Zwei Frauen stehen in einem Gerichtssaal.
Im Prozess am Landgericht Erfurt wurden der Beschuldigten ebenfalls Fahren ohne Führerschein und räuberischer Diebstahl vorgeworfen. Bildrechte: MDR/Cornelia Hartmann

Justiz Baby auf Balkon allein gelassen: Mutter wird nicht in Psychiatrie eingewiesen

06. März 2024, 16:10 Uhr

Eine Mutter aus Gotha muss laut Landgericht Erfurt nicht in die Psychiatrie. Die Frau hatte ihr neugeborenes Kind stundenlang auf dem Balkon liegen lassen. Das Kind kam ins Krankenhaus. Einem Gutachter zufolge leidet die Frau an einer Form der Schizophrenie.

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Eine Frau, die ihr Neugeborenes auf den Balkon gelegt und 15 Stunden lang allein gelassen hat, muss nicht in die Psychiatrie. Das hat das Landgericht Erfurt am Mittwoch entschieden. Der Richter begründete das Urteil damit, dass von der 40-jährigen Beschuldigten aus Gotha keine gravierenden Straftaten zu erwarten seien. Das sei aber eine Voraussetzung für eine Unterbringung in der Psychiatrie. Der Angeklagten wurden in dem Sicherungsverfahren versuchter Totschlag und Körperverletzung vorgeworfen.

Ein Gutachter hatte ausgesagt, dass die Frau an einer Form der Schizophrenie leide und schuldunfähig sei. Die Erkrankung könnte nach Ansicht des Experten durch Drogenkonsum in der Jugend ausgelöst worden sein. Zudem wies der Gutachter darauf hin, dass die Frau in den vergangenen Jahren keine gravierenden Straftaten begangen habe und damit eher eine Gefahr für sich selbst als für andere sei.

Nachbarn alarmieren Polizei

Die Frau, die während des Urteils nicht anwesend war, hatte im Juli 2019 ihr Neugeborenes auf den Balkon gelegt und es über Stunden liegen gelassen. Eine weitere Gutachterin sagte aus, dass das bereits unterkühlte Kind gestorben wäre, wenn es noch längere Zeit auf dem Balkon gelegen hätte.

Nachbarn waren durch das Weinen des Babys auf die Situation aufmerksam geworden und hatten die Polizei alarmiert. Im Krankenhaus stellten Mediziner fest, dass das Kind stark unterkühlt war. Die Staatsanwaltschaft hatte der Beschuldigten daher unter anderem versuchten Totschlag vorgeworfen. Das heutige vierjährige Kind lebt in einer Pflegefamilie.

Der Beschuldigten wurden im Prozess weitere Sachen wie zum Beispiel Fahren ohne Führerschein oder räuberischer Diebstahl vorgeworfen. Auch hier bescheinigte das Gericht der Frau eine Schuldunfähigkeit.

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MDR (kk,jn)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 06. März 2024 | 14:00 Uhr

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