Umstrittener Gesetzentwurf "Zustrombegrenzungsgesetz" der Union im Bundestag abgelehnt
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31. Januar 2025, 19:25 Uhr
Eine Verschärfung der Asylpolitik ist am Freitag vom Bundestag mehrheitlich abgelehnt worden. Einen Gesetzentwurf der Union lehnten 350 Parlamentarier ab, 338 stimmten zu, fünf enthielten sich. Etliche haben keine Stimme abgegeben.
- SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich forderte von der CDU, die "Brandmauer" zur AfD wieder hochzuziehen.
- Mit dem "Zustrombegrenzungsgesetz" wollte die CDU Migration weiter einschränken.
- Dass das Gesetz nicht durchkam, lag an fehlenden Stimmen aus der Union selbst und aus der FDP.
- Am Vorgehen der CDU, Stimmen der AfD in Kauf zu nehmen, gab es bereits zuvor massive Kritik.
Der Bundestag hat den heftig diskutierten Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Begrenzung der Migration abgelehnt. Das verkündete Sitzungsleiterin Petra Pau nach der Abstimmung in zweiter Lesung über das sogenannte "Zustrombegrenzungsgesetz" mit. 692 Abgeordnete beteiligten sich laut Protokoll an der Abstimmung, von ihnen stimmten 338 für Ja, 349 für Nein, 41 Abgeordnete gaben keine Stimme ab und fünf enthielten sich.
Sitzung für drei Stunden unterbrochen
Vor der Abstimmung über das umstrittene Migrationsgesetz war die Plenarsitzung des Bundestags auf Antrag der Union für drei Stunden unterbrochen worden. Es ging darum, ob noch am Freitag über das "Zustrombegrenzungsgesetz" abgestimmt wird oder nicht.
Zuvor hatte FDP-Fraktionschef Christian Dürr vorgeschlagen, die Abstimmung über das Gesetz auf Februar zu verschieben. Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz bestand jedoch auf einer Abstimmung über den von seiner Partei eingebrachten Gesetzentwurf noch am Freitag. Man habe mit SPD und Grünen gesprochen, die aber keine Änderungen wollten, sagte Merz in einer Sonderfraktionssitzung nach Teilnehmerangaben.
Mützenich: Brandmauer muss wieder hochgezogen werden
Merz verteidigte das Gesetz und wies den Vorwurf einer Zusammenarbeit mit der AfD zurück. "Von meiner Partei aus reicht niemand der AfD die Hand", das müsse er nüchtern klarstellen, sagte er. "Es gibt keine tieferen Gräben als zwischen uns und dieser Fraktion." Es gebe aus Sicht vieler Menschen Handlungsnotwendigkeit nach den Anschlägen in Magdeburg und Aschaffenburg.
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich erklärte daraufhin in der Plenardebatte, dass der "Sündenfall" einer akzeptierten AfD-Unterstützung Merz immer begleiten werde. Es gebe aber noch die Möglichkeit zur Umkehr: "Das Tor zur Hölle können wir noch gemeinsam schließen." Merz müsse "die Brandmauer" zur Abgrenzung von der AfD "wieder hochziehen". Denn es bestehe nun erstmals "die Gefahr, dass mit Stimmen der AfD Recht und Gesetz – das ist das Fundament unserer Demokratie – im Bundestag geändert wird". Die AfD bekräftigte ihre Absicht, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer, Bernd Baumann, warf der Union vor, Asyl-Forderungen seiner Partei nur zu kopieren.
Linke-Politikerin Heidi Reichinnek forderte Merz auf, seine Kanzlerkandidatur für die Union zurückzuziehen. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock von den Grünen forderte von Union und FDP, den umstrittenen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Migration nicht gemeinsam mit der AfD zu beschließen. Die Grünen-Co-Fraktionschefin Katharina Dröge forderte zusammen mit der SPD, wie zuvor die FDP, eine Rücküberweisung des Antrags an den Innenausschuss. Union, FDP, AfD sowie BSW stimmten jedoch gegen eine Rücküberweisung – damit startete im Anschluss die namentliche Abstimmung.
"Zustrombegrenzungsgesetz" sollte Familiennachzug einschränken
Bei der Gesetzesvorlage handelte es sich um Pläne zur Verschärfung der Migrationspolitik unter dem Titel "Gesetz zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland".
Es sollte folgendes regeln: Im Aufenthaltsgesetz sollte die "Begrenzung" des Zuzugs von Ausländern wieder als Ziel festgeschrieben werden. Außerdem wollte die Union den Familiennachzug stärker einschränken und die Bundespolizei sollte mehr Befugnisse erhalten und etwa Haft und Gewahrsam beantragen können, um Abschiebungen abzusichern. Dem Gesetz hätte nach dem Bundestag allerdings noch der Bundesrat zustimmen müssen, was wegen der dortigen Mehrheitsverhältnisse als unwahrscheinlich galt.
Merz mit Vorwürfen gegenüber FDP
Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz hat das Scheitern des Gesetzentwurfs bedauert. "Ich hätte gerne ein anderes Ergebnis gesehen", sagte der CDU-Chef nach der Abstimmung. Bei der Union hätten zwölf Abgeordnete – unter anderem der ehemalige Kanzleramtschef Helge Braun, Roderich Kiesewetter und Marco Wanderwitz – nicht mitgestimmt, was er respektiere, sagte der CDU-Chef.
Merz machte für das Ergebnis auch die FDP verantwortlich. Dem Abstimmungsprotokoll der Bundestagsverwaltung zufolge stimmten zwei FDP-Abgeordnete mit Nein (Ulrich Lechte und Anikó Glogowski-Merten), fünf enthielten sich. 16 Abgeordnete der FDP blieben der Abstimmung fern. Bei der AfD stimmten 75 der 76 Abgeordneten für den Antrag – der Thüringer Politiker Klaus Stöber verzichtete auf die Stimmabgabe.
Kritik am Vorgehen der CDU
Die Sitzung im Bundestag war mit Spannung erwartet worden, nachdem die Union am Mittwoch mit Stimmen von FDP und AfD einen Entschließungsantrag ebenfalls zur Migrationspolitik durchgebracht hatte. In der Folge protestierten Zehntausende bundesweit gegen die gemeinsame Abstimmung von Union und AfD – auch in Leipzig und Dresden.
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte die Union danach vor einer Koalition mit der AfD gewarnt. Der SPD-Politiker hält für möglich, dass die Union im Herbst mit der AfD eine Regierung bilden könnte. Im Podcast "Alles gesagt?" von "Zeit Online" sagte er: "Nach Pro-forma-Gesprächen mit entweder der SPD oder den Grünen" halte er das "im Oktober zum Beispiel" für denkbar.
MDR/AFP/dpa (jst/kar)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 31. Januar 2025 | 15:30 Uhr