Hintergrund Kommunalwahlen in Sachsen - Fragen und Antworten

14. Januar 2019, 17:13 Uhr

Am 26. Mai werden in Sachsen neue Gemeinderäte und Kreistage gewählt. Fragen und Antworten rund um die Kommunalwahlen in Sachsen finden Sie hier.

Wann finden die Kommunalwahlen statt?

Die Kommunalwahlen in Sachsen finden, gemeinsam mit der Europawahl, am 26. Mai 2019 statt.


Wer wird bei den Kommunalwahlen gewählt?

Bei den Kommunalwahlen werden Gemeinderäte, Ortschaftsräte, Stadträte und und die zehn Kreistage neu gewählt.


Wie oft wird gewählt?

Die Räte und Kreistage werden für fünf Jahre gewählt.


Wie viele Kandidaten treten an?

Eine komplette Übersicht gibt es noch nicht. Die Parteien/Kandidaten hatten bis sechs Wochen vor der Wahl Zeit, ihre Kandidaten aufzustellen. Das war in diesem Jahr der 28. März. Bei der letzten Kommunalwahl vor fünf Jahren gab es rund 30.000 Kandidaten für ganz Sachsen.

Insgesamt werden zur Kommunalwahl 419 Stadt- und Gemeinderäte in Sachsen bestimmt. Zudem werden in rund 220 Gemeinden die Mitglieder zu insgesamt rund 890 Ortschaftsräten gewählt. In Dresden sind elf Parteien und Wählervereinigungen zugelassen, in Chemnitz stehen zehn Parteien und Vereinigungen mit knapp 400 Bewerbern auf der Liste, in Leipzig sind zehn Wahlvorschläge mit 649 Bewerbern zugelassen. Sachsenweit haben rund 6000 Wahllokale geöffnet.


Wer darf wählen?

Für die Kommunalwahlen sind nur die Bürger der Gemeinden, Ortschaften bzw. Landkreise, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde, der Ortschaft oder im Landkreis wohnen, wahlberechtigt (§§ 16 Abs. 1, 66 Abs. 1 SächsGemO, § 14 Abs. 1 Sächs-LKrO).


Wer kann in den Gemeinderat/Ortschaftsrat/Stadtrat oder Kreistag gewählt werden?

In die Gremien sind die Bürger der jeweiligen Gemeinde/des Landkreises wählbar. Bürger sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde/im Landkreis den Hauptwohnsitz haben. Nicht wählbar ist, wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder wer infolge eines deutschen Richterspruchs keine öffentlichen Ämter bekleiden darf. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind ferner nicht wählbar, wenn sie nach dem Recht dieses Mitgliedsstaates infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren haben.


Welche Wahlen finden in diesem Jahr noch statt?

In diesem Jahr werden die Sachsen mehrfach an die Urnen gerufen. Parallel zu den Kommunalwahlen am 26. Mai finden auch die Europawahlen statt. In mehreren Gemeinden, darunter Görlitz, Aue-Bad Schlema, Dippoldiswalde, Gohrisch, Rodewisch und Werdau werden an diesem Tag außerdem Bürgermeister gewählt. Hier gibt es eine Übersicht, wann und wo in diesem Jahr weitere Bürgermeister in Sachsen gewählt werden. Am 1. September sind noch einmal alle Sachsen zur Wahl aufgerufen. Dann wird ein neuer Landtag gewählt.


Wo finde ich weitere Informationen zu den Abläufen von Kommunalwahlen?

Auf der Webseite des sächsischen Innenministeriums wurden weitere Fragen und Antworten zusammengestellt.

Quelle: MDR/dk

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 03.01.2019 | 16:30 Uhr im Regionalreport aus dem Studio Dresden

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