Interview Wer haftet für Schäden durch Weltraumschrott?
Hauptinhalt
21. Februar 2025, 15:08 Uhr
Seit Beginn der Raumfahrt hat sich ziemlich viel Schrott im Orbit angesammelt. Das führt manchmal zu spektakulären Erscheinungen. So wie kürzlich, als verglühende Raketenteile beeindruckende Leuchtstreifen an den mitteldeutschen Himmel gemalt haben. Doch was passiert, wenn solche Trümmer auf die Erde fallen. Wer kommt für den Schaden auf? Antworten von Stephan Hobe, Direktor des Instituts für Weltraumrecht an der Uni Köln.
MDR AKTUELL: Herr Hobe, inwieweit ist der Weltraum denn rechtlich für uns überhaupt schon zu greifen?
Stephan Hobe: Der Weltraum ist bislang in den 1960-er und 1970-er Jahren insofern verregelt worden, als wir fünf internationale Verträge – den Weltraumvertrag, das Registrierungsabkommen, das Rettungsabkommen, das Haftungsabkommen und den Hohen Vertrag – als Staatenverträge verabschiedet haben. Sie bilden die rechtliche Grundlage des internationalen Weltraumrechts.
Sind Außerirdische im internationalen Weltraumrecht mit einbezogen?
Nein, die die Außerirdischen sind da noch nicht dabei. Das gilt tatsächlich auch nur für die Erforschung und Nutzung des Mondes und anderer Himmelskörper dieses Sonnensystems durch Menschen für Menschen.
Zum Thema Haftungsvertrag: Angenommen es stürzt ein chinesischer Satellit auf die Erde und trifft die Semperoper in Dresden. Wie ist das reguliert, wenn ein solcher Fall eintritt?
Das ist dann durch das internationale Haftungsabkommen, was ich schon erwähnt haben, reguliert, wonach der sogenannte Startstaat, in diesem Fall also China, haften würde. Und zwar unlimitiert haften würde für allen Schaden, der entstanden ist.
Funktioniert das auch? Lässt sich das durchsetzen? Gab es solche Fälle schon mal?
Es gab solche Fälle schon mal. Und zwar einmal – und das lehrt auch einiges. Es war so, dass ein sowjetischer Satellit 1978 über den Nordwest-Territorien Kanadas abgestürzt ist, das Territorium nuklear verseucht hat. Kanada [hat] entsprechend das Territorium wieder in Ordnung gebracht und dann eine entsprechende Schadensersatznote der sowjetischen Botschaft in Ottawa übergeben. Aber es kam nichts von der Sowjetunion damals. Erst viele Jahre später, nachdem die Sowjetunion zu Russland geworden war, haben sie einen Bruchteil dieser Summe überweisen – ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung.
Will sagen: Im Prinzip gibt es das alles. Aber es zeigt die Schwäche des Völkerrechts insofern, als es an den Durchsetzungsmechanismen fehlt oder diese jedenfalls nur sehr schwach ausgeprägt sind. Ich plädiere deshalb schon seit Jahren dafür, dass man für jeden, der ein Weltraumobjekt in den Weltraum schießen will, eine sogenannte Nutzungsgebühr erheben muss. Da wehren sich natürlich viele Weltraumnutzer dagegen. Weil die finden, das macht die Sache noch teurer. Aber ich glaube, es führt nichts darum herum. Und von diesem Geld, was also alle Nutzer aufbringen, kann man dann Maßnahmen bezahlen, die zur Reinigung des Weltraums möglich sind. Sie sind technisch schon möglich. Man kann mit dem "Vacuum Cleaner", also mit dem Staubsauger, kommen und entsprechende Partikel einsaugen.
Das Gespräch führte Sven Kochale.
MDR (dni)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 20. Februar 2025 | 06:21 Uhr
Not Found
The requested URL /api/v1/talk/includes/html/41f80f7b-07d6-4469-98d1-4fc5fc81bda6 was not found on this server.