Stromleitungsmasten
Strommasten beim Großen Inselsberg in Thüringen: Der Strom, der hier fließt, soll ab März oder April wieder teurer werden. Bildrechte: IMAGO / Funke Foto Services

Zeit für Vertragswechsel Wo die Strompreise ab März wieder steigen

08. Februar 2024, 11:23 Uhr

Bundesweit wollen 106 Stromversorger die Preise um rund zehn Prozent erhöhen. Verivox-Sprecherin Verena Blöcher sagte MDR AKTUELL, dass dies vor allem an höheren Beschaffungskosten, höheren Umlagen und höheren Stromnetzgebühren liege. Letzteres betreffe den Osten weniger. Christina Wallraf von der Verbraucherzentrale NRW wies jedoch darauf hin, dass Kunden wegen der Preiserhöhungen die Möglichkeit haben, zu einem der vorhandenen günstigeren Anbieter zu wechseln.

Uta Georgi, Moderatorin, Autorin, Nachrichtensprecherin
Uta Georgi, Moderatorin, Autorin, Nachrichtensprecherin Bildrechte: MDR/Karsten Möbius

Die Tage werden wieder länger und der Strom wieder teurer: Allein für März und April haben bundesweit 106 Energieversorger angekündigt, die Preise um rund zehn Prozent anzuheben. Das hat das Vergleichsportal Verivox ermittelt. Für einen Drei-Personen-Haushalt kämen da im Jahr Mehrkosten von etwa 170 Euro zusammen.

Zu den Gründen sagt Verivox-Sprecherin Verena Blöcher: "Die Versorger mit Preiserhöhungen sind in aller Regel die Grundversorger, also die regionalen Anbieter. Die führen dann höhere Stromnetzgebühren, höhere Beschaffungskosten und höhere Umlagen als Gründe an. Es ist ja auch so, dass die überregionalen Versorger eine andere Beschaffungsstrategie haben. Denn die regionalen Versorger planen in aller Regel längerfristig. Das heißt, sie haben zum Teil während der Krise eingekauft und natürlich dann zu höheren Preisen."

Verivox-Sprecher Lundquist Neubauer 7 min
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7 min

Lundquist Neubauer ist Energieexperte bei Verivox. Im Interview erklärt er, wie sich der Strompreis zusammensetzt und wie Verivox die Vergleichsrechnung aufstellt.

MDR THÜRINGEN - Das Radio Fr 22.12.2023 10:43Uhr 07:14 min

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Höhere Netzentgelte treiben Strompreis nach oben, vor allem im Westen

Hinzu komme, dass die Netzentgelte erhöht werden, die Gebühren für Ausbau und Nutzung der Stromnetze. Ursprünglich sollte es dafür ja einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt geben. Doch wegen der Haushaltskrise wurde der Zuschuss komplett gestrichen. Einige Netzentgelte wurden deshalb mehr als verdoppelt. Die größten Preissprünge gibt es bei westdeutschen Versorgern, allen voran EnBW aus Baden-Württemberg.

Weniger drastisch sieht es in Mitteldeutschland aus, sagt Verena Blöcher von Verivox: "Wir haben mal geschaut für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Da gibt es nur kleinere Anbieter, also wir haben da keine größeren Preissprünge gesehen. Es gibt ab und zu Unterschiede, gerade was die Netzentgelte betrifft, die sind häufig im Osten höher als im Westen, aber man kann nicht wirklich so einen Ost-West-Split sagen."

Verbraucher können den Anbieter wechseln

Während es einerseits Kostenexplosionen gibt, haben andererseits einige Anbieter wissen lassen, ab März oder April ihre Preise zu senken, und zwar um durchschnittlich elf Prozent. Was Verbraucher tun können, wenn sie ihren Versorger wechseln wollen, erklärt Christina Wallraf, Energie-Expertin bei der Verbraucherzentrale NRW: "Erstmal würde ich sagen, bleibt es abzuwarten, ob man persönlich von einer Preiserhöhung überhaupt betroffen ist. Und im Endeffekt gibt es zum Glück neben steigenden Netzentgelten auch noch positive Effekte. Das heißt, die Strombörsenpreise sind auch nochmal seit letzten Oktober weiter runtergegangen, so dass man erstmal abwarten muss. Verbraucher, die eine Preiserhöhung erhalten, haben dann ja auch ein Sonderkündigungsrecht und sollten sich dann am Markt nach anderen Tarifen umschauen."

Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Wirksamwerden des neuen Strompreises. Wer die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpasst, muss in seinen Vertrag schauen, sagt Christina Wallraf: "Wenn das jetzt ein relativ alter Vertrag ist, der vor dem 1. März 2022 geschlossen wurde, dann besteht die Möglichkeit, dass sich dieser Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate verlängert. Wenn das ein relativ neuer Vertrag ist, dann ist es so, dass sich nach Ablauf der Erstlaufzeit der Vertrag nur noch um jeweils einen Monat verlängern kann."

Wer wiederum im Grundversorgungstarif ist, der kann jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist kündigen. Grundversorgung ist die Stromlieferung, die als erstes bereitgestellt wird, sobald man eine Wohnung oder ein Haus bezieht. Wer sich danach keinen alternativen Energieversorger gesucht hat, profitiert von dieser kurzen Frist.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 08. Februar 2024 | 06:09 Uhr

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