Ein verkleideter Teilnemer trägt am 09.07.2016 in München (Bayern) bei der Parade zum Christopher Street Day ein Plakat mit der Aufschrift "Love trumps hate - Trans-Atlantic".
Trump und seine Regierung machen Stimmung gegen Transpersonen. Mehr noch: Sie werden vom Militär ausgeschlossen. Und ausländische Personen, deren Geschlechtseintrag nicht mit dem bei Geburt übereinstimmt, bekommen Probleme bei der Einreise in die USA. Bildrechte: picture alliance / dpa | Tobias Hase

Nach Trumps neuen Regeln Trumps Geschlechter-Dekret kann Folgen für Transgender bei Einreise in USA haben

26. März 2025, 05:06 Uhr

US-Präsident Donald Trump hat Ende Januar festgelegt, dass es in den USA nur noch zwei Geschlechter geben darf: männlich und weiblich. Das führt zu Widerstand in der amerikanischen Bevölkerung sowie unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Folgen hat das auch für Transpersonen, die in die USA einreisen wollen.

Nastassja von der Weiden
Bildrechte: MDR/Markus Geuther

Eine der ersten Amtshandlungen von Präsident Donald Trump war, festzulegen, dass es nur noch zwei Geschlechter in den USA gibt: männlich und weiblich. Das hat er mit einem Dekret, einer "Executive Order" mit dem Titel "Defending Women from Gender Ideology Extremism and Restoring Biological Truth to the Federal Government" am 20. Januar 2025 getan.

Ein doppelter Regenbogen steht am 03.08.2017 in Washington (USA) am Himmel über dem Weißen Haus.
Ein doppelter Regenbogen über dem Weißen Haus. Bildrechte: picture alliance / Alex Brandon/AP/dpa | Alex Brandon

Damit einhergehend: Wer seine Transidentität offen leben will, soll nun das US-Militär verlassen. Das hat Trump erst kürzlich ebenfalls per Erlass verfügt. Eine Richterin hat die Umsetzung nun gestoppt. Die beiden Anordnungen sind Beispiele für den "Kampf gegen Wokeness" von Trump.

Für Deutsche bedeutet dieser Kampf, dass sie, sofern sie ein "X" als Geschlechtseintrag in ihrem Pass haben, nicht mehr in die USA einreisen können.

Bei ESTA oder Visum für die USA: Nur "männlich" oder "weiblich"

"In den Reise- und Sicherheitshinweisen weisen wir auch darauf hin, dass bei ESTA (Electronic System for Travel Authorization) oder Visumanträgen entweder das Geschlecht 'männlich' oder 'weiblich' angegeben werden muss, wobei der Geschlechtseintrag zum Zeitpunkt der Geburt relevant ist. Personen, deren aktueller Geschlechtseintrag von dem bei Geburt abweicht, können sich vor ihrer Reise in die USA an unsere Auslandsvertretungen vor Ort wenden, um geltende Einreisevoraussetzungen in Erfahrung zu bringen", heißt es auf MDR-Anfrage aus dem Auswärtigen Amt in Berlin.

Weiter schreibt das Amt: "Neben Fragen zum Umgang mit ESTA-Anträgen der Betroffenen stellten sich auch Fragen, ob sich weitere Veränderungen im US-Einreiseverfahren ergeben." Es gebe derzeit aber keine Hinweise, dass es im Zuge der Neubeantragung von ESTA und aktuellen Einreisen in die USA zu größeren Problemen gekommen sei.

"Ich wollte meinen Geschlechtseintrag eigentlich streichen lassen, also ein 'X' setzen lassen. Aber dann kann ich weder meine Familienfreunde in Weißrussland besuchen noch in die USA reisen", sagt die 31-jährige Helena. Die öffentlichen Diskussionen und Warnungen hätten sie davon abgehalten, ihren Pass zu ändern. "Man muss als queere Person eh schon aufpassen, wohin man in Urlaub fährt", sagt die Krankenschwester im Gespräch mit MDR AKTUELL. Sie findet das frustrierend.

Biologischer Fakt: Es gibt mehr als zwei Geschlechter

Schlager-Star Roland Kaiser äußerte sich vor einigen Wochen zum Themenkomplex "Gender": "Es gibt eben nicht nur Mann und Frau. Punkt. Menschen sind offensichtlich vielschichtiger und haben entsprechend vielschichtige Gefühle und Bedürfnisse – und die müssen wir zulassen. (...) Warum sollte es mich eigentlich stören, wenn sich jemand als dieses oder jenes identifiziert? Jeder Jeck ist anders", sagte Kaiser der Süddeutschen Zeitung.

Das sagt auch der Biologe Heinz-Jürgen Voß. "Man muss von vielfältigen Geschlechtern ausgehen", sagt er. Biologisch sei es unbestritten, dass es mehr als nur männliche oder weibliche Menschen gebe. Die Zuweisung in dieses binäre System sei gesellschaftlich gewachsen und werde von tragenden Strukturen manifestiert. Voß ist Professor für Sexualwissenschaft und Sexuelle Bildung an der Hochschule Merseburg und Autor, der seit vielen Jahren zum Thema Geschlecht forscht.

"Interessant ist bei Trump, dass er eine Gruppe heraushebt: Transgender, intergeschlechtliche und non-binäre Personen. Zumindest greift er derzeit keine homo- oder bisexuellen Menschen in der Art an. Ob das so bleibt, wird man erst noch sehen", sagt Voß.

Auswärtiges Amt empfiehlt LGBTQs beim Reisen: Diskret verhalten, auf K.o.-Tropfen achten

Das Auswärtige Amt hat auf seiner Website Empfehlungen für LGBTQ-Personen (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Trans, Queer) aufgelistet. Es wird betont, dass je nach Land, in das queere Menschen reisen, eine Gefahr für sie selbst und diejenigen, auch Einheimischen, denen sie eine Geste der Zuneigung machen, bestehen kann.

Deshalb solle man besonders umsichtig sein, wenn man als queere Person Kontakt zur lokalen Bevölkerung aufnehme: "In einigen Ländern überwacht die Polizei Webseiten, mobile Dating-Apps oder Treffpunkte bzw. nimmt LGBTQ-Personen gezielt über Fake-Accounts ins Visier." Außerdem solle man sich diskret verhalten.

Darüber hinaus sollen lesbische, schwule oder bisexuelle Menschen ihre Speisen und Getränke besonders im Blick haben. "Drogenaktivierte Vergewaltigungen sind weltweit verbreitet. Beachten Sie, dass in einigen Ländern Vergewaltigungsopfer (des anderen wie auch des gleichen Geschlechts) als Täter einer Straftat angesehen werden können", schreibt das Auswärtige Amt.

Was bedeutet Trans? Trans Menschen identifizieren sich nicht mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft trans- und geschlechtsdiverse Identitäten seit 2019 nicht mehr als psychische Erkrankung ein, um ein modernes Verständnis von Geschlechteridentität widerzuspiegeln.

MDR-Anfragen an die drei Landeshauptstädte Dresden, Erfurt und Magdeburg ergaben, dass in Dresden 319 Menschen, in Erfurt 94 und in Magdeburg 86 Personen seit Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 von einer Änderung ihres Namens- und Geschlechtseintrags Gebrauch gemacht haben. (Stand: 21. März 2025)

Szene aus Livestream MDR-Fernsehen 3 min
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Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 24. März 2025 | 16:00 Uhr

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