Geschäftsführend im Amt Was die alte Bundesregierung noch darf – und was nicht
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24. Februar 2025, 10:07 Uhr
Ein neuer Bundestag ist gewählt, eine neue Regierung noch nicht gefunden. Deshalb bleibt die alte noch im Amt, allerdings nur geschäftsführend. Was dürfen Kanzler Olaf Scholz und seine Ministerinnen und Minister noch?
- Was ist eine geschäftsführende Bundesregierung?
- Was kann die geschäftsführende Bundesregierung noch entscheiden?
- Was darf der geschäftsführende Bundeskanzler nicht?
Es wird eine neue Bundesregierung geben, das steht seit der Wahl am 23. Februar 2025 fest. Wann die neugewählten Abgeordneten zur konstituierenden Sitzung des Bundestages zusammenkommen werden, steht zwar noch nicht fest. Klar ist aber: Laut Grundgesetz muss dies spätestens 30 Tage nach der Wahl erfolgen.
Mit der Eröffnung der konstituierenden Sitzung endet gleichzeitig die Amtszeit des Kanzlers und aller Minister. Dennoch werden Olaf Scholz, Robert Habeck und Co. noch Bundeskanzler und Minister bleiben. Die alte Regierung muss die Geschäfte weiterführen, bis die Neue im Amt ist.
Was ist eine geschäftsführende Bundesregierung?
Der vermeintliche Widerspruch ergibt sich aus dem im Grundgesetz in Artikel 69 Absatz 3 festgeschriebenen Kontinuitätsprinzip. Darin heißt es sinngemäß, dass der Bundeskanzler und die Bundesminister verpflichtet sind, die Geschäfte bis zur Ernennung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers fortzuführen. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass die Bundesrepublik politisch handlungsfähig bleibt – nach innen und außen.
Bis wann genau es eine neue Bundesregierung geben muss, ist nicht festgelegt. Nach der Wahl 2017 war die alte Regierung fast fünf Monate geschäftsführend tätig. Allerdings war damals abzusehen, dass viele Regierungsmitglieder auch Teil der neuen Regierung sein würden. Nach der Wahl 2021 hatte es hingegen nur knapp sechs Wochen gedauert, bis Scholz als Nachfolger von Angela Merkel ernannt wurde.
Was kann die geschäftsführende Bundesregierung noch entscheiden?
Solange die alte Bundesregierung noch geschäftsführend tätig ist, hat sie theoretisch dieselben Befugnisse wie eine reguläre Regierung – sie kann also Verordnungen oder Gesetzesentwürfe einbringen und Personalentscheidungen treffen.
Aber: Um Gesetze zu verabschieden, braucht es eine Mehrheit im Bundestag. Das ist bereits seit dem Bruch der Ampel-Koalition Anfang November 2024 schwierig. Nach dem Ausscheiden der FDP agiert das Kabinett unter Scholz als rot-grüne Minderheitsregierung.
Prinzipiell verfügt eine geschäftsführende Regierung über die gleichen Rechte wie eine regulär gebildete. Sie kann Gesetzesvorlagen oder den Bundeshaushalt in die parlamentarische Beratung einbringen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen.
So wäre es etwa auch zulässig, einen Haushalt für 2025 zu beschließen. Darauf konnte sich die Ampelkoalition nicht einigen. Doch auch für diesen Beschluss wird eine Mehrheit im Bundestag benötigt. Diese wird aber wohl erst die neue Regierung hinter sich wissen.
Hinzukommt, dass sich die geschäftsführende Regierung mit Entscheidungen zurückhalten soll und dies auch gängige Praxis ist. Je länger die Übergangszeit bis zur Bildung einer neuen Regierung andauert, desto gravierender kann sich das Vakuum auswirken.
Was darf der geschäftsführende Bundeskanzler nicht?
Scholz ist als geschäftsführender Kanzler allerdings in Personalfragen eingeschränkt. Wenn ein (noch amtierender) Minister aus der Regierung ausscheidet – etwa aus gesundheitlichen Gründen – muss ein anderer Minister sein Amt mit übernehmen.
Auch wenn der Bundeskanzler sein Amt nicht mehr ausüben kann, muss ein Minister aus der alten Regierungsmannschaft geschäftsführend einspringen. Eine Neubesetzung wird ausgeschlossen, da dies einer Regierungsneubildung gleichkommen würde.
Das neugewählte Parlament besitzt auch gegenüber der geschäftsführenden Regierung die normalen parlamentarischen Kontrollrechte, wie etwa das Recht, Anfragen zu stellen (Interpellationsrechte) oder die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | 24. Februar 2025 | 09:04 Uhr