Ein Holzfeuer lodert im Kamin eines Hauses.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Silas Stein

Heizen Strengere Schadstoffgrenzwerte für Öfen und Kamine ab 2025

04. August 2024, 05:00 Uhr

Eine warme Tasse Tee vor dem Kamin – daran will man bei den aktuellen Temperaturen wahrscheinlich gar nicht denken, sollte man aber vielleicht. Zumindest an den Kamin, wenn man einen besitzt. Ab dem kommenden Jahr gibt es nämlich strengere Schadstoffgrenzwerte für Öfen und Kamine. Hält das Gerät die Vorgaben nicht ein, darf es vielleicht nicht mehr benutzt werden. Für wen gelten die neuen Regeln und was ist jetzt zu tun?

Eine gute Nachricht vorweg: Wer seinen Ofen oder Kamin nach März 2010 gekauft hat, muss nichts tun. Denn diese Modelle halten schon ab Werk die Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub ein. Festgelegt sind diese Grenzwerte in der aktuellen Bundesimmissionsschutzverordnung, die 2010 in Kraft getreten ist. Viele ältere Öfen und Kamine mussten deshalb in den vergangenen Jahren schon mit einem Filter nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Zum Jahresende sind jetzt auch Modelle dran, die nach 1995 gekauft wurden.

Besitzer müssen Einhaltung von Grenzwerten nachweisen

Doch nicht immer muss tatsächlich etwas umgebaut werden. Die meisten Geräte halten die Grenzwerte schon jetzt ein, wie Marco Gralapp von der Schornsteinfeger-Innung Sachsen betont. Das müssen die Besitzer dann nur nachweisen: "Das heißt, der Hersteller hat dort irgendwo ein Stück Papier mit dazu gegeben – oder kann es nachreichen –, wo diese Grenzwerte bescheinigt sind. Oder ein Schornsteinfeger muss eine Messung durchführen und dann diese Werte nachvollziehen."

Mit einer Schadstoffmessung gehen Verbraucher allerdings ein finanzielles Risiko ein, warnt Ofenbauer Hendrik Schütze aus dem sächsischen Großenhain. Denn je nach Schornsteinfeger koste das zwischen 400 und 1.000 Euro – unabhängig davon, wie die Messung ausfällt. Sein Tipp: "Der Ofenbauer kann die Messung begleiten. Er kann vielleicht auch ein Statement abgeben dem Endkunden gegenüber, ob das Sinn macht, die zu messen. Ob die Feuerstätte von ihrem Alter her noch in der Lage ist, weitere zehn bis 15 Jahre betrieben zu werden."

Ältere Geräte eher austauschen

Gerade bei älteren Geräten mache es manchmal Sinn, eher an einen Austausch zu denken, betont Schütze. Dazu rät auch Schornsteinfeger Marco Gralapp – vor allem, wenn es um freistehende Kaminöfen geht. Und vielleicht hätten sich ja ohnehin die eigenen Anforderungen geändert: "Ich habe es häufig erlebt: Leute haben sich den ersten Ofen gekauft und stellen im Nachhinein fest, das Heizverhalten – ob's die Speicherzeit ist, ob's die Temperatur ist – da hat man vielleicht die eine oder andere Idee, was besser sein könnte. Da ist ein Ofen in der Regel relativ schnell ausgetauscht."

Bestimmte Öfen von Nachrüstpflicht ausgenommen

Anders sieht es bei fest verbauten Kaminen oder Kachelöfen aus. Ein kompletter Neubau kann hier schnell bei 15.000 bis 25.000 Euro liegen. Deshalb seien bestimmte Öfen von der Nachrüstpflicht ausgenommen, sagt Ofenbauer Hendrik Schütze: "Zum Beispiel für Grundöfen oder Herde, wo ein einfacher Austausch auch nicht möglich ist. Da muss dieser Nachweis nicht erbracht werden, die haben Bestandsschutz. Auch für ältere Öfen, historische Öfen vor 1950, und offene Kamine, wo man nicht einfach was tauschen kann, gibt es Ausnahmen."

Schornsteinfeger Marco Gralapp nennt noch eine weitere Ausnahme. Wer seinen Ofen nur für Notfälle wie längere Stromausfälle bereithalten möchte, könne in Sachsen ein Formular ausfüllen – und müsse den Ofen dann nicht stilllegen – auch, wenn er die Schadstoffwerte überschreitet. In Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es so eine Regelung nicht, wie die Umweltministerien beider Länder auf Anfrage von MDR AKTUELL mitteilen.

Tipp für Ofenbesitzer: Mit Schornsteinfeger in Kontakt treten

Ob Nachweis, Messung, Austausch oder Neubau – an Möglichkeiten mangelt es Ofenbesitzern also nicht. Doch was tun, wenn man sich unsicher ist? Schornsteinfeger Marco Gralapp: "Am besten mal mit dem Schornsteinfeger in Kontakt treten, mal nachfragen. Und dann kann man immer noch entscheiden, was ist die Lösung, die für mich am sinnvollsten ist?"

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 04. August 2024 | 08:11 Uhr

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