Frostschäden an einem Weinstock.
Die Nacht vom 22. zum 23. April hat den ersten Austrieb des Weins im Elbtal erfrieren lassen. Inzwischen sind die Rebstöcke zwar wieder ausgetrieben, es wachsen an ihnen aber weniger Trauben. Bildrechte: IMAGO / Sylvio Dittrich

Unterstützung Sächsisches Kabinett beschließt Hilfen für frostgeschädigte Obst- und Weinbauern

04. Juni 2024, 17:37 Uhr

Ein milder Jahresanfang hat Obstbäume und Weinreben in diesem Frühjahr zeitig austreiben lassen. Ab Mitte April folgten flächendeckend Nachtfröste, der Triebe, Blüten und Knospen erfroren. Den Gesamtschaden inklusive Mehrarbeit in den Kulturen beziffern die Verbände der Obst- und Weinbauern auf bis zu 100 Millionen Euro. Ein Fünftel davon soll nach sorgfältiger Prüfung des Anspruchs eines jeden Betriebs aus dem Haushalt des sächsischen Landwirtschaftsministeriums bestritten werden.

Das sächsische Kabinett hat Hilfen für die von Frostschäden betroffenen Obst- und Weinbauern beschlossen. Die Obstbauern hätten mit der Trockenheit in den vergangenen Jahren ohnehin schwierige Zeiten hinter sich, sagte Agrarminister Wolfram Günther (Grüne) am Dienstag nach der Kabinettssitzung. Bei manchen sei die Frage entstanden, ob sie den Betrieb weiterführen oder nicht. Darüber gebe es aktuell eine Diskussion in der Branche.

22 Millionen Euro für Frosthilfe aus Ministeriumshaushalt

Obstbau und der Weinbau seien in Sachsen aber wichtige Faktoren, so Günther - auch für die Kulturräume, die Weingüter auch für den Tourismus. Man wolle nicht, dass Betriebe aufgeben müssen und Anbauflächen verschwinden. Insgesamt stehen für dieses und kommendes Jahr 22 Millionen Euro bereit, um Frostschäden zu minimieren.

Das nun bereitgestellte Geld für die Frostschäden stammt aus dem Haushalt des Agrarministeriums - größtenteils aus dem Klimafonds. Günther zufolge wurden Ausgaben verschoben. Anträge können voraussichtlich ab September bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden, wenn die Betriebe mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung verloren haben. Rechtliche Grundlage für Hilfen ist den Angaben zufolge die sächsische Förderrichtlinie "Hilfen für Land- und Forstwirtschaft", die bei extremen Wetterereignissen mit Schäden in den Kulturen aktiviert werden kann.

Aus diesen Budgets sollen die Frosthilfen kommen In 2024 und 2025 wird zusammengenommen der größere Teil (bis zu 12 Mio. Euro) aus dem Landeshaushalt (Einzelplan 9, SMEKUL) zur Verfügung gestellt. Bis max. 10 Mio. Euro können vorübergehend und einmalig aus dem Klimafonds entnommen werden. Das Geld soll 2025 jedoch wieder in den Klimafonds zurückfließen. Denn der Fonds ist ausdrücklich dafür da, Klimaschutz und Klimaanpassung zu finanzieren und nicht Schäden zu kompensieren. Es handelt sich um Mittel, die im Klimafonds für Aufgaben des Wassermanagements eingestellt wurden und auch dafür ab kommendem Jahr wieder zur Verfügung stehen werden und müssen - denn sowohl Dürren wie auch Starkregenereignisse sind mittlerweile als Folgen der Klimakrise in nahezu allen Bereichen spürbar. Sächsisches Landwirtschaftsministerium

Hohe Ernteausfälle im Obst- und Weinbau

Der Weinbauverband hatte die Schäden durch den Frost und den Mehraufwand für Pflegearbeiten in den ruinierten Weinbergen auf rund 34 Millionen Euro beziffert. Hinzu kämen noch zehn Millionen Euro für die Erneuerung von Junganlagen, denen insbesondere der strenge Frost mit minus fünf Grad Celsius in der Nacht vom 22. zum 23. August den Garaus gemacht hat. Der Obstbauverband rechnet mit 50 bis 70 Millionen Euro Gesamtschaden in Sachsen und hatte bei der Politik für dieses Jahr 27 Millionen Euro Bedarf angemeldet.

Pflaumenbluüen mit Frostschäden
Die Blüten dieses Pflaumenbaums sind erfroren. Obstbäume entwickeln keine zweite Blüte im selben Jahr nach einem solchen Rückschlag. Bildrechte: IMAGO/Christian Ditsch

Die Winzer wiederum verwiesen darauf, dass bei ihnen die Ausfälle für den Jahrgang 2024 überwiegend erst im kommenden Jahr aufliefen, wenn die Wein vermarktet werden müsste. Den Ernteausfall in diesem Jahr beziffert der Weinbauverband mit voraussichtlich 83 Prozent.

Wenige Versicherungen gegen Frostschäden

Laut Weinbauverband ist in Sachsen weniger als die Hälfte der 520 Hektar Ertragsrebfläche frostschutzversichert. Der Obstbauverband erklärte, solche Versicherungen würden für den Obstbau in Sachsen nahezu nicht angeboten.

Laut Obstbauverband sei in diesem Jahr das wenige sächsische Obst, das der Frost verschont hat, vermutlich nur in der Direktvermarktung von Hofläden zu bekommen sein. Zudem könne es Spuren des Frostes aufweisen. Wie viel Wein im Herbst tatsächlich vom Neuaustrieb noch geerntet werden kann, könne der Weinbauverband jetzt noch nicht seriös prognostizieren, hieß es auf Anfrage.

MDR (lam)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Radioreport | 04. Juni 2024 | 18:00 Uhr

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