Justiz Sachsen will entschlossener gegen Extremisten im Staatsdienst vorgehen
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17. November 2022, 16:26 Uhr
Sachsen hat einen Katalog gegen Extremisten im Staatsdienst erarbeitet. Hintergrund ist die Diskussion um den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, der nach verlorener Wahl in den Richterdienst zurück will. Das von den Grünen geführte Justizressort ist dagegen. Die AfD kritisiert den Vorstoß von Justizministerin Meier.
- Das sächsische Justizministerium will Richtern Bezüge kürzen, wenn diesen nach dem Deutschen Richtergesetz die Amtsgeschäfte untersagt werden.
- Diskussion um Richter und AfD-Politiker Jens Maier ist Hintergrund des Vorstoßes des Justizministeriums.
- Die AfD in Sachsen kritisiert die Pläne des Ministeriums.
Sachsen will entschlossener gegen Extremisten im Staatsdienst vorgehen und hat in einem Plan acht konkrete Punkte formuliert. Er sieht unter anderem längere Fristen für die Ahndung von Dienstvergehen im Bundesdisziplinargesetz vor. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, vorläufig Bezüge zu kürzen, wenn Betroffenen die Führung ihrer Amtsgeschäfte nach dem Deutschen Richtergesetz untersagt wird. Das teilte das sächsische Justizministerium mit. Ferner soll das Recht von Abgeordneten auf Rückkehr in den Staatsdienst nach Ablauf ihres Mandats modifiziert und die Dienstaufsicht des Justizministeriums im Falle von Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht gestärkt werden.
Ministerin Meier verweist auf ein Jahr währende Debatte
Das Paket knüpfe an die intensiv geführte rechtspolitische Debatte nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 an, erklärte die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne). "Diese kreiste um die Frage, ob es Abgeordneten nach Beendigung ihres Mandats gestattet sein muss, ohne Weiteres in den öffentlichen Dienst zurückzukehren, wenn im Zuge ihrer politischen Arbeit erhebliche Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufgekommen sind."
AfD kritisiert Vorstoß des Justizministeriums
Hintergrund der Überlegungen ist auch der Fall des Richters und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier. Der Jurist hatte nach dem Verlust seines Mandats 2021 die Rückkehr in die sächsische Justiz beantragt. Das Dienstgericht für Richter hatte Maier im März vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte untersagt, bei vollen Bezügen. Es will am 1. Dezember über die vom Justizministerium "zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege" beantragte Versetzung von Maier in den vorzeitigen Ruhestand beraten.
Der sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban bezeichnete die Pläne als einen "schwerwiegender Anschlag auf die Gewaltenteilung in unserer Demokratie".
MDR (lam)/dpa
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