Datenschutzbeauftragte Staatskanzlei muss Facebook-Fanpage abschalten
Hauptinhalt
07. Juli 2023, 12:29 Uhr
Seit Monaten streiten sich Sachsens Datenschutzbeauftragte und die Staatskanzlei über die Abschaltung der Facebook-Seite freistaat.sachsen. Während die Datenschützerin Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verletzt sieht, beruft sich die Regierung auf ihre Informationspflicht. Nun gibt es eine (vorläufige) Entscheidung.
Die Sächsische Staatskanzlei muss ihre Fanseite bei Facebook abschalten. Das hat die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert am Freitag mitgeteilt. Sie habe der Staatskanzlei am Mittwoch per Bescheid untersagt, die Facebook-Fanpage "facebook.com/Freistaat.Sachsen" weiter zu betreiben, so Hundert. Innerhalb der nächsten vier Wochen muss die Seite abgeschaltet werden. Hundert beruft sich dabei auf die Datenschutz-Grundverordnung.
"Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger müssen geschützt werden"
Aus Sicht der Datenschützerin werden über die Facebook-Seite unzulässig personenbezogene Daten verarbeitet, in "gemeinsamer Verantwortlichkeit mit dem Meta-Konzern". Die Staatskanzlei habe nicht nachweisen können, dass sie die Grundsätze des Datenschutzes einhalte. "Es ist jedoch essenziell, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden. Auch aufgrund ihrer Vorbildwirkung sollten sich öffentliche Stellen an Recht und Gesetz halten."
Staatskanzlei will Entscheidung prüfen
Die Sächsische Staatskanzlei kündigte am Freitagmittag an, die Entscheidung prüfen zu wollen. Man werde sich "intensiv mit der Begründung auseinandersetzen", teilte Regierungssprecher Ralph Schreiber mit. "Wir hatten erwartet, dass die Datenschutz- und Transparenzbeauftragte den Ausgang des Musterverfahrens auf Bundesebene abwartet", so Schreiber. Nötig sei kein Flickenteppich, sondern eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland. Für die Staatskanzlei sei weiter wichtig, die Bürger zeitnah, angemessen und zielgerichtet zu informieren. Dazu gehöre auch die Präsenz bei Facebook.
Verfahren auf Bundesebene Das Bundespresseamt hatte im März 2023 gegen die Anweisung des Bundesdatenschutzbeauftragten geklagt. Auch er hatte gefordert den Betrieb von Fanpages einzustellen. Auf dieses Verfahren verweist die Sächsische Staatskanzlei als Musterverfahren. Das Verwaltungsgericht Köln muss nun darüber befinden.
Datenschutzbeauftragte weist Argument zurück
Das Argument der Staatskanzlei, mit der Facebook-Seite ihrer Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit nachzukommen, wies die Datenschutzbeauftragte zurück. Öffentlichkeitsarbeit dürfe nur auf rechtmäßige Weise betrieben werden. "Die Nutzung von Facebook hingegen ist derzeit ohne Rechtsverstöße unmöglich", betont Juliane Hundert.
Die Nutzung von Facebook hingegen ist derzeit ohne Rechtsverstöße unmöglich.
Cookies ohne Rechtsgrundlage
Darüber hinaus hat die Datenschützerin eine Verwarnung wegen des Verstoßes gegen das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz ausgesprochen. "Ohne ausreichende Rechtsgrundlage werden Cookies auf den Geräten der Nutzenden gesetzt bzw. personenbezogene Daten erhoben, an Facebook übermittelt und zu hochangereicherten personenbezogenen Werbeprofilen verarbeitet", lautet die Kritik.
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Dresden erhoben werden. Laut Staatskanzei hätte eine solche Klage aufschiebende Wirkung. So wäre es der Staatskanzlei möglich, die Fanpages vorerst weiter zu betreiben - zumindest bis zu einem anderslautenden Gerichtsentscheid.
Öffentliche Stellen sollen Facebook-Aktivitäten beenden
Das Verfahren gegen die Sächsische Staatskanzlei ist nach Ansicht von Juliane Hundert "exemplarisch". Auch andere öffentliche Stellen im Freistaat Sachsen nutzten Facebook. "Sie sollten sich nicht hinter dem Verfahren gegen die Sächsische Staatskanzlei verstecken, sondern aktiv und umgehend die datenschutzwidrige Nutzung ihrer Facebook-Fanpages beenden", fordert die Datenschutzbeauftragte. Während einige Städte wie Leipzig oder Plauen zuletzt eine Abschaltung ihrer Facebook-Seiten ablehnten, hat Radebeul das bereits vor einigen Monaten getan. Dort sollen die Bürger über eine eigens eingerichtete App alle wichtigen Informationen abrufen, heißt es im Amtsblatt vom April.
Der Entscheidung der Datenschutzbeauftragten war ein monatelanger Streit vorausgegangen. Bereits zum 31. März hatte Hundert die Staatskanzlei aufgefordert, die Facebook-Seite abzuschalten, wenn diese nicht datenschutzsicher gestaltet werden kann. Die Staatskanzlei war dagegen mit einem Anwalt vorgegangen. Letztlich ohne Erfolg.
MDR (dkö)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 07. Juli 2023 | 12:00 Uhr