Bad Langensalza Nach Unfall mit sieben Toten: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
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25. Oktober 2023, 12:06 Uhr
Nach dem Unfall mit sieben Todesopfern im April bei Bad Langensalza hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher erhoben. Dem 35-Jährigen werden gleich mehrere Straftaten vorgeworfen. Ein Sachverständiger hatte zuvor ein 79-seitiges Gutachten vorgelegt.
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Sechs Monate nach dem tödlichen Verkehrsunfall auf der B247 bei Bad Langensalza hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen Anklage erhoben. Wie eine Sprecherin MDR THÜRINGEN sagte, wird dem mittlerweile 35-jährigen mutmaßlichen Unfallverursacher aus dem Eichsfeld eine Serie von Straftaten vorgeworfen.
Fahrlässige Tötung in sieben Fällen
Bei dem schweren Unfall am 1. April mit sieben Toten handelt es sich laut Anklage um fahrlässige Tötung in sieben Fällen, um vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann war mit 1,3 Promille Alkoholeinfluss in den Gegenverkehr geraten.
Die Anklage wirft dem Unfallfahrer weiterhin Körperverletzung in zwei Fällen vor. Eine Frau konnte sich als Beifahrerin rechtzeitig aus dem Auto retten; auch der Beifahrer aus dem Verursacherauto wurde verletzt.
Nach dem frontalen Zusammenstoß starben fünf 19-jährige Insassen eines Autos und ein 60-Jähriger in einem zweiten Auto. Auch ein 44-jähriger Mitfahrer im Unfallauto verstarb auf der Rückbank.
Gutachter: Unfallfahrer "absolut fahruntüchtig"
Ein Sachverständiger der Dekra hat den Unfallhergang im Auftrag der Staatsanwaltschaft analysiert. Im 79-seitigen Gutachten steht, dass der Angeklagte mit einer Geschwindigkeit von 115 bis 130 Stundenkilometer unterwegs gewesen war.
Der Tacho habe beim Aufprall 130 km/h angezeigt. Mit 1,3 Promille sei er absolut fahruntüchtig gewesen. Diese Trunkenheitsfahrt findet sich in der Anklage beim Strafvorwurf "Gefährdung des Straßenverkehrs" wieder.
Prozessstart voraussichtlich 2024
Angeklagt hat die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht in Mühlhausen. Das zuständige Schöffengericht entscheidet über die Zulassung der Anklage und legt dann die Verhandlungstermine fest. Der Prozess beginnt voraussichtlich im kommenden Jahr.
Das Verfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Vater des Angeklagten wurde laut Staatsanwaltschaft eingestellt. Dem Mann sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, dass er von der Fahrt seines Sohnes Kenntnis hatte.
MDR (cg/jn)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 25. Oktober 2023 | 12:00 Uhr