Eine Hand hält eine Geldkarte und einen 50-Euro-Schein.
50 Euro Bargeld pro Monat: Mehr darf in Sachsen-Anhalt mit der geplanten Bezahlkarte nicht abgehoben werden. Bildrechte: IMAGO / epd

Flüchtlingspolitik Bezahlkarte in Sachsen-Anhalt: 50-Euro-Limit für Bargeld

17. Oktober 2024, 08:39 Uhr

Auch in Sachsen-Anhalt ist die Bezahlkarte für Geflüchtete auf dem Weg. Vor der Einführung wurden nun die Rahmenbedingungen festgeklopft. Das auszahlbare Bargeld wird auf 50 Euro monatlich limitiert. Auch einige digitale Zahlmöglichkeiten sollen gesperrt werden – mit Ausnahmen.

Die geplante Bezahlkarte für Flüchtlinge wird in Sachsen-Anhalt mit maximal 50 Euro Bargeld ausgestattet. Das teilte das Landesinnenministerium MDR SACHSEN-ANHALT mit. Verschiedene Organisationen und Verbände für Migranten und Flüchtlinge hatten gefordert, diese Bargeld-Grenze aufzuweichen. Das soll aber laut einer Ministeriumssprecherin nur in existenznotwendigen Fällen passieren.

In Sachsen-Anhalt soll die Bezahlkarte für Asylbewerber demnach zeitnah landesweit eingeführt werden. Die Vorbereitungen seien weit fortgeschritten, hieß es. Am Freitag soll es laut Ministerium weitere letzte Abstimmungen mit den Zahlungsanbieter SecuPay geben.

Keine Überweisungen, keine Lastschrift

Die Höhe der möglichen Bargeldabbuchung kann jedes Land selbst bestimmen. Bremen und Thüringen etwa beachsichtigen, dass Asylsuchende bis zu 120 Euro der 460 Euro Leistung nach Asylbewerberleistungsgesetz – das ist der Satz für Alleinstehende oder Alleinerziehende – in Bar abgehoben werden können. Das restliche Geld soll per Kartenzahlung an Kassen abbuchbar bleiben. Geplant ist in Sachsen-Anhalt zudem, dass die Bezahlkarte für Online-Käufe, Überweisungen und Lastschriftabbuchungen nicht genutzt werden kann. Diese Option kann jedes Land, genau wie die Höhe der möglichen Bargeldabbuchung, selbst bestimmen.

Pilotprojekt in Magdeburg: Deutschlandticket soll abbuchbar sein

Ausnahmen soll es aber für das Deutschlandticket geben, damit dieses mit der Bezahlkarte beglichen werden kann. Das hatten Nutzer des Pilotprojekts in Magdeburg gefordert. Dort hatten rund 1.000 Menschen die Karte getestet, auf die automatisch das Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz überwiesen wurde. Laut dem Magdeburger Sozialbeigeordneten Ingo Gottschalk hatte das den Aufwand in den Behörden verringert, da man das Bargeld nicht mehr händisch auszahlen musste.

Verzögerungen wegen Rechtsstreit

Die Bezahlkarte sollte ursprünglich im Sommer 2024 bundesweit eingeführt werden. Doch wegen eines Rechtsstreits gibt es Verzögerungen: Ein im Vergabeverfahren für 14 von 16 Bundesländern unterlegener Dienstleister legte Rechtsmittel ein. So konnte der für Juli geplante Zuschlag nicht erteilt werden. Die juristische Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

Die Bundesländer – ausgenommen Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, die eigene Wege gehen wollen – hatten im November 2023 in einer Sitzung mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Einführung einer Bezahlkarte in einem gemeinsamen Vergabeverfahren beschlossen. Sie soll ein neutrales und diskriminierungsfreies Design erhalten und gebührenfrei sein. Die Karte kann sowohl physisch als auch digital auf dem Smartphone hinterlegt angewandt werden. Die neue Bezahlkarte soll Zahlungen an Schleuser oder Familien in der Heimat verhindern, Kommunen entlasten und den Anreiz für irreguläre Migration senken. Dass es diesen Effekt überhaupt gibt, ist umstritten.

Kritiker halten die Bezahlkarte für diskriminierend und verweisen auf zusätzliche Verwaltungskosten zu Lasten der Kommunen und Steuerzahler – statt das Geld in Integration zu stecken.

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KNA, dpa, MDR (Max Hensch, André Plaul)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 17. Oktober 2024 | 06:00 Uhr

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