Eine Hand hält eine Geldkarte und einen 50-Euro-Schein.
Die Ampel-Koalition hat sich am Freitag auf eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. Bildrechte: IMAGO / epd

Asylpolitik Ampel-Koalition einigt sich auf Vorgaben zur Bezahlkarte

05. April 2024, 17:17 Uhr

Die Ampel-Fraktionen haben sich nach wochenlangem Streit auf einen Entwurf für eine bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete geeinigt. Damit werde "der Wunsch der Länder umgesetzt", teilten die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung mit. Das Gesetz soll in der kommenden Woche in den Bundestag gebracht werden.

Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich nach wochenlangem Streit auf eine Gesetzesänderung zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete geeinigt. Wie die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dagmar Schmidt, Andreas Audretsch und Lukas Köhler am Freitag mitteilten, werde damit der Wunsch der Bundesländer umgesetzt, die eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert hatten.

Bund hat rechtssicheren Rahmen für Bezahlkarte geschaffen

"Bezahlkarten waren bisher auch schon möglich, aber wir haben nun noch einen gemeinsamen, rechtssicheren Rahmen geschaffen", sagte Dagmar Schmidt. Die SPD-Politikerin erklärte, der angestrebte Rechtsrahmen sichere, dass alle notwendigen Bedarfe vor Ort gesichert werden können – mit der Karte oder als Geldleistung. Überweisungen ins Ausland sollen mit der Karte nicht möglich sein.

Audretsch unterstrich, Dinge wie Taschengeld für den Schulausflug, das Busticket für den Weg zum Ausbildungsplatz oder Strom- oder Internetanschluss müssten bei der Einführung der Bezahlkarte garantiert werden. Das sei nun gewährleistet.

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Die Grünen hatten immer wieder die Sorge geäußert, dass eine drastische Bargeldbeschränkung dazu führen könnte, dass Flüchtlinge bei Kiosken oder im Second-Hand-Geschäft kaum bezahlen können. Köhler unterstrich, mit der Einigung gebe man den Ländern die notwendige Rechtssicherheit zur Einführung der Bezahlkarte.

Geldkarte mit Einschränkungen

Bund und Länder hatten sich im November auf eine möglichst bundeseinheitliche Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. 14 Bundesländer planen ein gemeinsames System. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen eigene Bezahlkarten.

Die Karte soll im Wesentlichen wie eine normale Geldkarte funktionieren, zugleich aber Überweisungen ins Ausland ausschließen und den Bezug von Bargeld beschränken. Für Rechtssicherheit bei der Einführung hatten die Länder eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert, das bislang zwischen Geld- und Sachleistungen unterscheidet, die Bezahlkarte aber nicht nennt. Die Grünen fanden die Änderung zunächst nicht notwendig.

Offene Fragen sollen im Bundestag geklärt werden

Anfang März hatte sich das Bundeskabinett dann auf einen Entwurf für die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes verständigt. Er sieht vor, dass die Bezahlkarte als Form für den Empfang von Sozialleistungen künftig ausdrücklich im Gesetz genannt wird. Zugleich soll die Einsatzmöglichkeit erweitert werden, indem auch Asylsuchende, die nicht in Gemeinschaftsunterkünften leben, bevorzugt die Karte statt Geldleistungen erhalten können.

Einige Punkte blieben dabei offen, die im Bundestag abschließend geklärt werden sollten. Dazu gehört die Frage, ob bei Personengruppen wie Erwerbstätigen, Auszubildenden oder Studierenden eine Ausnahme von der Bezahlkarte gemacht wird. In der kommenden Woche kommt in Berlin das Bundestagsplenum wieder zusammen. Die Bezahlkarte könnte dann auf der Tagesordnung des Parlaments stehen.

Afp, epd (nvm)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 05. April 2024 | 17:00 Uhr

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