Zwei Wärmepumpen stehen neben den Eingängen zu neu errichteten Reihenhäusern.
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Bundesverfassungsgericht Klimafonds-Urteil: Vorerst keine Auswirkungen auf Heizungs-Förderung

16. November 2023, 00:59 Uhr

Das Klimafonds-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat für große Unruhe gesorgt. Unmittelbare Auswirkungen etwa auf Förderzusagen bei Klimaschutz und Heizungsumbau hat es zunächst nicht – längerfristige aber durchaus. Verbände und Ökonomen fordern deswegen die Aussetzung der Schuldenbremse.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts werden bis zu einer Klärung der weiteren Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereits angedachte Vorhaben vorübergehend auf Eis gelegt.

Bundesregierung sperrt neue Ausgaben aus dem Klimafonds

Bundesfinanzminister Christian Lindner sagte, als erstes sei "eine Sperre des Wirtschaftsplans des KTF vorgenommen" worden, die 2024 und 2025 betreffe. Laut dem FDP-Politiker ausgenommen sind Maßnahmen für Erneuerbare Energien und mehr Energie-Effizienz bei der Wärmewende in Gebäuden.

Das Gericht hatte entschieden, dass nicht genutzte Kredit-Ermächtigungen in Höhe von rund 60 Milliarden Euro zur Bewältigung der durch die Coronavirus-Pandemie ausgelösten Krise nicht von der damals neuen Ampel-Koalition per Nachtragshaushalt 2021 in den Klimafonds verschoben werden durften.

"Wir werden umgehend damit beginnen, einen neuen Wirtschaftsplan für den Klima-und Transformationsfonds" aufzustellen, hieß es von Lindner weiter.

Bundeskanzler Olaf Scholz erklärte, der kurz nach seiner finalen Aufstellung stehende Bundeshaushalt für 2024 sei dadurch nicht gefährdet.

Senkung der Stromkosten durch Ökoenergie-Umlage

Wirtschaftsminister Robert Habeck versprach, alle eingegangenen Verpflichtungen würden eingehalten. Das gilt etwa im Bereich der mit dem neuen Heizungsgesetz geplanten Förderungen. Neue Ausgaben seien aber erst möglich, wenn der neue KTF-Finanzplan aufgestellt sei.

Als Beispiele für KTF-Vorhaben nannte Habeck etwa die Übernahme der Ökoenergie-Umlage und damit die Senkung der Stromkosten für Verbraucher, die Förderung von Gebäudesanierungen durch neue Fenster, Türen und Dämmung, die Förderung von E-Mobilität und Ladesäulen, die von Geothermie-Projekten und weitere beim Fernwärme-Ausbau.

Verbände forderten Aussetzung der Schuldenbremse

Verbände reagierten trotzdem besorgt auf das Urteil. Vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hieß es, der klimafreundliche Umbau der Wirtschaft dürfe nicht verlangsamt werden.

Der Paritätische Gesamtverband und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) erklärten gemeinsam, dass viel Geld für Klima-Projekte und ihre sozial gerechte Ausgestaltung fehle. Weitere Klima- und Sozialverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund forderten deshalb eine Aussetzung der Schuldenbremse. Auch neue Steuern dürften nicht tabu sein.

Finanzminister: Urteil schaffe zusätzliche Klarheit

Nach Angaben von Greenpeace waren allein für die weitere Förderung des Heizungsumbaus in dem Fonds rund 18,8 Milliarden Euro vorgesehen. Das sei nun "weggebrochen", behauptete ein Sprecher. Die Regierung müsse die Finanzierung anders sichern. Sonst könne sie Förderzusagen nicht zu halten.

Finanzminister Lindner betonte, dass das Urteil in wichtigen Fragen zusätzliche Klarheit schaffe. Karlsruhe habe sich "erstmals umfassend zu den Ausnahmen von der Schuldenbremse und zur Nutzung von Sondervermögen geäußert".

Umgehung der Schuldenbremse dauerhaft erheblich erschwert

Das KTF-Sondervermögen wird auch aus dem Emissionshandel gespeist, also aus der CO2-Abgabe. Vor dem aktuellen Urteil sollte es von 2024 bis 2027 fast 212 Milliarden Euro für die Förderung der Energiewende bereitstellen. Nun fehlen zunächst mehr als 60 Milliarden Euro, um Privatleute und Firmen bei steigenden CO2-Preisen zu entlasten. Aus dem Topf sollte auch das geplante, aber noch nicht beschlossene "Klimageld" kommen.

Ökonom und Ifo-Präsident Clemens Fuest erklärte, die Umgehung der Schuldenbremse sei nun dauerhaft erheblich erschwert. Ohne erklärte Notlage blieben nur Ausgabenkürzungen oder höhere Steuern. DIW-Präsident und Kollege Marcel Fratzscher lobte dabei das Urteil, das eine dringend nötige Reform der Schuldenbremse anstoßen solle.

dpa/AFP/epd, MDR (ksc)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 14. November 2023 | 15:00 Uhr

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