Urteil Gericht verbietet Werbung für "Anti-Kater"-Tabletten
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20. November 2024, 16:44 Uhr
Lebensmittel oder Mineralstoff-Tabletten dürfen nicht mit dem Zusatz "Anti-Kater" angepriesen werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erklärte, Lebensmittel dürften nicht zu Heilmitteln erklärt werden.
Hersteller und Händler dürfen Lebensmittel und Mineralstoff-Tabletten nicht mit dem Zusatz "Anti-Kater" bewerben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verbot ihnen, Produkte auf diese Weise anzupreisen.
Gericht beruft sich auf EU-Verordnung zu Lebensmitteln
Das Gericht berief sich dabei auf eine EU-Verordnung für Lebensmittelinformationen. Danach ist es verboten, einem Lebensmittel Eigenschaften wie Vorbeugung, Behandlung oder Heilung zuzuschreiben. Die Symptome eines alkoholbedingten Katers seien aber als Krankheit einzustufen.
Aktenzeichen am Oberlandesgericht Frankfurt am Main 6 Ukl 1/24
Falsche Einnahme soll verhindert werden
Das Gericht erklärte, mit dieser Auslegung der Verordnung solle verhindert werden, dass Lebensmittel als Arzneimittelersatz angesehen und ohne ausreichende Aufklärung eingenommen würden. Aussagen und Angaben, wonach ein Lebensmittel geeignet sei den Kater-Symptomen vorzubeugen oder diese zu lindern, seien daher unzulässig.
Im konkreten Fall hatte ein Händler bei Amazon Mineralstofftabletten mit dem Zusatz "Anti-Kater" zum Verkauf angeboten. Der Kläger wendete sich gegen die dortige Bewerbung und den Vertrieb der Tabletten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
dpa,epd(jks)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 20. November 2024 | 13:00 Uhr