Einsatzfahrzeuge auf einer Bundesstraße bei Bad Langensalza
Bei dem Unfall starben sieben Menschen, darunter fünf 19-Jährige. Bildrechte: Silvio Dietzel

Bad Langensalza Ermittlungen nach Unfall mit sieben Toten: Fahrer hatte 1,3 Promille im Blut

26. April 2023, 06:55 Uhr

"Absolut fahruntüchtig" war laut Staatsanwaltschaft Mühlhausen der mutmaßliche Verursacher des Unfalls mit sieben Toten bei Bad Langensalza in Thüringen. Die Polizei hat nun die Vernehmungen beendet. Auch die Autohersteller wurden um Informationen gebeten.

Bei dem Unfall mit sieben Toten auf der B247 bei Bad Langensalza (Unstrut-Hainich-Kreis) ist der Unfallverursacher "absolut fahruntüchtig" gewesen. Laut Staatsanwaltschaft Mühlhausen saß der 34-Jährige mit einem Blutalkoholwert von 1,3 Promille hinterm Lenkrad. Der Mann, der bei dem Unfall schwer verletzt wurde, ist inzwischen außer Lebensgefahr. Ob er aber voll vernehmungsfähig ist, ist unbekannt. Er beruft sich laut Polizei auf seine Rechte, als Tatverdächtiger muss er keine Aussage machen.

Zum Aufklappen: Was bedeutet absolut fahruntüchtig?

Wenn Autofahrer einen Blutalkoholgehalt von mehr als 1,1 Promille haben, gelten sie laut Strafgesetz als absolut fahruntüchtig. Laut Strafgesetzbuch ist in solchen Fällen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe möglich. Denn bei absoluter Fahruntüchtigkeit handelt es sich um eine Straftat, die nicht mehr gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet wird.

Ab mindestens 0,3 Promille kann eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. Dabei müssen allerdings noch weitere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen, wie etwa in Schlangenlinien fahren oder torkeln.

Wird die absolute oder die relative Fahruntüchtigkeit festgestellt, macht der Autofahrer sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Gefährdet er durch seine Trunkenheit zudem noch Menschen oder Dinge von bedeutendem Wert, kann er sich wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr strafbar machen. Beide Straftaten können mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Lassen sich bei einer relativen Fahruntüchtigkeit jedoch keine Ausfallerscheinungen feststellen, kommt ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit in Betracht. Diese kann eine Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro nach sich ziehen.

Quelle: Strafgesetzbuch Paragraph 315 und 316

Polizei beendet Vernehmungen

Inzwischen hat die Polizei alle Vernehmungen beendet. Das Gutachten des Verkehrssachverständigen liegt nach Angaben der Beamten noch nicht vor. Nach Informationen von MDR THÜRINGEN wurde auch der Autohersteller um Informationen gebeten. Die Ermittler wollen so an wichtige Daten kommen, etwa zur Geschwindigkeit zum Unfallzeitpunkt.

Bei dem Unfall am 1. April soll der Tatverdächtige die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben. Der Wagen war auf die Gegenspur geraten und frontal mit zwei anderen Autos zusammengestoßen. Diese fingen sofort Feuer und brannten aus. Sieben Menschen, darunter fünf 19-Jährige, starben an der Unfallstelle.

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MDR (cg/jn)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 25. April 2023 | 19:00 Uhr

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