Frauen arbeiten in einer Textilfabrik
Das neue Lieferkettengesetz soll Ausbeutung, wie sie häufig in der Textilindustrie vorkommt, verhindern. Bildrechte: picture alliance/dpa/K M Asad

Menschenrechte EU-Staaten beschließen Lieferkettengesetz

24. Mai 2024, 13:25 Uhr

Die EU-Staaten haben das neue Lieferkettengesetz beschlossen, um Menschenrechte und den Klimaschutz zu stärken. Das Gesetz gilt allerdings für weniger Unternehmen als ursprünglich geplant. Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Die EU-Staaten haben das europäische Lieferkettengesetz endgültig beschlossen. Am Freitag haben sie in Brüssel den Plänen zugestimmt, mit denen Menschenrechte weltweit gestärkt werden sollen. Das geht aus Angaben der belgischen EU-Ratspräsidentschaft hervor.

Klimaschutz und Menschenrechte stärken

Ziel des Gesetzes ist unter anderem, dass Unternehmen für Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung bei der Produktion ihrer Güter vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können.

Die Unternehmen müssen außerdem Klima-Pläne erstellen. Mit diesen soll sichergestellt werden, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Vor einem Monat hatte bereits das Europaparlament den Weg für das Vorhaben frei gemacht. Wenn der Gesetzestext im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird, haben die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Abgeschwächte Regelungen

Die neuen EU-Regeln waren im Verhandlungsprozess abgeschwächt worden, sodass davon weniger Unternehmen betroffen sind als ursprünglich geplant. Statt für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollen sie für Firmen mit 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz gelten – nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren.

Nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, nach vier Jahren sinken diese Grenzen dann auf 4.000 Mitarbeitende und 900 Millionen Umsatz.

Streit über das Gesetz

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) forderte, das bestehende deutsche Lieferkettengesetz "umgehend" auszusetzen. Mit Blick auf die Haftbarkeit von Unternehmen geht das neue EU-Lieferkettengesetz jedoch über die deutschen Regelungen hinaus. DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben erklärte: "Eine nationale Gesetzgebung aufrechtzuerhalten, während in fast allen anderen EU-Mitgliedstaaten eine derartige Regelung noch gar nicht existiert, schafft eindeutig Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft."

Auch in der Bundesregierung gab es offenen Streit über das Vorhaben, vor allem FDP-Vertretern geht es zu weit. Sie befürchten Bürokratie und rechtliche Risiken für Unternehmen. Politikerinnen und Politiker von SPD und Grünen befürworten die Regelung dagegen.

AFP/dpa (jst)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 24. Mai 2024 | 11:00 Uhr

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