Hintergrund Der Sächsische Landtag

14. September 2015, 14:49 Uhr

Der Landtag ist die Vertretung des Volkes des Freistaates Sachsen. Wissenswertes rund um die Arbeit des Landtages und der Abgeordneten finden Sie hier.

Der Sächsische Landtag setzt sich derzeit aus 126 Abgeordneten zusammen. Sie werden nach der Verfassung des Freistaats Sachsen vom 26. Mai 1992 in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen vom Volk für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der aktuelle 6. Sächsische Landtag wurde am 31. August 2014 gewählt.

Die Wahl der Abgeordneten

Nach Artikel 41, Absatz 1 der Sächsischen Verfassung hat der Sächsische Landtag in der Regel 120 Abgeordnete. Je nach Wahlausgang kommen noch Abgeordnete durch Überhangmandate hinzu. Gewählt werden die Abgeordneten nach dem Grundsatz der Persönlichkeitswahl (Erststimme) in Verbindung mit dem Verhältniswahlrecht (Zweitstimme).

Mit der Erststimme auf dem Wahlzettel können die Wähler einen Kandidaten aus ihrem Wahlkreis direkt wählen. Auf diese Weise werden 60 Sitze im Landtag vergeben. Mit der Zweitstimme wählen die Wahlberechtigten eine Partei. Vor der Wahl reichen die Parteien eine Liste ihrer Kandidaten ein. Entsprechend des Stimmanteils ihrer Partei ziehen die Bewerber der Reihe nach in den Landtag ein. Je weiter oben ein Kandidat auf der Liste steht, desto größer ist seine Chance, in den Landtag zu kommen.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei durch die Direktwahl mehr Sitze erzielt, als ihr gemäß dem Ergebnis der Verhältniswahl zustehen würden. Parteien, die weniger als fünf Prozent der Listenstimmen oder nicht mindestens zwei Direktmandate errungen haben, können nicht in den Landtag einziehen.

Präsident und Präsidium

Der Präsident vertritt den Landtag nach außen, er leitet die Sitzungen und übt das Haus- und Polizeirecht im Landtagsgebäude aus. Der Landtagspräsident und seine Stellvertreter werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Landtag gewählt.

Das Präsidium unterstützt den Präsidenten bei der Führung der parlamentarischen Geschäfte und der Verwaltung des Landtags. Es legt den Arbeitsplan des Landtags und die Tagesordnungen für die Plenarsitzungen fest. Dem Präsidium gehören in der laufend Wahlperiode 27 Mitglieder an: Präsident und drei Vizepräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden und weitere Abgeordnete.

Fraktionen im Sächsischen Landtag

Abgeordnete können im Landtag eine Fraktion bilden. Sie muss aus mindestens sieben Mitgliedern erforderlich, die der gleichen Partei angehören oder von ihr als Kandidat für den Landtag vorgeschlagen und gewählt wurden. Fraktionen sind Einheiten, die gemeinsame politische Interessen verfolgen. Fraktionen können Vorschläge für Personalentscheidungen, Gesetzentwürfe und Anträge einbringen.

Die wichtigsten Aufgaben des Sächsischen Landtages

* Wahl des Ministerpräsidenten

Der Ministerpräsident wird vom Landtag in geheimer Abstimmung gewählt. Dafür ist im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen erforderlich.

* Verabschiedung von Gesetzen

Gesetze werden vom Landtag beschlossen. Auf Landesebene kann er so auf die gesamte staatliche Organisation Sachsens Einfluss nehmen. In den Bereichen Schul- und Hochschulpolitik, in kulturellen Angelegenheiten, in der Medienpolitik, im Gesundheitswesen und im kommunalen Bereich hat das Landesparlament besonders starke Zuständigkeiten. In diesen Bereichen kann der Bund kaum oder gar nicht mitbestimmen.

* Verabschiedung des Staatshaushaltes

Der Landtag legt den Staatshaushalt fest und bestimmt über Einnahmen und Ausgaben des Landes sowie deren Verwendung. Den Haushaltsplan beschließt der Landtag in Form eines Gesetzes - dem Haushaltsgesetz. Der Landtag bewilligt den Haushalt nicht nur, er kontrolliert ihn auch. Er stützt sich dabei auf die Prüfungsberichte des Rechnungshofes.

* Kontrolle der Staatsregierung und Verwaltung

Das Parlament hat verschiedene Möglichkeiten, die Arbeit der Staatsregierung zu kontrollieren. Die Staatsregierung und ihre Mitglieder sind verpflichtet, dem Landtag Rede und Antwort zu stehen. Die Regierung muss zum Beispiel zu Anfragen der Fraktionen oder einzelner Abgeordneter Stellung nehmen. Zu aktuellen Themen kann jede Fraktion eine Aktuelle Debatte vor dem Plenum beantragen.

* Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und des Präsidenten des Rechungshofes

Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und der Präsident des Rechungshofes werden vom Landtag mit Zwei-Drittel-Mehrheit in ihr Amt gewählt.

* Wahl des Ausländerbeauftragten und des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte und auch der Ausländerbeauftragte werden mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags gewählt.

Sitzungen des Sächsischen Landtages

Das Plenum, die Vollversammlung der Landtagsmitglieder, findet in der Regel monatlich an zwei aufeinander folgenden Tagen statt - in der Regel Mittwoch und Donnerstag. In Reden präsentieren die Fraktionen ihre politische Sichtweise. Die Sitzungen können auf der Presse- und Besuchertribüne von Journalisten und Gästen mitverfolgt werden.

Die wesentliche Vorarbeit zu den Plenarsitzungen wird in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Arbeitskreisen der Fraktionen und in den Ausschüssen geleistet. Es gibt aber auch öffentliche Sitzungen. In Ausschusswochen treffen sich die Mitglieder der Ausschüsse regelmäßig zur Beratungen. Die Ausschüsse sind entsprechend der Stärke der Fraktionen im Landtag besetzt, jede Fraktion entsendet jedoch mindestens einen Abgeordneten.

Ausschüsse des Sächsischen Landtages

In einer Vielzahl von Ausschüssen beraten die Experten der Fraktionen zu den Themen, mit denen sich der Landtag aktuell befasst. In jedem Ausschuss werden ein Beschluss, ein Abschlussbericht oder eine Empfehlung ausgearbeitet, die dem Plenum dann zur Entscheidung vorgelegt werden. In den Ausschüssen erfolgt die Vorarbeit zu den Sitzungen im Landtag. Im Gegensatz zu den Landtagssitzungen sind sie nicht öffentlich.

Fachausschüsse des 5. Sächsischen Landtages

  • Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss
  • Haushalts- und Finanzausschuss
  • Ausschuss für Schule und Sport
  • Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
  • Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft
  • Innenausschuss
  • Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Weitere ständige Ausschüsse

  • Wahlprüfungsausschuss
  • Petitionsausschuss
  • Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten
  • Bewertungsausschuss

Untersuchungsauschüsse

  • 1. Untersuchungsausschuss Abfall-Missstands-Enquete
  • 2. Untersuchungsausschuss Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen
  • 3. Untersuchungsausschuss Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen

Enquetekommission

Um umfangreiche Themen vor einer Entscheidung im Landtag zu erörtern, kann der Landtag eine Enquetekommission einsetzen. Für sie kann jede Fraktion neben Abgeordneten auch externe Mitglieder benennen.

Der 5. Sächsische Landtag hat beispielsweise eine Enquetekommission einberufen, die sich mit "Strategien für eine zukunftsorientierte Technologie- und Innovationspolitik im Freistaat Sachsen" befasst. Sie besteht aus 25 Mitgliedern.

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