Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus Die Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus
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27. Januar 2023, 05:00 Uhr
Der 27. Januar ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Der Bundestag erinnert erstmals 2023 an eine bislang wenig beachtete Opfergruppe der Nazi-Verfolgung: Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt wurden, meist Männer. Etwa 10.000 bis 15.000 homosexuelle Männer sind in Konzentrationslager verschleppt worden und mussten den "rosa Winkel" tragen.
Inhalt des Artikels:
- Der Leipziger Walter Schwarze als Homosexueller verurteilt
- Die Verfolgung von sexuellen Minderheiten hat Tradition
- Homosexualität im NS-Staat
- Der Paragraf 175 wird verschärft
- Todesstrafen für Homosexuelle
- Schwule im KZ
- Verfolgung lesbischer Frauen im Nationalsozialismus
- Kriegsende 1945: Paragraf 175 gilt weiter
- Erinnerung und Entschädigung
Der Leipziger Walter Schwarze als Homosexueller verurteilt
Die Website rosa winkel informiert über die Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus und stellt Biografien Betroffener vor. Auch die des Leipzigers Walter Schwarze: Im Mai 1940 wurde der damals 25-Jährige von der Gestapo im bei Schwulen beliebten Leipziger Lokal "Burgkeller" wegen einer kritischen Äußerung über den Krieg festgenommen. Bei der Verhandlung gab er seine Homosexualität zu und wurde inhaftiert.
Ich habe von dieser Minute an nichts mehr empfunden, gar nichts mehr. Durch die Straßen Leipzigs zu laufen, wie die Schwerverbrecher, das war entsetzlich für mich.
Walter Schwarze wurde am 24. Dezember 1914 in Leipzig als Sohn von sozialdemokratischen Arbeitern geboren. Schon früh bemerkte er seine Homosexualität, stieß in der Familie jedoch auf wenig Akzeptanz.
Vier Jahre Konzentrationslager
Im Dezember 1940 wurde er ins KZ Sachsenhausen gebracht. Er musste in unterschiedlichen Strafkommandos arbeiten: zum Beispiel im Schuhkommando elf Stunden auf einer Strecke marschieren, um Schuhe zu prüfen. Er wurde erniedrigt, indem er im Stehkommando den ganzen Tag stillstehen musste.
Im April 1941 meldete er sich während seiner Haftzeit als freiwilliger Häftling für den Aufbau des Konzentrationslagers Groß-Rosen (Nahe Breslau). Dort litt er unter Krankheiten wie Fleckfieber, Typhus, Ruhr und Cholera und entging durch die vielen Aufhalte im "Krankenrevier" der Zwangsarbeit und Vernichtung.
Die Verfolgung von sexuellen Minderheiten hat Tradition
Schon ab dem Mittelalter wurde gleichgeschlechtliche Liebe geächtet und schwule Männer verfolgt. Das zog sich in Deutschland bis ins 20. Jahrhundert. In der Vergangenheit wurde Homosexualität oft mit Pädophilie gleichgesetzt und - auch durch den Einfluss der Kirche - als "Krankheit" angesehen. Der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches stellte Homosexualität von 1871/72 für fast 123 Jahre unter Strafe. Im Kaiserreich und der folgenden Weimarer Republik wurden jedoch nur "beischlafähnliche Handlungen" zwischen Männern strafrechtlich geahndet.
Homosexualität im NS-Staat
In der nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft" war kein Platz für homosexuelle Menschen. In den Augen der Nationalsozialisten war Homosexualität eine "widernatürliche Veranlagung". Bereits kurz nach der Machtübernahme der Nazis im Januar 1933 verschärften sich die Repressionsmaßnahmen gegen Homosexuelle: Bars, die von Schwulen und Lesben besucht wurden, mussten schließen. Ihre Vereine und Zeitungen, wie "Der Eigene" konnten nicht mehr gedruckt werden. Die nationalsozialistische "Sturmabteilung" (SA) plünderte im Mai 1933 das Institut für Sexualwissenschaft in Berlin. Die Werke des jüdischen Sexualwissenschaftlers und Aktivisten gegen Paragraf 175 Magnus Hirschfeld fielen der Bücherverbrennung 1933 zum Opfer.
Der Paragraf 175 wird verschärft
1935 wird der Paragraf 175 verschärft: Ab September 1935 werden unter Paragraf 175a alle "unzüchtigen Handlungen" zwischen Männern verfolgt. Es reichte ein "begehrlicher" Blick oder die reine Vermutung, um verfolgt zu werden. Das bot alle Möglichkeiten für willkürliche Denunziationen.
Unter Heinrich Himmler, Reichsführer der SS und Chef der Polizei, wurde 1936 die "Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung" eingerichtet. Deren Ziel war es, der vermeintlichen Schwächung der Bevölkerung entgegenzuwirken. Laut NS-Ideologie sind Homosexuelle keine "vollwertigen" Männer und leisten keinen Beitrag zum "arischen" Nachwuchs.
Die Mitarbeiter sammelten Daten über homosexuelle Männer, um die Polizei und Gestapo bei deren Verfolgung zu unterstützen. Insgesamt wurden in den zwölf Jahren der nationalsozialistischen Diktatur rund 100.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet, 50.000 Männer wegen homosexuellen Handlungen zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Todesstrafen für Homosexuelle
Die Nazis hatten Angst vor Schwulen in den eigenen Reihen: Ab den 1940er-Jahren wurden homosexuelle Handlungen von SS-, Polizei- und Wehrmachtsangehörigen mit der Todesstrafe geahndet.
Schwule im KZ
Unter dem Vorwand der sogenannten "Schutzhaft" und "Vorbeugehaft" wurden schätzungsweise 10.000 bis 15.000 homosexuelle Männer in Konzentrationslager deportiert. Viele inhaftierte man dort "vorsorglich" auf unbestimmte Zeit. Das geschah oft ohne weitere konkrete Straftatbestände und Beweise. Es gab die Möglichkeit, der KZ-Haft durch eine "freiwillige" Kastration zu entgehen.
In den Konzentrationslagern mussten die schwulen Männer als Kennzeichnung oft einen rosa Winkel auf der Brust tragen. In der Lagerhierarchie standen sie am unteren Ende. Denn auch der Großteil der KZ-Häftlinge teilte die in der Gesellschaft verbreitete abschätzige Haltung gegen Homosexuelle. Etwa 50 bis 60 Prozent der Inhaftierten "Rosa-Winkel-Häftlinge" überlebten die Lager nicht
Walter Schwarze: spätes Liebesglück
Walter Schwarze hat die Lagerhaft überlebt, am 24. April 1944 kam er frei. Doch kurz vor Kriegsende wurde er noch an die Front geschickt und geriet dort in sowjetische Kriegsgefangenschaft. Erst im Oktober 1949 sah er seine Heimat wieder und ging zurück nach Leipzig. Schwarze wollte mit seiner Homosexualität abschließen. Er versuchte ein heterosexuelles Leben zu führen: Zwei Mal war er mit Frauen verheiratet.
Ich habe gekämpft wie ein Löwe. Ich wollte es nicht mehr sein.
Beide Ehen gingen kaputt. Mit über 50 Jahren traf er seinen Partner fürs Leben. Am 10. Mai 1998 starb Walter Schwarze im Alter von 83 Jahren in Leipzig.
Verfolgung lesbischer Frauen im Nationalsozialismus
Im "Dritten Reich" standen homosexuelle Handlungen zwischen Frauen nicht unter Strafe. Weibliche Sexualität wurde nicht ernst genommen. Lesbische Frauen galten außerdem als nicht so "gesellschaftsschädigend", wie schwule Männer. Geächtet waren sie dennoch und die Frauen wurden aus der "Volksgemeinschaft" ausgeschlossen.
Einige lesbische Frauen wurden unter dem diskriminierenden Sammelbegriff "Asozial" verfolgt und inhaftiert. Davon waren auch Frauen, die an Suchterkrankungen litten, als Prostituierte arbeiteten oder die Arbeit "verweigerten", betroffen. Es gab auch Frauen, die zwangssterilisiert wurden und ins Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück kamen. Zu lesbischen Frauen während des Nationalsozialismus gibt es große Forschungslücken, genau wie zu den Lebensrealitäten von transgeschlechtlichen Menschen.
Kriegsende 1945: Paragraf 175 gilt weiter
Das Ende des Zweiten Weltkrieges war für die Homosexuellen keine Befreiung. Denn sowohl in der DDR, als auch in der Bundesrepublik wurden sie weiter verfolgt. Es gab Fälle, in denen Verfolgte, die das KZ überlebt hatten, in der BRD aufgrund ihrer Sexualität dann wieder in Haft saßen.
In der DDR galt die abgeschwächte Version des Paragrafen 175 in der Version von vor 1935. Seit Ende der 1950er-Jahre wurde Homosexualität in der DDR zwischen Erwachsenen dann nicht mehr verfolgt. Im Jahr 1968 gab die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch heraus, in dem der diskriminierende Paragraf 175 nicht auftaucht.
In der Bundesrepublik blieb Homosexualität bis 1969 verboten. Erst am 11. Juni 1994 wurde der Paragraf 175 endgültig abgeschafft.
Erinnerung und Entschädigung
Ab den 1970er-Jahren organisierten sich Schwule und Lesben selbst und begannen ihre Geschichte aufzuarbeiten. Dadurch wurde auch die Verfolgung und Diskriminierung während des Nationalsozialismus thematisiert. Es dauerte noch über 20 Jahre, bis der Bundestag die schwulen NS-Opfer 2002 rehabilitierte. Seit 2017 können auch alle nach 1945 auf Grundlage von Paragraf 175 Verurteilten rehabilitiert werden. Der Bund gründete 2011 außerdem die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld. Die Stiftung soll die Verfolgung der Menschen mit nicht heterosexueller Orientierung aufarbeiten und an sie erinnern.
Homophobie in Deutschland ist auch 2023 noch gegenwärtig. Das Bundeskriminalamt verzeichnete im Jahr 2021 in den Bereichen "Geschlecht/sexuelle Identität" und "sexuelle Orientierung" rund 1.050 Straftaten. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR Thüringen Journal | 22. Juni 2022 | 19:00 Uhr