Bericht Facebook-Seite der Staatskanzlei im Visier der sächsischen Datenschutzbeauftragten
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16. Mai 2023, 17:13 Uhr
Der Bericht der Sächsischen Datenschutzbeauftragten Juliane Hundert für 2022 ist 230 Seiten stark. Er enthält Lob, aber auch eine Menge Tadel für den Umgang mit sensiblen Daten im Land. Selbst die Landesregierung ist betroffen. Gegen die Staatskanzlei läuft ein Verfahren wegen ihres Facebook-Auftritts.
- Seit Dienstag liegt der sächsische Datenschutzbericht für das Jahr 2022 vor.
- Die Datenschutzbeauftragte führt ein Musterverfahren gegen die Sächsische Staatskanzlei wegen des Facebook-Auftritts.
- Die Polizei kassiert für ihre Überwachungsmaßnahmen Kritik von der Datenschützerin.
Die Sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert hat am Dienstag in Dresden den Datenschutzbericht 2022 vorgestellt. Demnach bekam sie im vergangenen Jahr mehr als 1.000 Beschwerden af den Tisch. Zwei Drittel davon richteten sich gegen mögliche Datenschutz-Verstöße im privaten Bereich. Der Jahresbericht fasst diese Schwerpunkte zusammen: Datenschutzaufsicht, Statistiken, Hinweise zur Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung und Sanktionspraxis sowie der Datenschutz-Rechtsprechung.
Staatskanzlei im Visier der Datenschützer
Ein prominenenter Streitfall betrifft Ermittlungen der Datenschützer gegen die Sächsische Staatskanzlei. Aktuell läuft noch ein aufsichtsrechtliches Verfahren wegen des Betreibens der Facebook-Fanpage. Laut Juliane Hundert handelt es sich dabei um ein Musterverfahren, weil auch andere Ministerien und öffentliche Stellen auf der Plattform des Meta-Konzerns vertreten sind.
"Ob ich der Staatskanzlei den Betrieb einer Facebook-Fanpage untersage, entscheidet die derzeitige datenschutzrechtliche Prüfung." Deren Ergebnis liege voraussichtlich in den kommenden Wochen vor, erläuterte Hundert. "Unabhängig davon will ich noch einmal deutlich sagen, dass es ist nicht die Aufgabe staatlicher Stellen ist, Facebook-Algorithmen mit Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu füttern."
Es gebe datenschutzfreundliche Alternativen wie einen aktuellen Internetauftritt, Newsletter oder soziale Netzwerke wie den Kurznachrichtendienst "Mastodon", so Hundert weiter.
Es ist nicht die Aufgabe staatlicher Stellen, Facebook-Algorithmen mit Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu füttern.
Gute Noten für Zensus und Kommunen
Die Kontrollen des Zensus, also der Erhebung demographischer Daten, und der Kommunen seien ohne Beanstandung verlaufen, sagte Hundert. "Bei Vor-Ort-Kontrollen habe ich mir die Datenverarbeitung genau angeschaut. Das Ergebnis war erfreulich." Dort sei sorgsam mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger umgegangen worden.
Teilweise gravierende Defizite bei der Polizei
Die Datenschützer kontrollierten 2022 auch Polizeiarbeit wie Observation, Videoüberwachung, elektronische Aufenthalts- oder Telekommunikationsüberwachung. "Während in vielen Fällen die Vorschriften des Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetzes korrekt angewendet wurden, musste ich auch einige, teilweise gravierende Defizite feststellen."
Anträge hätten demnach unzureichende Angaben zu Art und Umfang der geplanten Maßnahme enthalten. Auch die beantragten Zeiträume hätten in einigen Fällen die gesetzlich geregelte Höchstdauer weit überschritten.
"In mehreren Fällen wurden die betroffenen Personen nach Abschluss der Maßnahme nicht korrekt informiert", kritisierte Hundert. Dort habe es keinen Verweis auf die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, die Speicherdauer und die Rechte der Betroffenen gegeben.
"Weiterhin wurden die erhobenen Daten, die für die polizeiliche Arbeit nicht mehr erforderlich waren, nicht in allen Fällen unverzüglich gelöscht." Das sei jedoch rechtswidrig. Die betroffenen Polizeistellen und das Innenministerium als oberste Aufsichtsbehörde seien über die Verstöße informiert worden. Zukünftig sollten solche Pannen durch einheitliche Vorgaben vermieden werden.
Als weitere "teilweise gravierende Defizite" berichtete die Datenschutzbeauftragte über Polizeibedienstete, die das Auskunftssystem illegal für private Zwecke genutzt haben sollen. In einem Fall sei die Handynummer einer Frau herausgesucht und kontaktiert worden. Dem Bericht zufolge soll es bei 74 Verfahren, die im vergangenen Jahr gegen öffentliche Stellen eingeleitet wurden, in 75 Prozent der Fälle um Polizeibeamte gehandelt haben.
Private Videoüberwachung kann teuer werden
Die Datenschutzbeauftragte hat 2022 auch die Videoüberwachung im privaten Bereich überprüft. "Wer dort unzulässig eine Kamera betreibt, für den kann das zu einer kostspieligen Angelegenheit werden." Die Bußgelder lägen zwischen 200 und 1.000 Euro. Fündig wurden die Datenschützer in Spielhallen, aber auch in einer Kleingartensparte.
MDR (tfr/bdi)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Radioreport | 16. Mai 2023 | 13:08 Uhr