Bundesregierung will Mietpreisbremse verlängern
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11. Dezember 2024, 17:17 Uhr
Die Bundesregierung hat eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 auf den Weg gebracht. Ob das Vorhaben eine Mehrheit im Bundestag bekommt, ist fraglich. Die Opposition signalisiert keine Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Für die Wohnungswirtschaft ist der Entwurf sogar verfassungswidrig.
- Die Bundesregierung will die Mietpreisbremse bis 2029 verlängern, doch ihr fehlt die Mehrheit im Bundestag.
- FDP und Union wollen den Entwurf nicht mittragen.
- Während der Deutsche Mieterbund um politische Unterstützung wirbt, sieht die Wohnungswirtschaft einen verfassungswidrigen Entwurf.
Die rot-grüne Bundesregierung hat die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Volker Wissing (parteilos), der eine Verlängerung bis Ende 2029 vorsieht. Das ist ein Jahr länger, als Wissings Vorgänger Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagen hatte. Zudem soll der Anwendungsbereich ausgedehnt werden. Ein Beschluss des Entwurfs im Bundestag ist wegen der fehlenden Mehrheit der Regierungsparteien jedoch fraglich.
Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse gibt den Ländern die Möglichkeit, in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Mieterhöhungen bei Neuvergabe von Wohnungen zu deckeln. Der Preis darf dann nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Die Regelung würde ohne Verlängerung Ende 2025 auslaufen.
Doch es gibt auch Ausnahmen bei der Mietpreisbremse: Neubauten ab dem 1. Oktober 2014 sind von der Mietpreisbindung ausgenommen, ebenso wie die erste Vermietung einer Wohnung nach einer umfassenden Modernisierung. Der Entwurf, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, sieht hier jedoch eine Änderung vor. Künftig soll die Ausnahmeregelung nur noch für Wohnungen gelten, die nach dem 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet werden.
Opposition stellt keine Zusammenarbeit in Aussicht
Die Opposition macht wenig Hoffnung auf den Erfolg des Unterfangens: Die FDP will nach eigenen Angaben den Gesetzesentwurf nicht unterstützen. Die Union möchte sich erst nach der für den 23. Februar geplanten Neuwahl mit der Frage beschäftigen, in welcher Form eine Neufassung der Mietpreisbremse für eine Übergangszeit noch sinnvoll ist.
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, stellt im Falle einer Regierungsbeteiligung nach der Wahl Bemühungen der Union in Aussicht, "eine Ausweitung des Wohnungsangebotes zu erreichen, aber auch zügig prüfen, in welcher Form eine Neufassung der Mietpreisbremse für eine Übergangszeit sinnvoll ist". Da die geltende Mietpreisbremse erst Ende 2025 auslaufe, habe ein neu gewählter Bundestag noch ausreichend Zeit, darüber zu entscheiden.
Bundesjustizminister Wissing sagte, Mieter und Vermieter bräuchten möglichst bald Planungssicherheit, wie es mit der Mietpreisbremse weitergeht. Der Deutsche Mieterbund (DMB) forderte die Fraktionen des Bundestages zur Zustimmung auf.
Wohnungswirtschaft stellt sich gegen den Entwurf
Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft, Axel Gedaschko, hält den nun verabschiedeten Entwurf sogar für verfassungswidrig. Er sagt: "Anders als noch der Referentenentwurf des früheren Bundesjustizministers Marco Buschmann wird der Entwurf des Bundeskabinetts keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben." Er begründete dies mit der beabsichtigten Verlängerung bis 2029 anstatt, wie vorher vorgesehen, bis Ende 2028, die Verschiebung der Ausnahmen für den Neubau um fünf Jahre sowie das Absehen von der von Buschmann verlangten erhöhten Anforderungen an die Begründung, dass es sich um angespannte Wohnungsmärkte handelt.
Der Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen, Dirk Salewski, ergänzte, die Mietpreisbremse sei nicht in der Lage, die "horrenden" Baukosten zu bremsen.
dpa, afp (lik)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 11. Dezember 2024 | 12:00 Uhr