Rentenpolitik Experte gibt Inflationsprämie für Rentner wenig Chancen
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21. Mai 2024, 15:31 Uhr
Beamte im Ruhestand haben im vergangenen Jahr eine steuerfreie Inflationsprämie in Höhe bis zu 2.000 Euro erhalten. Rentner gingen hingegen leer aus. MDR-AKTUELL-Hörer Walter Kaufmann fragt, ob das mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz, Artikel 3, vereinbar sei.
- Bundeskanzler Olaf Scholz hält eine Inflationsprämie für 20 Millionen Rentner für unbezahlbar.
- Der Inflationsausgleich für Beamte im Ruhestand kostete drei Milliarden Euro.
- Experte sieht in der Ungleichbehandlung keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.
Beim Sozialverband Deutschland SoVD und seiner Vorstandsvorsitzenden Michaela Engelmeier, rennt unser Hörer mit seiner Frage offene Türen ein: "Das ist für uns auch tatsächlich absolut nachvollziehbar, auch dieser Wunsch", sagt Engelmeier: "Denn auch Rentnerinnen und Rentner haben mit den stark gestiegenen Verbraucherpreisen und gleichzeitig mit ganz schön geringen Renten zu kämpfen."
Zusammen mit weiteren Sozialverbänden haben verschiedene Landesverbände des SoVD bundesweit Unterschriftenaktionen gestartet. Bei einer gemeinsamen Online-Petition des "Bündnisses Inflationsausgleich" haben bisher mehr als 120.000 Menschen unterschrieben. Sie fordern, die 21,6 Millionen Rentner ebenso wie die Pensionäre zu entlasten.
Bundeskanzler nennt Prämie für Rentner unbezahlbar
Sozialpolitiker der SPD wollten sich auf kurzfristige Anfragen von MDR AKTUELL nicht äußern. Vielleicht scheint die Frage aber auch zu unrealistisch. Denn eine durchschnittliche Zahlung von gut 2.000 Euro, die das "Bündnis Inflationsausgleich" in ihrer Online-Unterschriftenaktion fordert, würde den Steuerzahler 44 Milliarden Euro kosten.
Entsprechend machte Olaf Scholz bei einer Bürgerdialog-Veranstaltung kürzlich klar, dass er das Ansinnen für unbezahlbar hält. Engelmeier vom SoVD, die ebenfalls SPD-Mitglied ist, widerspricht ihrem Kanzler: "Übrigens kann ich mich gar nicht daran erinnern, dass über die Frage der Finanzierbarkeit der Inflationsprämie bei Pensionären, dass es da irgendeine Diskussion gab. Aber wie auch immer, für uns ist es eben auch nicht unbezahlbar, sondern einfach eine Frage des politischen Willens."
In der Tat kosten auch die knapp 1,4 Millionen Pensionäre den Staat einiges. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts fließen mehr als 60 Milliarden jährlich an ehemalige Bundesbeamte, Soldaten, Landesbeamte wie Lehrer oder Ex-Kommunalbeamte und ihre Hinterbliebenen. Der Inflationsausgleich für sie kostet zusätzlich etwa drei Milliarden.
Warum aber erhalten Pensionäre automatisch einen Vorzug, der von Angestellten erstritten wurde? Und warum gilt er dann für die Rentner nicht? Das liegt nicht ausschließlich am Unwillen der Regierung, sagt der Dresdner Rentenberater Christian Lindner: "Es ist so, dass die Rentner den Inflationsausgleich deswegen nicht bekommen können, weil die Rente ein komplett anderes System ist."
Rentenberater sieht keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes
Die Rente sei eine Sozialleistung, erklärt Lindner, während das Beamtenruhegehalt aus der Tätigkeit aus dem früheren aktiven Beamtenverhältnis resultiere und "sozusagen einfach eine Weiterzahlung des Gehaltes ist während der Zeit des Ruhestandes. Und diese Inflationsausgleichsprämie, die knüpft eben an der Gehaltszahlung an, ist deswegen für Beamte möglich, in diesem System der Rentenversicherung aber ein völliger Fremdkörper."
Diese Inflationsausgleichsprämie, die knüpft eben an der Gehaltszahlung an, ist deswegen für Beamte möglich, in diesem System der Rentenversicherung aber ein völliger Fremdkörper.
Für gesetzeswidrig hält Rentenexperte Lindner die unterschiedliche Behandlung von Rentnern und Pensionären nicht. Mag sie auch noch so ungerecht erscheinen: "Das liegt einfach daran, dass die Personenkreise halt einfach nicht gleich sind. Die Beamten sind halt Beamte. Und die sonstigen Rentenversicherten haben halt keinen Beamtenstatus, deswegen kommt man dort über den Gleichheitssatz nicht wirklich ran."
Auch Ruheständler, die eine Betriebsrente erhalten, die von einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung ausgezahlt wird, schauen beim Inflationsausgleich übrigens in die Röhre. Besser dran sind hingegen diejenigen, die ihre Betriebsrente direkt vom ehemaligen Arbeitgeber erhalten. Dort ist eine Anpassung an Nettolöhne oder gar die tatsächliche Inflation oft vertraglich festgeschrieben.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 21. Mai 2024 | 06:22 Uhr
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