Vier Katzen (Thea und Kitten)
Ein der Angeklagten hatte in der Weimarer Innenstadt 17 Katzen auf engstem Raum gehalten. (Symbolbild) Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Justiz 17 Katzen auf engstem Raum gehalten: Tierquäler in Weimar verurteilt

26. Oktober 2023, 13:31 Uhr

Weil er 17 Katzen auf engstem Raum gehalten hat, ist ein Mann vom Amtsgericht Weimar zu einer Haftstrafe verurteilt worden. In einem zweiten Verfahren wurde ein Mann verurteilt, der Hundewelpen illegal geschmuggelt hat.

Das Weimarer Amtsgericht hat einen Mann wegen Tierquälerei verurteilt. Der Mann hatte in einer Wohnung in Weimars Innenstadt 17 Katzen auf engstem Raum gehalten. Ein Nachbar hatte ihn deswegen angezeigt. Wie Amtstierärztin Madeleine Spielvogel MDR THÜRINGEN sagte, wurden die Tiere im Mai beschlagnahmt.

Alle Tiere seien daraufhin von einem Tierarzt behandelt worden. Eine Katze sei allerdings zu krank gewesen und musste von ihrem Leid erlöst werden, so Spielvogel. Die anderen seien in einem Tierheim untergekommen. Bis auf drei seien inzwischen alle vermittelt.

Der Angeklagte wurde zu zwei Jahre Haft auf Bewährung verurteilt und muss Arbeitsstunden leisten. Zudem muss er die Kosten fürs Tierheim und den Tierarzt tragen. Er hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Mann bringt Welpen illegal nach Thüringen

Auch einen zweiten Prozess am Amtsgericht konnte das Veterinäramt vor wenigen Tagen für sich entscheiden. Gegen einen Mann aus Spanien wurde ein Strafbefehl ausgestellt. Er muss eine Geldstrafe zahlen und erhält die Tiere nicht zurück. Sie haben inzwischen Pflegefamilien gefunden.

Zum Aufklappen: Was ist ein Strafbefehl?

Bei Strafbefehl erhält ein Angeklagter eine Strafe, ohne dass hierfür eine Hauptverhandlung erforderlich ist. Ebenso gibt es kein Strafurteil, da der Strafbefehl bereits eine strafrechtliche Verurteilung enthält. Allerdings dürfen nur bestimmte Strafen festgesetzt werden, wie etwa eine Geldstrafe, eine Verwarnung oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Ein Strafbefehl ist bei Verbrechen wie etwa Mord, Totschlag oder Raub, für die eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mehr droht, nicht zulässig.

Der Beschuldigte hatte illegaler Weise fünf Hundewelpen nach Deutschland gebracht und wollte die nicht Tollwut-geimpften Tiere für bis zu 1.200 Euro verkaufen. Die Hunde waren Mischlinge mit Beteiligung eines Staffordshire Bullterriers. Deren Einfuhr sei verboten, so Madeleine Spielvogel.

Die Amtstierärztin mahnte erneut, keine sogenannten "Kofferraumtiere" zu erwerben. Die Thüringer Tierheime seien dagegen voll mit Hunden, die ein Zuhause suchten. Die Tiere dort seien unter ärztlicher Kontrolle und die bessere Wahl.

MDR (cma/jn)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 26. Oktober 2023 | 11:00 Uhr

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