Peter Kleine (Parteilos), Oberbürgermeister von Weimar
Peter Kleine ist seit 2018 Oberbürgermeister der Stadt Weimar. Bildrechte: picture alliance/dpa | Martin Schutt

Weimar Hausverbot für Gewerkschaft: OB Kleine weist Kritik zurück

27. Februar 2025, 18:31 Uhr

Kein Zutritt für die Gewerkschaft Verdi ins Weimarer Rathaus - trotz Tarifstreikrunde. Sowohl Gewerkschaft als auch Ex-MP Bodo Ramelow und mehrere Parteien üben öffentlich Kritik. Nun äußert sich Weimars Oberbürgermeister Peter Kleine zu den Vorwürfen - er weist die Kritik zurück.

Weimars Oberbürgermeister Peter Kleine (parteilos) hatte der Gewerkschaft Verdi im Zusammenhang mit der aktuellen Tarifrunde im öffentlichen Dienst Hausverbot im Rathaus erteilt. Diesbezüglich aufflammende Kritik, unter anderem von Thüringens Ex-Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke), wies Kleine zurück.

Wie der 52-Jährige am Donnerstag mitteilte, habe sich die Gewerkschaft nicht an geltende Regeln gehalten und sei mehrfach ohne Genehmigung ins Haus gekommen. Dabei seien Beschäftigte in ihren Büros angesprochen und Unterschriften gesammelt wurden.

Laut Stadt war eine erste Anfrage der Gewerkschaft als zu kurzfristig und unvollständig abgelehnt worden. Bei einer zweiten Aktion sei die Gewerkschaft völlig unangemeldet ins Haus gekommen. Trotz mehrfacher mündlicher Hinweise auf die bestehenden Regeln habe die Gewerkschaft die Rundgänge fortgesetzt. Daraufhin sei ein Hausverbot erteilt worden, so die Stadt.

Ein generelles Hausverbot gebe es seit Freitag nicht mehr. Die Stadtverwaltung hatte sich mit der Gewerkschaft und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Thüringen geeinigt. Dennoch weist die Stadt daraufhin, dass der Zutritt nur bei einer rechtzeitigen Anmeldung möglich sei.

Auf weitere spätere Nachfrage erklärte die Stadtverwaltung, dass sich das Hausverbot außer auf Haus- und Eigentumsrecht auch auf die Hausordnung der Stadtverwaltung Weimar stütze, die eine Ankündigungsfrist von einer Woche für angemessen halte. Dass es reiche, sich nur am Empfang anmelden zu müssen, sei nicht zutreffend. Vorab seien genaue Angaben zu Zeitpunkt, Art und Umfang des Besuchs nötig. Die Gewerkschaften müssten mitteilen, wer und wie viele Personen kommen werden und was diese beabsichtigten, dort zu tun.

Empörter Brief von Bodo Ramelow

Nach einem empörten Brief von Ramelow, der das Verbot als unzulässigen Eingriff in Tarifautonomie bezeichnete, hatten sich auch die Stadtratsfraktion und der Kreisverband der Linken zu Wort gemeldet. Sie seien besorgt und irritiert über die jüngst bekannt gewordenen Einschüchterungsversuche seitens des Weimarer Oberbürgermeisters, heißt es.

Bodo Ramelow
Bodo Ramelow gewann bei der Bundestagswahl am 23. Februar das Direktmandat für den Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II. Bildrechte: IMAGO / Paul-Philipp Braun

Peter Kleine soll der Gewerkschaft im Zusammenhang mit der aktuellen Tarifrunde und den damit verbundenen Streiks per Einschreiben ein Hausverbot erteilt haben. Das sei eine deutschlandweit beispiellose Einschränkung des Arbeitskampfrechts und ist in dieser Form völlig unzulässig, heißt es in dem Schreiben von Verband und Fraktion "Die Linke".

Zudem ist von Schikanen die Rede. Die Stadtspitze soll Streikende ermahnt und mit Abmahnungen gedroht haben.

Kritik auch von SPD und Grünen

Auch die Weimarer SPD und die Grünen forderten den Oberbürgermeister auf, das Hausverbot aufzuheben. Die Vorsitzende der Sozialdemokraten in Weimar, Desiree Benner, nennt das Vorgehen inakzeptabel und rechtswidrig. Es sei ein Skandal, dass der Oberbürgermeister Drohungen und Einschüchterungen ausstößt, so Benner.

Eine Verdi-Fahne im Bildfordergrund, Menschen in Warnwesten im Hinergrund.
Seit Anfang Februar finden in Thüringen Warnstreiks im öffentlichen Dienst statt. Bildrechte: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Grünen-Sprecher Maximilian Volz solidarisierte sich ebenfalls mit der Gewerkschaft und erklärte: "Das ist nicht nur ein unzulässiger Eingriff in die Tarifautonomie und beschneidet das Recht der Gewerkschaft, die Beschäftigten zu informieren und zu beraten, sondern behindert auch die Beschäftigten bei ihrem gesetzlichen Organisations- und Streikrecht."

Wir haben im Artikel die ergänzend erfragten Antworten der Stadtverwaltung zur Auslegung von Hausrecht und Hausordnung sowie den daraus abgleiteten Anforderungen für Besucher ergänzt.

MDR (nir)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 27. Februar 2025 | 16:30 Uhr

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