
Zu schnell gefahren Richter schlägt Sachsens Kultusminister Vergleich vor
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31. März 2025, 16:58 Uhr
Sachsens Kultusminister wurde in einer Tempo-30-Zone mit 50 Stundenkilometern zuviel geblitzt. Der Vorfall fand im September 2023 statt, jetzt wurde der Fall im Amtsgericht Weißwasser erörtert. Nun hat Kultusminister Clemens eine Woche Zeit, über den Vorschlag des Gerichts nachzudenken.
- Zu Beginn des Termins herrscht eine hitzige Atmosphäre im Amtsgericht Weißwasser.
- Clemens Rechtsbeistand sieht verfahrensrechtliche Bedenken, weil der Kultusminister Immunität besitzt.
- Der Amtsrichter schlägt einen Vergleich vor - unklar bleibt vorerst, ob ein Strafverfahren eröffnet wird.
Der Erörterungstermin im Amtsgericht Weißwasser zur Tempoüberschreitung von Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU) ging am Montag hitzig los. Zwar war der Minister persönlich geladen worden, ließ sich aber von seinem Rechtsanwalt vertreten. Der fiel Richter Alex Theile nach Reporterangaben mehrfach ins Wort. Der Bildungsminister habe Immunität, daher sei ein Verfahren gegen ihn verfahrensrechtlich bedenklich.
Mit 50 km/h zu viel geblitzt
Hintergrund des Gerichtstermins in Weißwasser ist eine Temposünde Conrad Clemens'. Der war im September 2023 mit Tempo 80 in einer 30er-Zone in Krauschwitz (Kreis Görlitz) geblitzt worden. Damals war er noch nicht Minister, sondern Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund. Im Jahr 2024 hat es laut Amtsgericht mehrere Termine wegen dieser Geschwindigkeitsübertretung gegeben, die von Clemens Rechtsbeistand aus unterschiedlichen Gründen abgesagt wurden.
Ordnungswidrigkeit oder Strafverfahren?
Richter Theile schlug Clemens Rechtsanwalt und der Staatsanwaltschaft am Montagvormittag einen Vergleich vor, über den die Beteiligten hinter verschlossenen Türen diskutierten. Der Vorschlag lautet: 10.000 Euro Geldzahlung, ein Drittel davon soll an den Staat gehen, zwei Drittel an eine gemeinnützige Institution, zudem soll der CDU-Politiker an einer Verkehrsschulung teilnehmen (mindestens 20 Stunden) und Verkehrsunterricht an sächsischen Schulen geben (mindestens 20 Stunden).
Richter Theile sagte danach, dass nun alle Parteien eine Woche lang Zeit hätten, sich das zu überlegen. Lehnt Clemens ab, ruht die Sache vorläufig, bis der Sächsische Landtag seine Immunität aufhebt. Dann käme ein Strafverfahren in Gang. Das Vergleichsangebot gilt neben dem zweimonatigen Fahrverbot und einem Bußgeld für das Tempovergehen in der 30er-Zone.
Diskussion um Aufhebung der Immunität
Weil Minister - wie alle gewählten Mandatsträger des Sächsischen Landtags - Immunität genießen, müsste bei einem Strafverfahren gegen ihn diese aufgehoben werden. Das ist Sache des Immunitätsausschusses und des Landtages.
Der Ausschuss müsste in diesem Fall Kultusminister Clemens im Zusammenhang mit den Vorwürfen anhören. Das könne schriftlich oder mündlich erfolgen, erklärte die Landtagsverwaltung dazu und nannte als Termin voraussichtlich die nächste Ausschusssitzung im April. Danach werde dem Parlament eine Beschlussempfehlung vorgelegt, ob in die beantragte Aufhebung der Immunität eingewilligt werden soll.
MDR (kk/dschr)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 31. März 2025 | 05:30 Uhr