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Audio: Bis zum 19. Januar brauchen zahlreiche Menschen in Deutschland einen neuen Führerschein. Bildrechte: picture alliance / dpa | Oliver Berg
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Bis 19. Januar Kommunen rechnen mit großem Andrang wegen Führerscheinumtausch

03. Januar 2025, 08:14 Uhr

Bis zum 19. Januar müssen viele Autofahren in Deutschland ihren alten Papierführerschein gegen eine neue EU-einheitliche Fahrerlaubnis tauschen. Wie läuft der Umtausch bei den sächsischen Behörden und wer ist eigentlich davon betroffen?

Grundsätzlich gilt: Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen irgendwann umgetauscht werden. Hintergrund sei eine Richtlinie der Europäischen Union, wie Florian Wagner vom Allgemeinen Deutschen Automobilclub erklärt. "Das ganze Theater gibt es, weil dieser europäische Führerschein fälschungssicher werden soll. Das heißt, er soll vor Missbrauch geschützt werden und dementsprechend auch von allen Polizeibehörden Europas erkennbar sein." Deshalb müssten alle anderen Führerscheine weg, sagt Wagner.

Umtausch läuft seit drei Jahren

Der Umtausch läuft bereits seit drei Jahren gestaffelt. In diesem Jahr sind alle dran, die 1971 und später geboren worden sind und ihren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 bekommen haben. Damit dürften Ende Januar fast keine Papierführerscheine mehr im Umlauf sein, sagt Wagner. Mit einer Ausnahme: Menschen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihre Führerscheine erst bis 2033 wechseln. Wagner betont, dass der Umtausch unkompliziert sei. "Sich einen Termin vereinbaren oder direkt hingehen zur Führerscheinbehörde und dann ganz regulär, wie wenn ich einen neuen Führerschein ausmache oder wenn ich meinen alten verloren haben sollte, einfach einen Führerschein beantragen", so Wagner.

Viele Sachsen beantragen neuen Führerschein erst spät

Trotzdem warten in Sachsen viele Betroffene offenbar bis kurz vor Fristende mit dem Antrag. So teilten mehrere Führerscheinbehörden MDR AKTUELL mit, dass sie mit steigenden Fallzahlen vor dem 19. Januar rechnen würden. Das zeige die Erfahrung aus den vergangenen Jahren. Beim Auslaufen der Umtauschfrist in den Vorjahren musste die Führerscheinstelle in Leipzig zwischen Oktober und Dezember doppelt so viele Anträge bearbeiten wie üblich. Das erschwere die ohnehin angespannte Personalsituation in den Behörden, wie Matthias Nowak von der Stadt Chemnitz sagt. Es könne zu längeren Wartezeiten kommen, wenn zahlreiche Menschen den Antrag erst kurz vor Ende der Frist stellten.

So ist es in Chemnitz schon seit Monaten schwer, einen Termin zu bekommen. Deshalb wird die Chemnitzer Führerscheinbehörde Anfang des Jahres an einem Nachmittag zusätzlich öffnen. Auch in anderen Behörden benötigt der Umtausch Zeit. Der Landkreis Mittelsachsen rechnet für die Antragsbearbeitung zum Teil mit mindestens drei Monaten.

Verwarngeld von zehn Euro droht

Wichtig aber: Wer die Frist verpasst, verliert nicht seine Fahrerlaubnis, wie Florian Wagner vom ADAC erklärt. "Der Umtausch ist generell verpflichtend, aber die Frist bezieht sich nur auf das Dokument und nicht auf die Fahrerlaubnis. Und die habe ich ja trotzdem erworben. Ich darf also ein Kraftfahrzeug führen, die erlischt auch nicht damit."

Wer also Ende Januar noch mit seinem alten Führerschein fährt, begeht keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Wer dann mit seinem alten Führerschein kontrolliert wird, dem droht ein Verwarngeld von zehn Euro.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 01. Januar 2025 | 06:46 Uhr

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