Ein Asylbewerber zeigt eine der ersten bayerischen Bezahlkarten die er zuvor erhalten hat.
Der Bundestag hat die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber beschlossen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Bundestag Bezahlkarte für Asylbewerber kommt, neues Namensrecht auch

12. April 2024, 12:58 Uhr

Der Bundestag hat die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber beschlossen. Die neue Rechtsgrundlage sieht vor, dass ihnen künftig zumindest ein Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben ausgezahlt wird und nicht mehr als Bargeld. Grünes Licht gab es auch für die Reform des deutschen Namensrechts. Abgestimmt wird noch über ein neues Selbstbestimmungsgesetz ab, das die Änderung von Geschlechtseinträgen erleichtern soll.

Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für eine Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber beschlossen. Sie sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Für die Regelung stimmte im Parlament die Mehrheit der Abgeordneten der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, ebenso die AfD und das BSW. Dagegen stimmten CDU/CSU und die Linke sowie eine Abgeordnete von den Grünen.

Die Ampel-Fraktionen hatten sich vergangene Woche auf die Bezahlkarte verständigt. Für die Umsetzung sind die Länder verantwortlich. Die zuständigen Behörden können der Einigung zufolge selbst entscheiden, wie viel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Damit soll den "individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort" Rechnung getragen werden. Das Gesetz war im Vorfeld von Politikern, Flüchtlingsinitiativen und Verbänden heftig diskutiert worden.

Reform des deutschen Namensrechts

Außerdem stimmte der Bundestag für eine Reform des deutschen Namensrechts. Ehepaare können sich damit künftig einen gemeinsamen Doppelnamen teilen, auch Kinder können ihn erhalten. In der Regel soll der Doppelname durch einen Bindestrich verbunden sein, auf Wunsch der Eheleute aber auch ohne Bindestrich möglich sein.

Im Falle einer Scheidung sollen Kinder der Namensänderung eines Elternteils folgen können. Das soll sowohl für minderjährige als auch für volljährige Kinder gelten und dürfte primär für diejenigen gedacht sein, die nach der Scheidung überwiegend bei dem Elternteil leben, das den Ehenamen abgelegt hat.

Mit der Änderung soll den geänderten vielfältigen Lebensrealitäten und den Bedürfnissen von Familien Rechnung getragen werden.

Selbstbestimmungsgesetz soll Transsexuellengesetz ablösen

Zudem wird über das Selbstbestimmungsgesetz abgestimmt. Dieses soll das seit 1980 existierende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Demnach soll es künftig möglich sein, durch eine einfache Erklärung beim Standesamt den eigenen Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Bisher waren dafür zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss nötig.

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AFP, dpa, KNA (lmb)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | 12. April 2024 | 12:00 Uhr

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