Expertentipps Unnötige Selbstzahlerleistungen: Was Patienten tun können
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02. Mai 2023, 17:21 Uhr
Obwohl Experten vom Großteil der sogenannten "IGeL-Leistungen" abraten, bieten sie viele Ärzte weiter an. Wer eine solche Behandlung in Anspruch nimmt, ist oft nicht gut informiert oder mit der Entscheidung überfordert. Wo es Hilfe gibt, wissen viele nicht. Was die Experten des Medizinischen Dienst Bundes Patienten empfehlen.
- Bieten Ärzte "Selbstzahlerleistungen" an, sind Patienten mit der Entscheidung häufig überfordert.
- Hat man sich auf einen unnötigen Eingriff eingelassen, ist es dem Medizinischen Dienst Bund zufolge möglich, sich bei Krankenkassen und Ärztekammern zu beschweren.
- Die Experten empfehlen, sich auf keinen Fall unter Druck setzen zu lassen.
Die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, stehen schon länger in der Kritik. Wie aus einem aktuellen Bericht ("Igel-Monitor 2023") des Medizinischen Dienst Bundes hervorgeht, halten die Krankenkassen die meisten dieser Leistungen weder für nützlich noch für gesundheitsfördernd. Das Problem: Viele Patienten fühlen sich mit der Entscheidung über diese Untersuchungen und Eingriffe allein gelassen und bekommen nicht immer neutrales Informationsmaterial in die Hand.
Stichwort: "IGeL-Leistungen" Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), auch "Selbstzahlerleistungen" genannt, sind medizinische Leistungen, die Patienten selbst bezahlen müssen. Sie sind nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten und gelten als Zusatzangebot. Zu den "IGeL-Leistungen" gehören zum Beispiel Früherkennungsuntersuchungen, Reiseimpfungen oder Schönheitseingriffe wie das Entfernen von Tattoos.
Beschwerde bei Krankenkasse oder Ärztekammern möglich
Hat man sich für eine solche Leistung entschieden und bereut sie im Nachhinein, gibt es nach Aussage eines Sprechers des Medizinischen Dienst-Bundes verschiedene Möglichkeiten. Wer lediglich seiner Wut oder Entäuschung Luft machen wolle, könne auf der Seite "igel-aerger.de" einen Eintrag hinterlassen. Ansonsten sei es auch möglich, Beschwerde bei der Gutachterkommission für Behandlungsfehler der Landesärztekammer oder bei der Krankenkasse einzureichen.
Sich wegen einer Selbstzahlerleistung zu beschweren ist dem Sprecher zufolge aber nur dann sinnvoll, wenn der behandelnden Praxis schwerwiegende Fehler nachgewiesen werden können. Sonst lohne sich das in der Regel nicht. Wichtig zu wissen: Die Beschwerden haben nach Aussage des Sprechers keine Konsequenzen für die Praxen, weil bei "IGeL-Leistungen" ein sogenannter privatrechtlicher Vertrag zwischen Arzt und Patient geschlossen wird. Krankenkassen und Ärztekammern könnten da nichts ausrichten. Bei schwerwiegenden Fehlern sei es aber auch möglich gegen die Praxis zu klagen. Dazu könne man sich zum Beispiel von der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) beraten lassen.
Experten: Patienten sollten sich nicht unter Druck setzen lassen
Der Medizinische Dienst Bund rät Patienten, sich immer erst in Ruhe zu informieren, ehe man eine "IGeL-Leistung" in Anspruch nimmt. Solche Untersuchungen und Behandlungen seien in der Regel nie dringend oder akut. Deshalb sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen. Es sei am besten, das Angebot erstmal mit nach Hause zu nehmen, sich im Internet zu belesen und im Zweifel nochmal einen anderen Arzt aufzusuchen. Empfohlen werden Beratungsangebote im Netz wie "igel-monitor.de", "gesundheitsinformationen.de" oder "gesund.bund.de". Außerdem könne man sich an die Unabhängige Patientenberatung wenden. Die Mitarbeiter seien zwar nicht befugt, bei medizinischen Fragen zu beraten, geben demnach aber Hinweise, wo man Informationen zu den jeweiligen medizinischen Maßnahmen findet.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 27. April 2023 | 14:00 Uhr
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