Ein Justizbeamter des sogenannten besonderen Sicherheits- und Revisionsdienstes (BSRD) durchsucht mit einem Spürhund in einem Revisionseinsatz einen Haftraum in der Jugendanstalt (JA) Raßnitz
Ein Justizbeamter durchsucht mit Hilfe eines Spürhundes einen Haftraum. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Jan Woitas

Verbotene Ware Weniger Drogen und Handys in Sachsens Gefängnissen

25. September 2023, 11:45 Uhr

Drogen und Mobiltelefone sind im Gefängnis verboten. Trotzdem gelingt es Inhaftierten immer wieder, Drogen und Handys in ihre Zellen zu schmuggeln. Beamte führen hier mit speziellen Spürhunden regelmäßig Durchsuchungen durch.

Bei Kontrollen in Sachsens Gefängnissen sind im vergangenen Jahr weniger Drogen und Handys sichergestellt worden als im Jahr 2021. Nach Angaben des Justizministeriums summierte sich die Menge der entdeckten Betäubungsmittel auf rund 978 Gramm - das war fast ein halbes Kilo weniger als 2021. Im ersten Halbjahr 2023 wurden 382 Gramm gefunden, das spricht für einen neuerlichen Rückgang. In den meisten Fällen handelte es sich den Angaben zufolge um Cannabis und Crystal.

Durchsuchungen von Hafträumen

"Jeder Betäubungsmittelfund im Justizvollzug wird an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben", sagte eine Ministeriumssprecherin. Vor allem im geschlossenen Vollzug werden den Angaben nach alle von Gefangenen genutzten Räume regelmäßig auf versteckte Gegenstände, Drogen oder sicherheitsrelevante Beschädigungen durchsucht. Auch Spürhunde, die Drogen oder Datenträger erschnüffeln können, seien dabei im Einsatz. Arbeits- und Aufenthaltsbereiche sowie Außenanlagen würden ebenfalls überprüft - und es gebe anlassbezogene Durchsuchungen von Hafträumen.

Weniger Handys sichergestellt

Dabei wurden laut Justizministerium im vergangenen Jahr auch 232 Handys entdeckt und damit weniger als in den Jahren zuvor. So seien beispielsweise 2019 noch 315 Handys gefunden worden. Mit 114 beschlagnahmten Mobiltelefonen im ersten Halbjahr deute sich für 2023 ein weiterer Rückgang an. Laut Strafvollzugsgesetz des Freistaates sind Besitz und Benutzung von Mobilfunkgeräten in den Gefängnissen verboten. Nur für den offenen Vollzug kann die Anstaltsleitung abweichende Regelungen treffen.

Am 1. August befanden sich in den zehn Justizvollzugsanstalten des Freistaates 2.952 Jugendliche und Erwachsene. Gut 35 Prozent davon waren Ausländer. Sie stammen vor allem aus Polen, Syrien und Tschechien.

MDR (ama)/dpa

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