Grubenunglück von Unterbreizbach Staatsanwaltschaft schließt Ermittlungen ab

29. Dezember 2014, 10:56 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Meinigen hat die Ermittlungen zum Grubenunglück von Unterbreizbach im Wartburgkreis nach über einem Jahr abgeschlossen. Für die Tragödie kann demnach niemand strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Bei einer Routinesprengung waren im Oktober 2013 drei Bergleute ums Leben gekommen.

Die Staatsanwaltschaft Meiningen hat nach mehr als einem Jahr ihre Ermittlungen zum Grubenunglück von Unterbreizbach abgeschlossen. Damit bleibt die Tragödie ohne juristisches Nachspiel.

Die Ermittlungen ergaben, dass es niemanden gibt, der wegen des Unglücks strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könne. Die Abläufe hätten der geltenden Betriebsplanregelung und den -anweisungen entsprochen. Für keinen der Verantwortlichen sei eine in dieser Stärke erlebte Gasfreisetzung vorhersehbar gewesen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Jochen Grundler.

Am 1. Oktober 2013 waren drei Bergleute durch giftiges Kohlendioxid getötet worden. Das Gas war bei einer Routinesprengung freigesetzt worden. Die 24, 50 und 56 Jahre alten Männer gehörten zu den sogenannten Vorbefahrern, die sich bei der Sprengung untertage aufhielten. Die Druckwelle war so stark, dass auch Lüfter und Förderanlagen zerstört wurden. Die Grube wird vom Kasseler Unternehmen K+S betrieben. Die Firma bezifferte die Sachschäden und die Kosten durch den fast halbjährigen Produktionsausfall auf über 30 Millionen Euro.

Seit dem Unglück gilt vom Landesbergamt die Auflage, dass sich bei Sprengungen niemand im Bergwerk aufhalten darf. Außerdem wurden die Abbauflächen aus Sicherheitsgründen eingeschränkt. Um das Risiko der Bergleute auf ein Minimum zu senken, sollen auch neue Techniken ausprobiert werden.

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