Unfall im Harz Bundesgerichtshof urteilt: Wandern im Wald auf eigene Gefahr
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21. November 2023, 10:44 Uhr
Weil er beim Wandern im Harz von einem umstürzenden Baum schwer verletzt wurde, hatte ein Mann aus Niedersachsen die Stadt Thale verklagt. Sein Vorwurf: Die Stadt hätte die Gefahr erkennen und beseitigen müssen. Das Landgericht Magdeburg hatte jedoch bereits 2020 entschieden, dass Wanderer im Wald bestimmte Risiken hinnehmen müssen. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil nun bestätigt.
- Das Wandern im Wald erfolgt im Harz auf eigene Gefahr, urteilte der Bundesgerichtshof.
- Ein Wanderer hatte die Stadt Thale verklagt, nachdem er 2018 auf dem Harzer Hexenstieg von einem umstürzenden Baum schwer verletzt wurde.
- Der Klage zufolge hätte die Stadt den toten Baum fällen müssen. Das Landgericht Magdeburg urteilte jedoch, dass Wanderer im Wald mit solchen Gefahren rechnen müssen.
Wer im Harz im Wald wandern geht, ist auf eigene Gefahr unterwegs. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Wie das Landgericht in Magdeburg am Montag mitteilte, ist damit ein Urteil aus dem März 2020 rechtskräftig.
Unfall im Harz: Wanderer fordert 200.000 Euro Schmerzensgeld
Die Gerichte hatten sich mit der Klage eines Mannes aus Niedersachsen gegen die Stadt Thale befasst. Der Mann war im Sommer 2018 beim Wandern auf dem Harzer Hexenstieg von einem umstürzenden Baum schwer verletzt worden und ist seitdem querschnittsgelähmt. Er forderte unter anderem von der Stadt Thale mindestens 200.000 Euro Schmerzensgeld.
Der Kläger hatte der Stadt vorgeworfen, ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben. Der Baum sei deutlich erkennbar abgestorben. Bei einer Baumschau wäre er sofort als Gefahr erkennbar gewesen und hätte gefällt werden müssen. Dann wäre es nicht zu dem Unfall gekommen.
Landgericht Magdeburg: "Waldtypische Risiken" sind hinzunehmen
Das Landgericht Magdeburg war 2020 anderer Ansicht. "Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen", erklärten die Richter damals. Wanderer seien im Wald primär selbst für ihre Sicherheit verantwortlich. Risiken, die die Bewegung in der Natur mit sich bringe, gehören demnach zum allgemeinen Lebensrisiko. Dieses Risiko sei entschädigungslos hinzunehmen. Auch laut Sachsen-Anhalts Landeswaldgesetz haften Waldbesitzer selbst auf stark genutzten und touristisch beworbenen Wanderwegen nicht für waldtypische Gefahren.
Der Kläger hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Diese wies das Oberlandesgericht Naumburg zurück. Der Mann rief anschließend den Bundesgerichtshof in Karlsruhe an, der die Beschwerde Ende September zurückgewiesen hat.
afp, dpa, MDR (Marcel Knop-Schieback, Maren Wilczek) | Erstmals veröffentlicht am 20.11.2023
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 20. November 2023 | 11:30 Uhr
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