Verschiedene Flaschen mit Alkohol stehen 2012 auf einem Tisch.
Ein Gericht untersagt Unternehmen, mit dem Versprechen zu werben, ihre Produkte könnten Kater bekämpfen. Bildrechte: picture alliance / ZB | Patrick Pleul

Urteil Gericht verbietet Werbung für "Anti-Kater"-Tabletten

20. November 2024, 16:44 Uhr

Lebensmittel oder Mineralstoff-Tabletten dürfen nicht mit dem Zusatz "Anti-Kater" angepriesen werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erklärte, Lebensmittel dürften nicht zu Heilmitteln erklärt werden.

Hersteller und Händler dürfen Lebensmittel und Mineralstoff-Tabletten nicht mit dem Zusatz "Anti-Kater" bewerben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verbot ihnen, Produkte auf diese Weise anzupreisen.

Gericht beruft sich auf EU-Verordnung zu Lebensmitteln

Das Gericht berief sich dabei auf eine EU-Verordnung für Lebensmittelinformationen. Danach ist es verboten, einem Lebensmittel Eigenschaften wie Vorbeugung, Behandlung oder Heilung zuzuschreiben. Die Symptome eines alkoholbedingten Katers seien aber als Krankheit einzustufen.

Aktenzeichen am Oberlandesgericht Frankfurt am Main 6 Ukl 1/24

Falsche Einnahme soll verhindert werden

Das Gericht erklärte, mit dieser Auslegung der Verordnung solle verhindert werden, dass Lebensmittel als Arzneimittelersatz angesehen und ohne ausreichende Aufklärung eingenommen würden. Aussagen und Angaben, wonach ein Lebensmittel geeignet sei den Kater-Symptomen vorzubeugen oder diese zu lindern, seien daher unzulässig.

Im konkreten Fall hatte ein Händler bei Amazon Mineralstofftabletten mit dem Zusatz "Anti-Kater" zum Verkauf angeboten. Der Kläger wendete sich gegen die dortige Bewerbung und den Vertrieb der Tabletten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

dpa,epd(jks)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 20. November 2024 | 13:00 Uhr

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