
Landgericht Mühlhausen Ehemaliger Kinderheim-Mitarbeiter wegen schweren sexuellen Missbrauch verurteilt
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28. April 2025, 18:10 Uhr
Das Landgericht Mühlhausen hat einen Heimerzieher wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 38-Jährige sich in 70 Fällen jahrelang an Minderjährigen vergangen hatte.
Ein früherer Kinderheim-Mitarbeiter aus Sondershausen im Kyffhäuserkreis muss wegen schweren sexuellen Missbrauchs für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Mühlhausen am Montag verkündet. Wie die vorsitzende Richterin Andrea Kortus in der Urteilsverkündung sagte, hat sich der 38-Jährige in 70 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen schuldig gemacht. In 29 Fällen davon habe es sich um schweren sexuellen Missbrauch gehandelt.
Mann soll sich an acht Jungen vergangen haben
Zum Schutz der Opfer erfolgte die anschließende Urteilsbegründung, wie schon die gesamte Beweisaufnahme, in nichtöffentlicher Sitzung hinter verschlossen Türen. Nur die Anklageschrift ist öffentlich verlesen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Anklage hatte dem Sondershäuser unter anderem Vergewaltigung und Kindesmissbrauch in über 80 Fällen vorgeworfen. Als Heimerzieher in Ebeleben und Jugendklub-Mitarbeiter in einem Sondershäuser Ortsteil soll er sich an insgesamt acht Jungen im Alter zwischen sechs und 16 Jahren vergangen haben.
Der Mann sitzt seit vergangenem Juli in Untersuchungshaft. Nach MDR-Informationen soll der Angeklagte die Vorwürfe gestanden und den Opfern im Prozess damit eine Aussage erspart haben. Stattdessen sollen die an den Ermittlungen beteiligten Polizisten ausführlich befragt worden sein.
Kinderschutzbeauftragter fordert Strategie aus Achtsamkeit und Konsequenz
Der Thüringer Kinderschutzbeauftragte Udo Götze hat nach der Uteilsverkündung eine Strategie aus Achtsamkeit und Konsequenz bei Grenzüberschreitungen oder Übergriffen gefordert, um Einrichtungen zu den sicheren Orten für junge Menschen zu machen, die sie sein sollten. "Diese Taten sind abscheulich und sie werden die Opfer ihr Leben lang begleiten." Umso wichtiger sei eine konsequente juristische Aufarbeitung.
"Dieser Fall zeigt, dass wir immer wieder genau hinschauen müssen", sagte Götze. Das gelte für die Beschäftigten in Schulen, Kindergärten und erzieherischen Einrichtungen genauso wie für die Haupt- und Ehrenamtlichen in Vereinen und Verbänden.
MDR (ch/jn)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 28. April 2025 | 15:00 Uhr