Sachsen-Anhalt Kommunen und Bürger sollen bald an Wind- und Solarparks mitverdienen
Hauptinhalt
12. Dezember 2023, 18:17 Uhr
Energieminister Willingmann hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch den mit jedem neuen Windrad bis zu 30.000 Euro an Kommunen und Bürger fließen sollen. Mit den zusätzlichen Mitteln könnten Orte aufgewertet oder öffentliche Gebäude saniert werden, so der Plan. Das Gesetz wird allerdings nicht vor Mitte kommenden Jahres verabschiedet.
- Die Kommunen sollen selbst entscheiden können, wie sie die zusätzlichen Einnahmen einsetzen wollen.
- Die Zahl der Windräder muss sich laut Energieminister in den kommenden Jahren in Sachsen-Anhalt verdoppeln.
- Weitere Bundesländer planen eine finanzielle Beteiligung an erneuerbaren Energien.
Kommunen und Bürger sollen vom Ausbau erneuerbarer Energien stärker finanziell profitieren. Dazu hat Energieminister Armin Willingmann (SPD) am Dienstag im Kabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er sieht vor, dass Betreiber von neuen Wind- oder Solarparks Kommunen künftig an den Erträgen verbindlich beteiligen müssen.
Pro Windkraftanlage rechnet der Energieminister mit einer jährlichen Summe von rund 30.000 Euro. Die Kommunen sollen dabei selbst entscheiden können, wie sie die zusätzlichen Einnahmen einsetzen. Mit dem Gesetz will Willingmann eine breitere Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Bevölkerung schaffen. Durch den Ausbau werde sich das Landschaftsbild in Sachsen-Anhalt weiter verändern.
Zahl der Windräder soll sich verdoppeln
In den kommenden Jahren müsse sich die Fläche für Windparks in Sachsen-Anhalt nahezu verdoppeln, heißt es aus dem Umweltministerium. Derzeit gebe es rund 2.750 Windräder im Land, diese Zahl werde sich auf bis zu 5.000 erhöhen. Die finanzielle Beteiligung komme allerdings nicht für alle Windräder, sondern ausschließlich für neu errichtete Anlagen und sogenannte Re-Powering-Maßnahmen, bei denen bestehende Anlagen modernisiert und ausgebaut werden.
Die Gelder könnten beispielsweise in die Aufwertung von Orten oder in die Sanierung kommunaler Gebäude gesteckt werden, sagte Willingmann. Es sei aber ebenfalls denkbar, dass die Gelder über Energieschecks direkt an die Bürger weitergegeben würden.
Opposition kritisiert Gesetzesentwurf
Auch Oppositionsparteien im Landtag begrüßten die Einbringung des Gesetzes grundsätzlich, kritisierten das Umweltministerium aber auch für ein zögerliches Vorgehen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Links-Fraktion, Wulf Gallert, bezeichnete den Gesetzentwurf als spät vorgelegte Minimalvariante.
Neben Sachsen-Anhalt wollen auch andere Bundesländer wie Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die finanzielle Beteiligung an erneuerbaren Energien verbindlicher regeln. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg hatten bereits in den Jahren 2017 und 2019 entsprechende Gesetze verabschiedet, wollen diese aber nun ebenfalls anpassen. In Magdeburg hofft Energieminister Willingmann, dass das Gesetz im Frühjahr 2024 in das Parlament eingebracht wird und Mitte des kommenden Jahres verabschiedet werden kann.
dpa, MDR (Daniel Salpius)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 12. Dezember 2023 | 16:00 Uhr
Not Found
The requested URL /api/v1/talk/includes/html/c320d735-cf0a-4f77-ba1b-d5cb231176fd was not found on this server.