Silvesterfeuerwerk Verkauf von Böllern und Raketen gestartet
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28. Dezember 2023, 20:31 Uhr
In Deutschland hat der Verkauf von Silvesterfeuerwerk begonnen. Bis zum Samstag dürfen Erwachsene Böller und Raketen erwerben. Einige Städte haben erneut Feuerwerksverbotszonen eingerichtet. Auch in einigen mitteldeutschen Städten gelten Feuerwerks- und Böllerverbote.
- Verkauf bis 30. Dezember
- Warnung vor unseriösen Anbietern
- Feuerwerksverbotszonen in Großstädten
- Böllerverbote in Sachsen-Anhalt und Thüringen
- Keine Verbotszonen in Sachsens Großstädten
- Ärzte, Polizei und Tierschützer für Verbote
In Deutschland hat am Donnerstag der Verkauf von Silvesterfeuerwerk begonnen. Der Handel mit Böllern und Raketen ist in Deutschland gesetzlich auf die letzten drei Werktage des Jahres beschränkt. Da Silvester in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, an dem die Läden geschlossen sind, begann der Verkauf bereits am 28. und nicht erst am 29. Dezember.
Bis zum Samstag, den 30. Dezember, können Knaller, Böller, Raketen und Feuerwerksbatterien gekauft werden. Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Der Verband der pyrotechnischen Industrie VPI rechnet mit einer ähnlich hohen Nachfrage an Feuerwerkskörpern wie im Vorjahr. Nach zweijährigem Corona-Verkaufsverbot hatte die Branche 2022 einen Rekordumsatz von 180 Millionen Euro erzielt.
Warnung vor unseriösen Anbietern
Feuerwerksprodukte müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein. Die BAM empfiehlt, Feuerwerk nicht im Ausland zu kaufen. Der TÜV-Verband appellierte an die Verbraucher, Böller und Raketen nur bei seriösen Anbietern zu kaufen und die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
Der Bundesverband Pyrotechnik mahnte einen rücksichtsvollen Umgang mit Silvesterfeuerwerk an und warnte vor illegaler Ware. Die darin verwendeten Substanzen und Mengen seien mitunter brandgefährlich und würden ein großes Verletzungsrisiko, warnte Verbandsvorsitzender Ingo Schubert.
Feuerwerkverbotszonen in Großstädten
Viele Städte in Deutschland haben auch in diesem Jahr lokal beschränkte Böllerverbotszonen eingerichtet. In der Hauptstadt Berlin herrscht ein Feuerwerks- und Böllerverbot unter anderem rund um den Alexanderplatz. In Deutschlands zweitgrößter Stadt Hamburg bleibt das Abfeuern von Raketen und Böllern in der Silvesternacht rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt verboten. In die Verbotszonen dürfen zwischen 18 und 1 Uhr auch keine Knaller mitgenommen werden, nur Wunderkerzen oder Knallerbsen sind erlaubt.
In Bayerns Landeshauptstadt München dürfen Feuerwerkskörper in der gesamten Fußgängerzone vom Marienplatz am Rathaus bis zum Stachus nicht abgebrannt werden, ebenso wenig am Viktualienmarkt.
Böllerverbote in Sachsen-Anhalt und Thüringen
Auch in einigen mitteldeutschen Städten gelten Feuerwerks- und Böllerverbote. So ist das Abbrennen beziehungsweise Zünden von Pyrotechnik in den historischen Innenstädten von Quedlinburg, Wernigerode und Salzwedel in Sachsen-Anhalt verboten, wo es besonders viele brandgefährdete Fachwerkhäuser gibt.
In Thüringen besteht für die gesamte fachwerkreiche Altstadt von Mühlhausen ein Abbrennverbot für Böller und Raketen. Auch große Teile der Altstädte von Erfurt und Weimar sind grundsätzlich böllerfreie Zonen. Das gleiche gilt unter anderem für Heiligenstadt im Eichsfeld, wo das Abbrennen von Feuerwerk und Böllern in der Innenstadt ebenfalls verboten ist.
Keine Verbotszonen in Sachsens Großstädten
Die sächsischen Großstädte Leipzig, Dresden und Chemnitz planen hingegen keine Böller-Verbotszonen, rufen aber zu Rücksicht und zurückhaltendem Umgang mit Feuerwerk auf. In Dresden dürfen unter anderem keine Feuerwerkskörper auf den Elbwiesen, an den Elbtalhängen sowie in der Dresdner Heide abgebrannt werden. Leipzig kündigte an, die Einhaltung des gesetzlichen Abbrennverbotes vor Krankenhäusern oder Altersheimen zu überwachen.
Ansonsten ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk bundesweit in bestimmten Teilbereichen untersagt. Dazu gehören beispielsweise besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen, Naturschutzgebiete, Kirchen, Krankenhäuser sowie Kinder- und Altenheime (Verordnung zum Sprengstoffgesetz, § 23).
Ärzte, Polizei und Tierschützer für Verbote
Ärztevertreter, die Gewerkschaft der Polizei, Umwelt- und Tierschützer sowie weitere Organisationen fordern seit langem ein generelles Anwendungsverbot für Böller und Raketen und verweisen unter anderem auf die Verletzungsgefahr und die Belastung der Krankenhäuser. Einsatzkräfte befürchten erneute Angriffe mit Böllern, wie es sie um den vergangenen Jahreswechsel unter anderem in Berlin gab.
dpa/AFP (dni)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 28. Dezember 2023 | 06:00 Uhr