Ampel-Parteien und Union Grundgesetzreform soll Bundesverfassungsgericht vor Einflussnahme schützen
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23. Juli 2024, 14:26 Uhr
Die Ampel-Fraktionen und die Union wollen das Bundesverfassungsgericht besser vor politischer Einflussnahme schützen. Dazu soll die wesentliche Struktur des Gerichts ins Grundgesetz geschrieben werden. Auch ein veränderter Wahlmechanismus der Richter im Falle einer politischen Blockade ist geplant.
- SPD, Grüne, FDP und die Union wollen das Grundgesetz ändern, um das Bundesverfassungsgericht besser zu schützen.
- Neben der Verankerung der wesentlichen Struktur in der Verfassung ist unter anderem eine neue Klausel für die Richterwahl geplant.
- Bisher waren wesentliche Änderungen mit einfacher Mehrheit möglich – für eine Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit.
Die Ampel-Parteien und die Union wollen das Bundesverfassungsgericht besser vor politischer Einflussnahme schützen. SPD, Grüne, FDP und CDU/CSU präsentierten dazu in Berlin gemeinsame Vorschläge. Demnach soll künftig die Aufteilung des Gerichts in zwei Senate von je acht Richterinnen und Richtern im Grundgesetz festgeschrieben werden. Außerdem soll in der Verfassung verankert werden, dass die Richter höchstens zwölf Jahre und bis zu einer Altersgrenze von 68 Jahren im Amt sind.
Grundgesetzänderung braucht Zweidrittelmehrheit
Eine neue Klausel soll zudem dafür sorgen, dass bei der Wahl neuer Richter das jeweils andere Organ einspringen kann, falls es im Bundestag oder im Bundesrat über einen längeren Zeitraum keine Zweidrittelmehrheit für einen Kandidaten geben sollte. An dem Grundsatz, dass die Mitglieder des Gerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden, soll aber festgehalten werden.
Bisher wären entscheidende Änderungen des Bundesverfassungsgerichts theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist hingegen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.
Fraktionen verweisen auf Erfahrungen aus Polen
Bundesjustizminister Marco Buschmann erklärte, das Bundesverfassungsgericht sei "Schutzschild der Grundrechte". Sein eigener Schutzschild brauche aber "noch mehr Widerstandskraft", so der FDP-Politiker. Der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling, sagte, damit sei das Gericht "auch für stürmische politische Zeiten gerüstet".
Die Pläne begründeten die Fraktionen mit Bestrebungen "in einzelnen europäischen Ländern", die darauf gerichtet seien, die Unabhängigkeit der Justiz in Frage zu stellen. Unter anderem Erfahrungen aus Polen seien einbezogen worden. Dort hatte die mittlerweile abgewählte PiS-Regierung nach ihrem Antritt damit begonnen, das Justizwesen nach ihren Vorstellungen umzubauen.
Geplant ist, dass die Grundgesetzänderung noch in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt. Nach Angaben der Fraktionsvertreter soll der Gesetzentwurf zeitnah in den Bundestag eingebracht werden. Auch der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen.
AFP, dpa, KNA (fef)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 23. Juli 2024 | 14:00 Uhr