Drei Tüten mit Fruchtgummis der Marke Katjes 3 min
Audio: BGH urteilt zu Werbung mit dem Begriff "klimaneutral". Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert
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Hersteller müssen erklären, was sie genau damit meinen

MDR AKTUELL Do 27.06.2024 14:09Uhr 03:01 min

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Süßwarenhersteller unterliegt "Klimaneutral": Bundesgerichtshof schränkt Werbung mit Umweltversprechen ein

27. Juni 2024, 16:10 Uhr

Unternehmen werben gern damit, "klimaneutral" zu sein. Jedoch steckt dahinter nicht immer eine emissionsfreie Produktion. Der Süßwarenhersteller Katjes zum Beispiel kompensierte seine Emissionen durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten. Nun schränkte der Bundesgerichtshof die Verwendung dieses Begriffs in der Werbung ein. Kompensation und Reduktion von Treibhausgasen seien nicht gleichwertig, erklärte der BGH. Katjes darf die strittige Anzeige nun nicht mehr verwenden.

Unternehmen dürfen nur dann mit dem Begriff "klimaneutral" werben, wenn sie in der Werbung selbst erklären, was dahintersteckt. Das hat am Donnerstag der Bundesgerichtshof entschieden. Vorausgegangen war ein Rechtsstreit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit dem Süßwarenhersteller Katjes. Demnach darf Katjes die strittige Anzeige nicht mehr verwenden.

Aktenzeichen Bundesgerichtshof: AZ.: I ZR 98/23

Katjes warb mit "Klimaneutralität" – aber produzierte nicht klimaneutral

Der Lakritz- und Fruchtgummihersteller hatte in einem Lebensmittel-Fachblatt mit dem Begriff geworben. Konkret hieß es: "Seit 2021 produziert Katjes alle Produkte klimaneutral." Auf der abgebildeten Fruchtgummi-Packung war das Logo "klimaneutral" zu sehen, außerdem die Internet-Adresse des Partnerunternehmens ClimatePartner. Die Produktion der Fruchtgummis selbst lief allerdings nicht klimaneutral ab, sondern Katjes kompensierte die Emissionen durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten.

BGH: Kompensation und Reduktion von Treibhausgasen nicht gleichwertig

Die Wettbewerbszentrale hielt die Werbung darum für irreführend und bekam nun vom Karlsruher Gericht Recht. Würde ein mehrdeutiger Begriff wie "klimaneutral" verwendet, müsse er schon in der Werbung selbst erklärt werden. Hinweise außerhalb der Werbung reichten nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Das sei besonders wichtig, da die Kompensation von Emissionen nicht gleichwertig zur Reduktion von Treibhausgasen sei. Für den Klimaschutz sei es wichtiger, Treibhausgase zu vermeiden.

Der Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale, Reiner Münker, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Alle Hersteller müssten sich daran halten, sagte er: "Das gilt branchenübergreifend".

dpa/afp (mze)

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