Bundesjustizministerium Weniger harte Strafen bei Fahrerflucht ohne Personenschaden geplant
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25. April 2023, 14:05 Uhr
Das Bundesjustizministerium will offenbar Unfallflucht ohne Personenschaden künftig als Ordnungswidrigkeit behandeln. Nach Informationen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" wird derzeit mit Experten abgestimmt, ob das Entfernen vom Unfallort mit Sachschaden künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet wird.
- Online-Portal zur Schadensmeldung soll Schadenserfassung durch Polizei ersetzen
- Nach derzeitiger Rechtslage muss Unfallverursacher auf Polizeibeamte warten
- Verkehrsrechtler Jan Vorwerg lehnt geplante Lockerung ab
Das Bundesjustizministerium will Fahrerflucht nach Verkehrsunfällen ohne Personenschaden künftig unter bestimmten Bedingungen nur noch als Ordnungswidrigkeit behandeln.
Das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet von einem Eckpunktepapier des Ministeriums, laut dem bei Unfallflucht stärker differenziert werden soll. Geplant ist, Fahrerflucht nur noch bei Personenschäden als Straftat einzustufen. Bei Sachschäden wäre die unerlaubte Entfernung vom Unfallort demnach nur noch eine Ordnungswidrigkeit und würde mit einem Bußgeld geahndet.
Online-Portal zur Meldung von Sachschaden statt Streife
Bei reinen Sachschäden solle es ausreichen, den Schaden der Polizei oder einer anderen Meldestelle mitzuteilen. Dem Bericht zufolge plant das Ministerium dazu ein Onlineportal, um Daten und Fotos hochzuladen.
Sobald es körperlich Geschädigte gebe, sei es stets erforderlich, "am Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben", heißt es in dem Papier, welches das Ministerium Fachverbänden zur Bewertung vorgelegt hat. Das gelte "trotz der mit der Selbstanzeige des Unfalls verbundenen Selbstbezichtigung" einer möglichen Begleittat, etwa Trunkenheit am Steuer. Juristisch ist das umstritten, weil man sich dadurch selbst belasten könnte.
Aktuell muss Unfallverursacher Polizei rufen
Nach geltender Rechtslage muss der Verursacher eines Unfalls eine "angemessene" Zeit an der Unfallstelle warten, damit seine Personalien aufgenommen werden können. Wer sich unerlaubt entfernt, begeht eine Straftat. Das kann mit einer Geld- oder Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Ordnungswidrigkeiten werden dagegen mit einem Bußgeld belegt.
Verkehrsrechtler sieht geplante Lockerung skeptisch
Die Pläne zur Neubewertung von Unfallflucht sind umstritten. Der Leipziger Verkehrsrechtsanwalt Jan Vorwerg sagte MDR AKTUELL, er halte davon überhaupt nichts. Wenn eine Unfallflucht nur noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft werde, seien die Folgen gravierend. Als Sanktion sei dann kein Entzug der Fahrerlaubnis mehr möglich, sondern nur noch maximal ein Fahrverbot. In der Außenwirkung sei das problematisch.
Vorweg plädierte stattdessen dafür, das bisherige Gesetz zu verbessern. So wüssten viele nicht, wie lange man am Unfallort auf den geschädigten Fahrzeughalter warten müsse. Positiv sei auch der Vorschlag, Daten und Fotos vom Unfallort auf einem Online-Portal hochzuladen.
dpa, AFP (ans)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 25. April 2023 | 09:00 Uhr
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