Junge Frau benutzt Smartphone und hält Sohn auf Sofa zu Hause 4 min
Junge Mutter mit Baby und Smartphone (Symbol-Archivbild). Bildrechte: IMAGO/Westend61
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Gespräch mit Lukas Glaser vom Deutschen Kinderhilfswerk

MDR AKTUELL Do 19.12.2024 16:45Uhr 03:34 min

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Deutsches Kinderhilfswerk Gepostete Kinderfotos bei Social Media können Kindeswohlgefährdung sein

20. Dezember 2024, 09:08 Uhr

Auf kommerziellen Social-Media-Kanälen gepostete Kinderfotos und -videos können eine Kindeswohlgefährdung bedeuten, besagt ein neues Rechtsgutachten. Aufnahmen von kranken und leicht bekleideten Kindern sind besonders problematisch, erklärt ein Vertreter des Deutschen Kindehilfswerks MDR AKTUELL.

Die Veröffentlichung von Kinderfotos und Kindervideos auf kommerziellen Social Media-Plattformen haben das Potenzial zur Kindeswohlgefährdung. Das hat ein Rechtsgutachten im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerks bestätigt. Wie Lukas Glaser vom Fachbereich Information des Kinderhilfswerks MDR AKTUELL sagte, können beispielsweise hochgeladene Kinderfotos von Krankheiten aus kinderrechtlicher Perspektive hochproblematisch sein. "Das sind massive Eingriffe in die Privatsphäre."

"Sexualisierbarer Kontext" in Alltagssituationen

Glaser zufolge können auch vermeintlich alltägliche Situationen unter bestimmten Umständen in einen "sexualisierbaren Kontext" gerückt werden. Dazu gehörten beispielsweise auch Aufnahmen von leicht bekleideten Kindern. Wenn all dies zudem mit einem kommerziellen Charakter des Kanals gepaart sei, "dann gibt es starke Indizien für eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches". Dabei gelte, je höher die Reichweite des betreffenden Kanals, desto größer sei auch das Potenzial der Kindeswohlgefährdung.

Persönlichkeitsrechte von Geburt an

Glaser zufolge entwirft das vorliegende Rechtsgutachten ein Schutzkonzept, das sowohl "verbotsorientierte Aspekte" als auch "teilhabeorientierte Aspekte" enthalte. Er betonte in dem Zusammenhang, dass Persönlichkeitsrechte "von Geburt an" gelten. Nur könnten Kinder sie anfangs nicht artikulieren. Im besonders jungen Alter von bis zu acht Jahren müssten deshalb die Eltern die Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder wahren. In kommerziellen Kontexten würden sie aber in "bestimmte Interessenkonflikte" geraten. Deshalb müsse man schauen, "inwiefern man da eventuell die Vertretungsbefugnis auch beschränkt".

Frühestmöglich an digitaler Persönlichkeit feilen

Nach Angaben Glasers ist es ein Anliegen des Deutschen Kinderhilfswerks, Kinder so früh wie möglich die Gelegenheit zu geben, "auch selbst an ihrer digitalen Persönlichkeit zu feilen" und ihre Einwilligung einzuholen. In dem Zusammenhang verwies er darauf, dass man es mit verschiedenen Altersgruppen zu tun habe, die auch alle ein angemessenes Schutzkonzept benötigen würden. Es sei nicht die Absicht des Deutschen Kinderhilfswerks, "eine Lösung über alles [zu] stülpen".

MDR (dni)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 19. Dezember 2024 | 16:45 Uhr

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