Amtsgericht Mühlhausen Unfall mit sieben Toten bei Bad Langensalza: Angeklagter räumt Vorwürfe ein
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14. Februar 2024, 17:53 Uhr
Bei einem schweren Verkehrsunfall bei Bad Langensalza im April 2023 waren sieben Menschen ums Leben gekommen. Der mutmaßliche Unfallfahrer muss sich seit Mittwochmorgen vor Gericht verantworten. Ihm wird unter anderem fahrlässige Tötung in sieben Fällen vorgeworfen. Während des Prozesses am Amtsgericht Mühlhausen zeigten Eltern der Opfer Fotos ihrer verstorbenen Kinder im Gerichtssaal.
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Der Angeklagte im Prozess um einen schweren Autounfall mit sieben Toten in der Nähe von Bad Langensalza hat die Vorwürfe vollumfänglich eingeräumt. Das ging aus einer Erklärung seines Verteidigers direkt nach der Anklageverlesung am Amtsgericht Mühlhausen von Mittwoch hervor. Der 35-Jährige stimmte der Erklärung seines Verteidigers zu.
Richter: Entspricht Geständnis
Diese entspreche einem Geständnis, so der Vorsitzende Richter Rüdiger Richel. Gleichzeitig hieß es in der Erklärung, dass sich der Angeklagte selbst nicht mehr an den Unfalltag erinnern könne. Er habe aber den Tag anhand der Aktenunterlagen nachvollziehen können. Der Tag sei wie aus seinem Leben gelöscht, sagte der Mann bei einer Befragung.
Der Angeklagte aus dem Eichsfeld muss sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in sieben Fällen, fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Sieben Menschen starben
Der Wagen des Mannes war im April vergangenen Jahres auf der B 247 in den Gegenverkehr geraten und prallte dort mit zwei Autos zusammen. Dabei wurde ein Benzintank zerstört, was zu einem Brand führte. Sieben Menschen wurden getötet, darunter fünf Teenager im Alter von 19 Jahren. Zudem wurden zwei weitere Menschen schwer verletzt. Auch der Angeklagte selbst schwebte eine Zeit lang in Lebensgefahr.
Eltern stellen Fotos auf
Zu Beginn des Prozesses stellten Eltern der verstorbenen Unfallopfer Fotos ihrer Kinder im Gerichtssaal auf. Sie treten als Nebenkläger auf.
Anklage: Fahruntüchtig und ohne Führerschein
Der Angeklagte war laut Staatsanwaltschaft zum Unfallzeitpunkt schneller als erlaubt unterwegs und hatte keinen Führerschein. Außerdem sei er mit einem von der Rechtsmedizin rekonstruierten Blutalkoholwert von mindestens 1,3 Promille absolut fahruntüchtig gewesen.
Er sei vorsätzlich mit dem Wagen gefahren, obwohl er wusste, dass er keinen Führerschein hatte und obwohl er damit rechnen konnte, dass er in diesem Zustand einen Unfall verursachen könnte, so die Staatsanwaltschaft. Die Fahrerlaubnis hatte der Mann 2018 verloren. Sie sei ihm entzogen worden, weil er betrunken Fahrrad gefahren sei.
Urteil am Freitag erwartet
Ein Gutachter sagte am Mittwoch vor Gericht aus, dass der Unfall bei angepasster Geschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre. Es wäre sehr wahrscheinlich nicht zu dem Unfall gekommen, wenn der Unglücksfahrer in der langgestreckten Linkskurve auf der B247 nicht viel zu schnell gefahren wäre. Ähnlich äußerten sich zwei Augenzeugen des Unfalls. Gutachter hatten festgestellt, dass der Mann mit 130 km/h unterwegs war.
Der Gutachter sprach außerdem vom "unglücklichen Zusammentreffen von Umständen". Denn der Brand sei durch das zweite Auto ausgelöst worden, dessen Fahrer ebenfalls starb. Wenn dieser Fahrer einen größeren Sicherheitsabstand gehabt hätte und nicht unter das Auto der getöteten Jugendlichen gefahren wäre, hätte zumindest der Brand vermieden werden können.
Die Plädoyers und das Urteil werden für den zweiten Verhandlungstag am Freitag erwartet.
MDR (kuk/dst)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 14. Februar 2024 | 05:00 Uhr