Thema: Kinderförderungsgesetz (KiFöG)
Die Regierungsparteien CDU und SPD hatten sich 2011 im Koalitionsvertrag zu dem Ziel bekannt: "dass […] alle Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und dem Beschäftigungsstatus ihrer Eltern einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung in einer Kindertagesstätte erhalten." Seit August 2013 ist in Sachsen-Anhalt das novellierte Kinderförderungsgesetz (KiFöG) in Kraft. Es beinhaltet unter anderem den Ganztagsanspruch von bis zu zehn Stunden pro Kind – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Auch Kinder arbeitsloser Eltern haben Anspruch auf Betreuung. Damit gehört Sachsen-Anhalt zu den Bundesländern mit der besten Kinderbetreuung. Die besseren Standards und der höhere Personalschlüssel machen die Betreuung jedoch teurer. Bis 50 Prozent der Kosten können die Kommunen an die Eltern weitergeben. Die Folge: In manchen Gemeinden sind die Kita-Gebühren für die Eltern oft erheblich gestiegen.
Außerdem hat das Landesverfassungsgericht Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Gemeinden beklagten, dass die Zuständigkeit für Kindertagesstätten weitgehend von den Städten und Gemeinden auf die Landkreise übertragen wurde. Die Kosten müssen allerdings weiterhin zur Hälfte durch die Kommunen getragen werden. Das Landesverfassungsgericht gab den Gemeinden Recht und erkannte einen Eingriff in die Finanzhoheit der Gemeinden. Nun muss der Landtag bis spätestens Ende 2017 nachbessern.
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