands

01. November 2024, 09:19 Uhr

Für transsexuelle, nicht-binäre oder intergeschlechtliche Menschen wird es durch das neue Selbstbestimmungsgesetz einfacher, ihren Namen und das Geschlecht ändern zu lassen. Dann bedarf es nur noch einer Erklärung beim Standesamt, die ab November abgegeben werden kann. Wir haben nachgefragt, wie viele Anmeldungen bereits in den zehn größten mitteldeutschen Städten eingegangen sind.

Für transgeschlechtliche, nicht-binäre oder intergeschlechtliche Menschen soll es nun leichter werden, ihren Namen und ihr Geschlecht beim Standesamt ändern zu lassen. Ermöglicht wird das durch das neue Selbstbestimmungsgesetz, welches am 1. November in allen Punkten in Kraft tritt. Bereits seit August konnten Betroffene die Änderung beim Standesamt anmelden. Das neue Gesetz löst das bisher geltende Transsexuellengesetz ab.

Was bedeuten die Bezeichnungen "transgeschlechtlich", "nicht-binär" und "intergeschlechtlich"? Auf der Webseite der Bundesregierung heißt es dazu:
"- Transgeschlechtliche Menschen identifizieren sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.
- Intergeschlechtliche Menschen haben angeborene körperliche Merkmale, die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen. Das betrifft zum Beispiel die Geschlechtsorgane, den Chromosomensatz oder die Hormonproduktion.
- 'Nichtbinär' ist eine Selbstbezeichnung für Menschen, die sich nicht als Mann oder Frau identifizieren."

Anmeldungen in Leipzig, Dresden und Halle im dreistelligen Bereich

Ende Oktober – und damit kurz bevor das neue Gesetz in Kraft tritt – haben die zehn größten mitteldeutschen Städte auf MDR-Anfrage mitgeteilt, wie viele Personen sich bei ihrem Standesamt bereits für eine Änderung angemeldet haben.

Spitzenreiter der zehn angefragten Städte mit 676 Anmeldungen ist Leipzig. Wie der MDR berichtete, gibt es Annahmen darüber, wieso die Zahl der Anmeldungen in Leipzig höher als in anderen Städten ausfällt. Dazu gehörten zum Beispiel relativ gute Erfahrungen mit der Leipziger Verwaltung. Auch in Dresden (290) und Halle (122) liegt die Zahl der Anmeldungen im dreistelligen Bereich. Die Stadt mit den wenigsten Anmeldungen bisher ist Dessau-Roßlau (18).

Sachsen
Stadt Anzahl Anmeldungen
Chemnitz 77
Dresden 290
Leipzig 676
Zwickau 19
Sachsen-Anhalt
Stadt Anzahl Anmeldungen
Dessau-Roßlau 18
Halle (Saale) 122
Magdeburg 86
Thüringen
Stadt Anzahl Anmeldungen
Erfurt 82
Gera 31
Jena 63

Wichtig zu wissen: "Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Rahmen des Selbstbestimmungsgesetzes kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden", erläutert ein Sprecher des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Man muss die Erklärung also nicht bei dem Standesamt am Wohnort abgeben. Allerdings müsse die Anmeldung bei dem Standesamt erfolgen, bei dem auch die Erklärung abgegeben werden soll, weist der Sprecher hin.

Neues Gesetz sieht drei Monate Bedenkzeit vor

Wenn man seinen Namen und sein Geschlecht offiziell ändern lassen möchte, muss man drei Schritte durchlaufen:

  • Die Erklärung muss mündlich oder schriftlich beim Standesamt angemeldet werden.
  • Es folgen drei Monate Bedenkzeit. Dadurch sollen nicht ernst gemeinte Änderungen verhindert werden.
  • Die Erklärung zur Namens- und Geschlechtsänderung kann nun abgegeben werden.

Hinweis: Wenn sechs Monate nach der Anmeldung noch immer keine Erklärung beim Standesamt erfolgt ist, verfällt die Anmeldung. Außerdem gibt es eine sogenannte einjährige Sperrfrist nach der Erklärung, sodass man für diesen Zeitraum keine neuen Änderungen vornehmen kann.

Geringere Kosten für Betroffene

Zusätzlichen Kosten bei den Standesämtern seien nicht zu erwarten, weil diese auch bisher schon die Änderung der Personenstandsregister vornehmen müssen, erklärte ein Sprecher des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, bereits im Juli auf MDR-Anfrage.

Betroffene dürften aufgrund des neuen Gesetzes sogar deutlich weniger Kosten haben, weil sie keine Gutachten von Sachverständigen mehr einholen müssen. Allerdings: "Für die Änderung des Geschlechtseintrags werden die Standesämter voraussichtlich eine Verwaltungsgebühr erheben", sagt er. Die können unterschiedlich hoch ausfallen, je nach Kommune.

Bisheriges Verfahren teuer und zeitaufwendig

Wollten Betroffene ihren Namen und ihr Geschlecht beim Standesamt ändern, war es bislang so, dass sie ein Gerichtsverfahren und zwei Begutachtungen von Sachverständigen durchlaufen mussten. "Begutachtungen der Geschlechtsidentität sind nicht nur unnötig, sondern griffen bisher auch massiv und unzulässig in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein. Sie sind geprägt von grenzüberschreitenden Befragungen und körperlichen Untersuchungen mit erniedrigendem Charakter", sagt Markus Apel vom Lesben- und Schwulenverband. Zudem hat das Verfahren lang gedauert und war für Betroffene kostspielig.

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MDR (jvo)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 01. November 2024 | 09:00 Uhr

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