Verhandlung Mordfall Valeriia: Gutachten soll Schuldfähigkeit klären

27. Januar 2025, 14:19 Uhr

Im Mordprozess um den Tod der neunjährigen Valeriia soll ein psychiatrisches Gutachten klären, ob der Angeklagte vermindert schuldfähig war. Das hat sein Verteidiger Jörg Neuber am dritten Prozesstag vor dem Landgericht Chemnitz beantragt. Die Staatsanwaltschaft widersprach dem nicht, eine Entscheidung der Richter steht noch aus. 

Angeklagter
Ist der Mann, der die Schülerin Valeriia umgebracht haben soll, schuldfähig? Das soll nach dem Willen seines Anwalts ein Gutachter klären. Bildrechte: MDR

Täter wollte sich wohl an Mutter rächen

Neuber verwies darauf, dass der 37-Jährige bisher nicht vorbestraft sei. Die Anklage geht davon aus, dass er sich an der Mutter des Mädchens rächen wollte, weil sie kurz zuvor die Beziehung zum ihm beendet hatte. Von einer krankhaften Eifersucht ist die Rede. Eine wahnhafte Eifersuchtsstörung könne dazu geführt haben, dass sein Mandant in einem Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt habe, erklärte der Anwalt.

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Dem Moldawier wird vorgeworfen, das aus der Ukraine stammende Kind am 3. Juni 2024 in einem Wald bei Döbeln ermordet zu haben. Er hat sich im Prozess bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.

MDR (lam)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 27. Januar 2025 | 12:30 Uhr

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